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Impfung gegen FSME

Die Frühsommer-Meningoenzephalitis - auch FSME oder Zeckenkrankheit genannt - ist eine Viruserkrankung, die durch Zeckenstiche übertragen wird. Vereinzelt kann das Virus auch durch den Verzehr von Rohmilchprodukten, insbesondere aus Ziegen- oder Schafsmilch, erfolgen. Nach einem Zeckenstich gelangen die Viren über das Blut in das zentrale Nervensystem und lösen dort eine Hirnhautentzündung (Meningitis) und/oder eine Entzündung der Hirnhäute und des Gehirns selbst (Meningoenzephalitis) aus. Der Impfplan Österreich beschreibt, für welche Personengruppen die FSME-Impfung empfohlen ist.

Krankheitsverlauf und mögliche Folgen

In den meisten Fällen verläuft die Erkrankung in zwei Stadien: Zunächst treten grippeähnliche Symptome wie Fieber, Kopfschmerzen, Übelkeit und Erbrechen auf. Daraus kann sich, in der zweiten Phase – meist nach einem symptomfreien Intervall von ca. sieben Tagen – eine Entzündung des Gehirns bzw. der Hirnhäute entwickeln. Diese kann zu schweren, teilweise bleibenden Schäden bzw. sogar bis zum Tod führen. Etwa ein Drittel der Patientinnen und Patienten zeigt nach durchgemachter FSME bleibende Folgeschäden.

Hinweis

Eine FSME-Impfung schützt nicht vor der ebenfalls durch Zeckenstiche übertragenen bakteriellen Erkrankung Borreliose. Anders als FSME kann gegen Borreliose nicht geimpft werden. Sie ist jedoch mittels Antibiotika behandelbar.

Die FSME-Impfung

In Österreich ist kein Bundesland FSME-frei. Daher wird die Impfung für alle in Österreich lebenden Personen empfohlen. Dies gilt auch für Reisende in österreichische Endemiegebiete oder in Endemiegebiete im Ausland. Im Bedarfsfall kann ein Schnellimmunisierungsschema angewandt werden.

Hinweis

Die Ärztin oder der Arzt klärt Sie über die Impfung, den passenden Impfstoff sowie das dazugehörige Impfschema auf. Weitere Informationen finden Sie unter Wie schützen Impfungen..

FSME-Impfung für Kinder

Die FSME-Impfung ist nicht im kostenfreien Impfprogramm enthalten. Die Impfung ist ab dem vollendeten ersten Lebensjahr zugelassen.

Abweichend von der Fachinformation, ist eine Impfung frühestens ab dem vollendeten 6. Lebensmonat möglich. Wenn vor dem 1. Lebensjahr mit der Grundimmunisierung begonnen wird, kann die Wirksamkeit der Impfung möglicherweise schwächer ausfallen als bei der Impfung ab dem 1. Lebensjahr.

Um eine eventuell unzureichende Immunantwort auszugleichen, sollte drei Monate nach der 2. Impfung eine weitere Impfung erfolgen (3+1-Schema). Danach erfolgt, im für den jeweiligen Impfstoff vorgesehenen Intervall, die letzte Impfung der Grundimmunisierung (off-label).

Der Kinderimpfstoff FSME-Immun Junior ist bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, der Impfstoff Encepur für Kinder ist bis zum vollendeten 12. Lebensjahr zugelassen.

FSME-Impfung für Erwachsene

Die Grundimmunisierung erfolgt normaler Weise mittels drei Impfungen. Die erste Auffrischung sollte drei Jahre nach der Grundimmunisierung erfolgen. Danach erfolgen die Auffrischungsimpfungen bis zum vollendeten 60. Lebensjahr alle fünf Jahre, ab dem vollendeten 60. Lebensjahr alle drei Jahre.

Hinweis

Auffrischungsimpfungen sollten möglichst immer vor der Saison verabreicht werden. Bei Versäumnis einer Impfung bzw. längeren Impfabständen wird diese nach zwei oder mehr Impfungen mittels einer einzigen Dosis nachgeholt, die Grundimmunisierung muss nicht neu begonnen werden.

Hinweis

Bei Einhaltung der empfohlenen Impf-Intervalle sind Titerbestimmungen weder notwendig noch empfohlen. Die Bestimmung der Antikörper gegen FSME gibt keine sichere Auskunft über die Dauer des Impfschutzes.

Quelle: Impfplan Österreich 2023

Hinweis

Der neue Impfplan 2023/2024 wurde Anfang September 2023 veröffentlicht. Die hier befindlichen Informationen werden demnächst aktualisiert.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 1. Februar 2023

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

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