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Erstellung der Inhalte

Erfahren Sie mehr über die Aufgaben der Portalredaktion, die Erstellung der Inhalte am öffentlichen Gesundheitsportal und die Methoden.

Nach der Festlegung der Themen durch das BMASGPK als Herausgeber im Rahmen einer jährlichen Arbeitsplanung werden die Inhalte des Gesundheitsportals federführend von der Portalredaktion erarbeitet und gewartet. Diesbezüglich obliegen ihr folgende Aufgaben:

  • Inhaltliche Aufbereitung neuer Themen gemäß den definierten Redaktions- und Qualitätsprozessen (siehe unten),
  • Durchführung der Qualitätssicherung,
  • Darstellung der Inhalte am Gesundheitsportal,
  • Gestaltung von Themenblöcken (ähnliche Artikel, verwandte Themen, Lebenslagen)
  • Veröffentlichung der Inhalte,
  • Einbindung neuer Dienste (Services),
  • Erstellung von Lexikonbegriffen,
  • Aktualisierung und Qualitätssicherung bestehender Inhalte,
  • Kooperationen mit externen Einrichtungen, Expertinnen und Experten,
  • Beantwortung von Anfragen und Anregungen,
  • Regelmäßiger Versand eines Newsletters per Email, Aktuell-Meldungen etc.

Folgende Qualitätsvorgaben und Prozesse wurden vom Herausgeber für die Erstellung der Inhalte unter der Qualitätskategorie „Nutzungsorientierung“ festgelegt:

Verlässlichkeit der Inhalte

Die Portalredaktion ist verpflichtet, die Inhalte des Gesundheitsportals mit größtmöglicher Sorgfalt, objektiv, vollständig und genau aufzubereiten. Bewusst ist allerdings, dass diese Vorgaben schon aufgrund der Tiefe mancher Themen und des rasanten medizinischen Fortschritts nicht lückenlos oder zeitnah umgesetzt werden können. Allfällige Einschränkungen sind daher zulässig, sie dürfen jedoch nicht zulasten der Objektivität erfolgen.

Bei den redaktionellen Arbeiten zur Aufbereitung der Inhalte hat die Portalredaktion vorrangig evidenzbasiertes (faktengestütztes) Wissen entsprechend dem aktuellen Stand der Wissenschaften zu verwenden. Qualitativ hochwertiges und in der Praxis erprobtes Wissen zu vielen diagnostischen und/oder therapeutischen Fragestellungen ist jedoch noch nicht durchgängig verfügbar oder durch neue Forschungsergebnisse Veränderungen unterworfen. In jenen Fällen, in denen gesichertes Wissen nicht vorhanden ist oder unterschiedliche wissenschaftliche Meinungen bestehen, ist im Sinne des Objektivitätsanspruches diese Tatsache auch dann von der Portalredaktion anzuführen, wenn dadurch die Eindeutigkeit der Informationen für die Nutzerinnen und Nutzer beeinträchtigt wird. Der Portalredaktion ist es nicht untersagt, eine bestimmte Meinung zu bevorzugen, solange sie im Sinne der Ausgewogenheit auf davon abweichende Ansichten verweist.

Vor allem bei der Darstellung der therapeutischen Möglichkeiten ist es in manchen Fällen unvermeidbar, bestimmte Behandlungsmethoden, Medizinprodukte oder Arzneimittel namentlich zu nennen. Gerade bei Arzneimitteln wäre die Alternative, nämlich die Verwendung von Wirkstoffbezeichnungen, mehr verwirrend als erläuternd. In solchen Fällen dürfen daher auch Handelsnamen von Produkten verwendet werden. Durch die namentliche Nennung darf jedoch nicht der Eindruck der Bevorzugung eines bestimmten Produkts („product placement“) bzw. dessen Herstellers erweckt werden. Ist die namentliche Nennung unvermeidbar, hat die Portalredaktion auch Handelsnamen alternativer Produkte anzuführen oder zumindest den Hinweis beizufügen, dass solche Produkte verfügbar sind.

Im Sinne einer besseren Lesbarkeit werden die Quellen nicht im direkten textlichen Zusammenhang (z.B. als Fußnote) genannt, sondern in einer eigenen Seite aufgelistet und mit dem jeweiligen Text verlinkt.

Durch die Verpflichtung zur Objektivität und Ausgewogenheit der Informationsaufbereitung, zur Verwendung faktengestützten Wissens sowie durch die Einbeziehung von anerkannten Expertinnen und Experten in den Qualitätssicherungsprozess wird darüber hinaus sichergestellt, dass die wesentlichen und für ein Thema relevanten Grundlagen und Sichtweisen berücksichtigt wurden.

Für die Texte des Gesundheitsportals sind entsprechend den Vorgaben der Bundesregierung gender-konforme Formulierungen zu verwenden. Ausnahmen davon sind fehlende Begriffe (z.B. eine männliche Bezeichnung für Hebamme) oder jene Informationen, die ausschließlich an einen geschlechtsspezifischen Personenkreis gerichtet sind

Redaktions- und Qualitätssicherungsprozess

Informationstexte werden im Regelfall von der Portalredaktion selbst, ausnahmsweise durch Externe im Auftrag der Portalredaktion erstellt oder im Rahmen von Kooperationen bezogen. Die Qualitätsanforderungen sind jedoch auch bei extern erstellten Texten anzuwenden. Dies sind insbesondere die Grundsätze der Objektivität und Komplementarität, das Verfahren für die Qualitätssicherung und das Werbeverbot nach Maßgabe der dafür formulierten Bedingungen (siehe Finanzierung).

Sowohl die Neuerstellung als auch die Aktualisierung bestehender Themen durchlaufen einen definierten Redaktionsprozess, bevor sie veröffentlicht werden. Grundlage für die Inhaltsbereiche Krankheiten und Gesund leben sind die jeweiligen Methodenhandbücher. Die Qualitätssicherung ist in die redaktionellen Abläufe integriert. Dadurch ist garantiert, dass alle Inhalte des Gesundheitsportals vor und nach Veröffentlichung einer Qualitätsprüfung unterzogen werden. Folgende Arbeitsschritte sind diesbezüglich grundsätzlich vorgesehen, die jedoch in Bezug auf den jeweiligen Inhalt teilweise entfallen können (z.B. Qualitätsprüfung syndizierter Inhalte):

  • Erstellung der Themenvorschläge und Abstimmung mit dem BMSGPK,
  • Erhebung und Einbindung der Informationsbedürfnisse der Zielgruppe, ev. Erhebung relevanter Themen aus „Fragen und Antworten“ der Nutzerinnen/Nutzer,
  • Definition relevanter Fragestellungen,
  • Abstimmung mit Expertinnen und Experten (Struktur, Inhalte, Quellen) und gegebenenfalls (themenabhängig) mit Selbsthilfegruppen; Vorbereitung der Kooperationen,
  • Recherche der Quellen und Erarbeitung der Themenstruktur,
  • Auswahl evidenzbasierter Quellen,
  • Dokumentation der Recherche, Quellenauswahl und Themenerhebung,
  • Ausarbeiten verlässlicher Inhalte  in verschiedenen Formaten (Text, Bild, Video etc.)
  • inhaltliche und methodische Prüfung innerhalb der Redaktion (medizinisches „Inhouse-Review“), erstes Lektorat,
  • externe Qualitätsprüfung
  • Eingabe in das Content-Management-System (CMS),
  • Lektorat,
  • Schlussprüfung und Freigabe durch die Chefredaktion.

Methodenhandbücher: Wie verlässliche Inhalte erstellt werden

Für Informationen im Inhaltsbereich Krankheiten sammeln und prüfen wir wissenschaftliche Quellen mit gesichertem Wissen der evidenzbasierten Medizin. Wie wir bei der Erstellung der Informationen vorgehen, beschreibt das Methodenhandbuch zum Inhaltsbereich Krankheiten (PDF, 585 KB) (Version 2.0 2024), das die Portalredaktion im Auftrag des Herausgebers verfasst hat. Wir verlinken aus einem Krankheitsthema manchmal auf andere Inhaltsbereiche. Diese können Informationen enthalten, die eingeschränkt wissenschaftlich bewertet wurden.

Für Informationen im Inhaltsbereich Gesund leben erstellte die Portalredaktion das Methodenhandbuch zum Inhaltsbereich Gesund leben (PDF, 258 KB) (Version 1.0 2023) im Auftrag des Fonds Gesundes Österreich. Es beschreibt unser Vorgehen bei der Erstellung evidenzbasierter Gesundheitsinformationen im Zusammenhang mit Gesundheitsförderung und Prävention.

Die Methodenhandbücher sind eine Ergänzung zu den allgemeinen Qualitätskriterien. Diese gelten für alle Inhaltsbereiche. Die Qualitätskriterien wurden vom Herausgeber erstellt und orientieren sich an der „Guten Gesundheitsinformation Österreich.“

Wartung und Dokumentation

Die entsprechend dem Redaktions- und Qualitätssicherungsprozess erstellten Inhalte werden von der Portalredaktion in das Gesundheitsportal eingepflegt. Dabei erhält jede einzelne Seite einen Freigabevermerk, der aus der erstellenden Einrichtung (Portalredaktion) und dem Datum der Freigabe („Letzte Aktualisierung“) sowie der Nennung der prüfenden Expertin/des prüfenden Experten besteht. Wenn der Inhalt nicht durch die Portalredaktion erstellt wird, kann die erstellende Organisation genannt werden.

Nicht mit einem Freigabevermerk zu versehen sind Beiträge über gesunde Rezepte, Saisonkalender, Kräuter und Gewürze, gesunde Sportarten, Lexikoneinträge und bestimmte Einträge im Servicebereich, z.B. Quizzes.

Das Datum der letzten Aktualisierung im Freigabevermerk zeigt den Nutzerinnen und Nutzer des Gesundheitsportals an, zu welchem Zeitpunkt die Information erstellt bzw. aktualisiert wurde. Beiträge, die keinen Freigabevermerk enthalten müssen, bedürfen grundsätzlich keiner regelmäßigen Aktualisierung. Das Aktualisierungsdatum markiert den Aktualisierungszyklus:

Inhalte aus den Bereichen Krankheiten, Gesund leben, Diagnose & Labor und Gesundheitsleistungen werden in der Regel und nach Möglichkeit im Vier-Jahresintervall aktualisiert. Informationen zu den allgemein empfohlenen Impfungen des Österreichischen Impfplans werden jährlich aktualisiert. In begründeten Anlassfällen, beispielsweise bei gesetzlichen Änderungen, aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse oder gravierender anderer Umstände, führt die Redaktion eine zeitnahe Aktualisierung durch. Das Freigabedatum wird unabhängig davon, ob inhaltliche Änderungen vorgenommen wurden oder nicht, nach Abschluss der Prüfungen berichtigt. Die Aktualisierungen werden jährlich mit dem Herausgeber abgestimmt. Werden Inhalte im Zuge der Wartung geändert, wird die ursprüngliche Fassung des betreffenden Textes zu Dokumentationszwecken gespeichert.

Letzte Aktualisierung: 3. Juli 2025

Erstellt durch:
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