FSME-Krankheit (Frühsommer-Meningoenzephalitis)
Inhaltsverzeichnis
Das FSME-Virus (Flavi-Virus) wird überwiegend durch Zeckenstiche übertragen. In seltenen Fällen kann eine Infektion durch den Konsum unpasteurisierter Milch und Milchprodukte (Rohmilch) von Schafen, Ziegen oder sehr selten von Kühen vorkommen. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nicht möglich. Österreich gilt als Risikogebiet für FSME, kein Bundesland ist frei von FSME. FSME zählt in Österreich zu den meldepflichtigen Krankheiten. FSME kommt in weiten Teilen Europas und in Asien vor.
Welche Symptome können auftreten?
Werden Personen mit dem FSME-Virus angesteckt, kommt es nicht zwingend zu einer Erkrankung – nur bei einem Teil der Infizierten entwickelt sich das typische Krankheitsbild. Erste Anzeichen und Beschwerden einer Infektion können nach etwa zwei bis zehn Tagen auftreten. Meist verläuft das Krankheitsbild in zwei Phasen.
In der ersten Phase einer FSME-Erkrankung treten grippeähnliche Symptome wie z.B. Kopfschmerzen, Fieber oder Müdigkeit auf. Dann kommt es zu einem symptomfreien Intervall ohne Fieber.
In einer zweiten Phase kann sich das Virus bei etwa fünf bis 15 Prozent der Infizierten auf das zentrale Nervensystems ausbreiten. Dabei kann es zu einer Meningitis (Hirnhautentzündung) bis zu einer Enzephalitis (Gehirnentzündung) mit oder ohne Myelitis (Rückenmarksentzündung) und Lähmungserscheinungen (Paralyse) kommen. Unter ein Prozent der Patientinnen/Patienten verstirbt an der Erkrankung. Bei Kindern verläuft eine Infektion in der Regel milder als bei Erwachsenen, vorwiegend als Hirnhautentzündung und seltener als Gehirnentzündung. Der Verlauf einer FSME ist mit zunehmenden Alter schwerer und hinterlässt auch häufiger bleibende neurologische Schäden.
Hinweis
Etwa ein Drittel der FSME-Erkrankten hat nach durchgemachter Erkrankung langdauernde Folgeschäden.
FSME in Österreich
Die Zahl der FSME-Erkrankungsfälle in Österreich wird jährlich erfasst und war in den vergangenen Jahren durchgängig schwankend. Selten kommt es auch zu Todesfällen.
Wie Sie FSME vorbeugen können
Durch die FSME-Schutzimpfung kann einer FSME-Infektion vorgebeugt werden. Die Impfung bewirkt im Körper die Bildung von Antikörper und wirkt gegen alle bekannten FSME-Virus-Subtypen (europäischer, sibirischer und fernöstlicher Subtyp). Die Schutzwirkung der Impfung ist hoch und liegt bei 95 bis 99 Prozent, vorausgesetzt es wurde nach dem empfohlenen regulären Impfschema geimpft.
Der Österreichische Impfplan empfiehlt allen in Österreich lebenden Personen die FSME-Impfung, da kein Bundesland FSME-frei ist. Die Immunisierung sollte bereits ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beginnen und ein Leben lang immer wieder aufgefrischt werden.
Hinweis
Die Zecken- Schutzimpfung schützt gegen FSME und nicht vor einer Borrelien-Infektion. Neben der Schutzimpfung kann durch bestimmte Verhaltenstipps einem Zeckenstich bzw. einer Infektion vorgebeugt werden. Mehr dazu erfahren Sie unter Zeckenstichen vorbeugen.
Wie wird die Diagnose gestellt?
Die Diagnose einer FSME-Infektion beginnt mit einem ausführlichen Gespräch bei der Allgemeinmedizinerin/dem Allgemeinmediziner oder der Fachärztin/dem Facharzt (Anamnese). Im Gespräch wird festgestellt, welche Beschwerden bestehen und ob die beschriebenen Symptome typisch sind. Die Ärztin/der Arzt wird Sie zu Ihrem Impfstatus und der letzten Zeckenimpfung befragen, es empfiehlt sich daher, den Impfpass zum Arztbesuch mitzunehmen. Sie/er wird wissen wollen, ob Sie in einem Zeckengebiet unterwegs waren, sich an einen Zeckenstich erinnern können bzw. den umgebenden Hautbereich des Zeckenstiches genau betrachten und bei einer körperlichen Untersuchung auf neurologische Symptome achten.
Als Untersuchungsmethoden stehen folgende Verfahren zur Verfügung:
- Nachweis FSME-Virus-Antikörper IgG und IgM in Blut sowie Liquor,
- FSME-Virus-PCR („polymerase chain reaction"), aussagekräftig nur in der ersten Phase der Erkrankung.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Laborwertetabelle z.B. unter FSME-Virus-PCR.
Wie erfolgt die Behandlung einer FSME?
Zur Behandlung der FSME stehen keine antiviralen Medikamente zur Verfügung. Behandelt werden die Symptome wie z.B. Fieber, Kopfschmerz. Die Gabe von Antibiotika ist bei einer FSME-Infektion wirkungslos, da es sich bei den Erregern um Viren handelt.
Beim Auftreten von neurologischen Symptomen ist ein Krankenhausaufenthalt erforderlich.
Wohin kann ich mich wenden?
Wenn Sie nach einem Zeckenstich Beschwerden wie z.B. Fieber, Kopf- oder Muskelschmerzen bemerken bzw. eine deutliche Rötung der Haut sichtbar ist, sollten Sie sich zur Abklärung an folgende Stellen wenden:
- Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin,
- Gesundheitsberatung 1450,
- Primärversorgungseinrichtung (PVE),
- Kinderärztin/Kinderarzt,
- Fachärztin/Facharzt für Infektiologie.
Die FSME-Schutzimpfung können Sie durchführen lassen bei:
- Ärztin oder Arzt für Allgemeinmedizin,
- Fachärztin oder Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde
- Gesundheitszentren der Krankenversicherungsträger,
- Impfstellen der Bundesländer (z.B. Gesundheitsamt, Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Die FSME-Impfung wird zudem manchmal an Schulen oder Lehreinrichtungen sowie bei Arbeitgebern angeboten. Informationen dazu erhalten Sie bei der Schulärztin oder dem Schularzt oder bei der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt.
Hinweis
Ärztinnen oder Ärzte bzw. Impfstellen haben den Impfstoff nicht immer lagernd, teilweise muss der Impfstoff selbst mitgebracht werden. Informieren Sie sich daher am besten vorab.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:
- Recht auf Behandlung
- Arztbesuch: Kosten und Selbstbehalte
- Was kostet der Spitalsaufenthalt
- Rezeptgebühr: So werden Medikamentenkosten abgedeckt
- Reha & Kur
- Heilbehelfe & Hilfsmittel
- Gesundheitsberufe A-Z
sowie über den Online-Ratgeber Kostenerstattung der Sozialversicherung.
FSME-Impfung
Die Kosten für den FSME-Impfstoff muss die Patientin oder der Patient in der Regel selbst tragen. Darüber hinaus kann ein Impfhonorar anfallen. Die Gesundheitszentren der Sozialversicherungsträger bieten saisonal Impfaktionen an, bei denen das Impfhonorar entfällt. Zuschüsse gewähren die Sozialversicherungsträger in unterschiedlicher Höhe. Kostenermäßigungen gibt es zudem bei speziellen Impfaktionen.
Näheres erfahren Sie unter Wo erhalte ich Informationen zu Impfaktionen?
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 15. Juli 2025
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Prof. Dr. Judith Aberle, MD, Medizinische Universität Wien