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Gesundheit.gv.at – Qualitätssicherung

Erfahren Sie mehr zu Qualitätskriterien gesundheitsbezogener Informationsangebote im Internet und zum Qualitätssicherungsprozess des Gesundheitsportals.

Gesundheitsbezogene Informationen zählen zu den am häufigsten nachgefragten Inhalten des World Wide Web (Internet). Suchmaschinen und spezialisierte Webseiten bieten eine Fülle an Informationen, die es nicht immer leicht macht, die wichtigen und richtigen zu finden. Ebenso ist es für Nutzerinnen und Nutzer von Gesundheitsinformationen oft nur sehr schwer erkennbar, wenn ihr Verhalten oder ihre Entscheidungen durch nicht transparente Motive der Anbieterin bzw. des Anbieters in eine bestimmte Richtung beeinflusst werden sollen.

Die manchmal fragwürdige inhaltliche Qualität von Informationen und Diensten kann daher dazu beitragen, dass Nutzerinnen und Nutzer daraus unzutreffende Schlussfolgerungen ziehen, zu unwirksamen oder gefährlichen Selbsttherapien oder zum Unterlassen der notwendigen Konsultation einer medizinischen Fachkraft verleitet werden.

Qualitätskriterien für strengen Qualitätsprozess

Die von gesundheit.gv.at angebotenen Informationen werden nach einem strengen Qualitätssicherungsprozess erstellt. Die dafür vom Herausgeber festgelegten Qualitätskriterien gehen über Richtigkeit, Vollständigkeit, Objektivität und Aktualität der Informationen hinaus. Sie enthalten auch vertrauensbildende Maßnahmen, etwa in Bezug auf die rechtliche und ökonomische Transparenz (z.B. Finanzierung) von Informationsangeboten oder die Beschreibung des Prozesses der Erstellung der Informationen. Grundlagen dafür sind die Empfehlungen der Europäischen Union und jene Kriterien, die von international anerkannten Organisationen für die Zertifizierung und Vergabe von Gütesiegeln für gesundheitsbezogene Webangebote verwendet werden.

Die vier Kategorien der Qualitätskriterien sind:

  • Nutzungsorientierung
  • Transparenz und Ehrlichkeit
  • Verantwortlichkeit
  • Vertraulichkeit & Datenschutz

Qualität von Gesundheitsinformationen im Internet beurteilen

Das öffentliche Gesundheitsportal erhebt selbstverständlich nicht den Anspruch, Ihre einzige Informationsquelle zu sein. Die in den vier Kategorien zusammengefassten „Qualitätskriterien für gesundheitsbezogene Informationsangebote im Internet“ sollen Sie daher auch unterstützen, die Qualität und damit die Vertrauenswürdigkeit anderer gesundheitsbezogener Informationsangebote im Internet besser einschätzen zu können.

Die von den Qualitätskriterien geforderten Angaben sollten Sie in übersichtlicher Darstellung auf jeder seriösen Webseite mit Gesundheitsinformationen leicht auffinden können. Bewahren Sie sich daher eine „gesunde“ Portion Skepsis, wenn Sie diese Angaben unvollständig oder widersprüchlich, nur schwer oder gar nicht vorfinden.

Qualitätskategorie „Nutzungsorientierung“

In dieser Kategorie sind jene Anforderungen zusammengefasst, die die Nutzerinnen/Nutzer über den Prozess der Erstellung der Inhalte (Verlässlichkeit), über Zugänglichkeit und Bedienung sowie die Interaktionsmöglichkeiten mit der Portalredaktion informieren.

Konkret betrifft dies folgende Angaben:

  • Aufgaben der Redaktion,
  • Verlässlichkeit der Inhalte,
  • Redaktions- und Qualitätssicherungsprozess,
  • Aktualisierungsmanagement und Dokumentation,
  • technische Anforderungen für die Nutzung des Webangebots,
  • Barrierefreiheit, Bedienung und Navigation,
  • unterstützende Funktionen: Hilfe, Suche, Lexikon,
  • Kontaktmöglichkeiten mit der Redaktion.

Sofern die redaktionelle Betreuung der Inhalte nicht durch die Anbieterin bzw. den Anbieter des gesundheitsbezogenen Webangebots selbst erfolgt, sind den Nutzerinnen und Nutzern die Angaben über die Arbeitsteilung, die Abläufe und die Vorgaben für die Aufbereitung von Inhalten offenzulegen.

Auf jeder Seite des Webangebots ist zumindest das Datum der Freigabe des Inhalts oder der letzten Aktualisierung anzugeben. Die Angabe des Datums der letzten Aktualisierung des (gesamten) Webangebots genügt nicht, das Änderungsdatum muss auf jeder Seite (Unterseite) aufscheinen und darf sich nur auf den Inhalt der jeweiligen Seite beziehen. Allfällige Ausnahmen sind gesondert anzuführen. Technische Maßnahmen, die das Erstellungs- oder Änderungsdatum automatisch dem Datum des Seitenaufrufs anpassen, sind unzulässig.

Geht nicht bereits aus den Angaben zum Zweck des Webangebots hervor, dass die Seite mit einer bestimmten Zielsetzung, beispielsweise zur Promotion eines Produkts oder einer Dienstleistung, betrieben wird, sind die Informationen faktengestützt (evidenzbasiert), objektiv und ausgewogen darzustellen und die diesbezüglichen Nachweise offenzulegen. Ist die Evidenz nicht gesichert oder strittig (z.B. die Wirksamkeit eines Produkts oder die Standardkonformität einer Behandlungsmethode), ist auf diesen Umstand sowie auf allfällige unterschiedliche Meinungen und Alternativen hinzuweisen.

Den Nutzerinnen und Nutzern sind Möglichkeiten zur Meinungsäußerung (Feedback) bzw. für Fragestellungen einzuräumen. Die individuelle Beantwortung von Anfragen binnen angemessener Zeit ist sicherzustellen. Ist die Übermittlung personenbezogener Daten einer Nutzerin bzw. eines Nutzers beabsichtigt oder zu erwarten, hat die Anbieterin bzw. der Anbieter für eine dem Stand der Technik entsprechend sichere Übermittlung der Daten zu sorgen und diese nach Wegfall des Verarbeitungszwecks, spätestens nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsdauer, zu löschen.

Hinweis

Wie die Qualitätskategorie „Nutzungsorientierung“ am Gesundheitsportal umgesetzt wird, lesen Sie unter: Erstellung der Inhalte und Zugänglichkeit und Bedienungsfreundlichkeit.

Qualitätskategorie „Transparenz und Ehrlichkeit“

Nutzerinnen und Nutzer gesundheitsbezogener Webangebote müssen umfassend darüber informiert werden, welche Informationen und/oder Leistungen (Dienste bzw. Services) für welche Personen angeboten werden. Darüber hinaus ist offenzulegen, welche Zwecke mit dem Informations- und/oder Dienstleistungsangebot verfolgt werden und wie die Erstellung des Angebots organisiert wird. Schließlich haben die Anbieterinnen bzw. Anbieter klarzustellen, wie die Finanzierung ihres Webangebotes erfolgt.

Gesundheitsbezogene Informationsangebote sind nicht schon deshalb abzulehnen oder als qualitativ nicht geeignet zu bewerten, weil sie kommerziell ausgerichtet sind oder solche Interessen verfolgen. Die mit solchen Angeboten für den Laien verbundenen Gefahren resultieren vielmehr aus der schweren Einschätzbarkeit bzw. Fehleinschätzung der Vertrauenswürdigkeit, wenn die dafür notwendigen Angaben unterlassen oder nur teilweise gemacht werden. In Summe müssen diese Angaben die Nutzerinnen und Nutzer in die Lage versetzen, mit dem Angebot keine unrealistischen Erwartungen zu verbinden bzw. die Folgen ihrer auf das Angebot gestützten Entscheidungen abschätzen zu können.

Konkret betrifft dies folgende Angaben:

  • Ziele und Zweck des Webangebots,
  • Zielgruppen,
  • Art und Auswahl der Informationen und Dienste,
  • Aufbau und Qualifikation der Redaktion,
  • Kooperationen mit externen Partnerinnen und Partnern und
  • Finanzierung des Webangebots.

Kooperationen sind nicht nur bezüglich der Inhalte, sondern auch in Bezug auf die Finanzierung des Webangebots darzustellen.

Finanzierungsquellen und -formen sind klar zu benennen. Dies gilt auch dann, wenn keine externen Finanzierungsquellen genutzt werden. Es reicht nicht aus, Finanzierungsarten (z.B. Sponsoring, Förderungen) anzuführen oder auf unspezifizierte Werbepartnerschaften zu verweisen. Vielmehr sind auch jene Angaben erforderlich, die das Interesse aller Beteiligten an der Finanzierung des betreffenden Informationsangebots bzw. an den angebotenen Produkten oder Diensten transparent offenlegen. Dazu gehören auch rechtliche, organisatorische und/oder ökonomische Verflechtungen. Anders formuliert: Die Nutzerinnen und Nutzer müssen davon in Kenntnis gesetzt werden, wenn aufgrund ökonomischer Erwägungen Vollständigkeit oder Objektivität nicht oder nicht nur die primären Ziele des jeweiligen Informationsangebots sind. Dies kann beispielsweise auf solche Informationsangebote zutreffen, die „neue“ diagnostische oder therapeutische Methoden vorstellen oder bei denen sich das Informationsangebot im Wesentlichen auf die Darstellung eines oder weniger Produkte oder Dienstleistungen beschränkt. Wenn die Bewerbung solcher Umstände im Vordergrund steht, dürfen Nutzerinnen und Nutzer nicht unter dem Vorwand der Information zu unzutreffenden Schlussfolgerungen verleitet werden.

Wird das Webangebot auch durch Werbung finanziert, sind die diesbezüglichen Einschaltungen (Artikel, Logo oder Banner, Pop-ups) ausdrücklich als solche zu bezeichnen. Solche Einschaltungen sind von anderen Inhalten klar abzugrenzen, damit sie von den Nutzerinnen bzw. Nutzern als Werbung erkannt werden können. Sind Werbung oder Sponsoring keine Finanzierungsquellen, ist darauf hinzuweisen, dass das Webangebot nicht auf diese Art finanziert wird.

Hinweis

Wie die Qualitätskategorie „Transparenz und Ehrlichkeit“ am Gesundheitsportal umgesetzt wird, lesen Sie unter: Ziele des Gesundheitsportals und Finanzierung.

Qualitätskategorie „Verantwortlichkeit“

Nutzerinnen und Nutzer gesundheitsbezogener Webangebote müssen umfassend, leicht zugänglich und in verständlicher Sprache über alle grundsätzlichen Fragestellungen über die Webseite informiert werden. Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass alle Angaben auf einer einzigen Seite bzw. in einem einzigen Dokument enthalten sein müssen. Sie können etwa auch in einem strukturierten Informationsblock (Unterseiten) verfügbar gemacht werden.

Schwer auffindbare und/oder unverständlich formulierte Angaben, wie etwa in (Allgemeinen) Geschäftsbedingungen, Nutzungsbedingungen oder ähnlich bezeichneten Dokumenten bzw. Seiten, die vielfach in „Juristendeutsch“ verfasst und nicht weiter erklärt werden, lassen somit Rückschlüsse auf die Wertschätzung der Nutzerinnen und Nutzer zu oder nicht transparente Absichten der Anbieterin bzw. des Anbieters vermuten.

Gesundheitsbezogene Webangebote können und dürfen zur Behebung gesundheitlicher Probleme nie den direkten Kontakt zu medizinischen Fachkräften oder zu den dafür vorgesehenen Einrichtungen ersetzen. Solche Angebote dienen ausschließlich der Information und sollen die Nutzerin bzw. den Nutzer unterstützen, gemeinsam mit den fachlich kompetenten Personen und Einrichtungen die für sie/ihn richtigen Entscheidungen zu treffen. Es liegt daher in der unabdingbaren Verantwortung der Anbieterinnen bzw. der Anbieter gesundheitsbezogener Informationen und Dienste, die Nutzerinnen und Nutzer unmissverständlich darauf hinzuweisen, dass die Angebote nur als Ergänzung und nicht als Ersatz eines direkten Kontakts vorgesehen sind und auch so genützt werden sollten.

Gesetzlich festgelegte Angaben

Ausgehend von den teilweise gesetzlich festgelegten Anforderungen (z.B. im Mediengesetz oder im E-Commerce-Gesetz) müssen gesundheitsbezogene Webseiten insbesondere folgende Angaben zur Verfügung stellen:

  • Angaben zur Anbieterin/zum Anbieter (Name oder Bezeichnung, Anschrift und sonstige Hinweise zur Erreichbarkeit, Rechtsform, organisatorische Einbettung oder Verflechtungen mit anderen Einrichtungen),
  • Angaben zu Einrichtungen, die bei der Gestaltung und Präsentation des Informationsangebots mitwirken (zum Beispiel Redaktion, Design, Technik/Betrieb),
  • Angaben über Art und Umfang der Verantwortlichkeit (Gewährleistung bzw. Haftung),
  • Erklärung zur Komplementarität des Webangebots.

Hinweis

Wie die Qualitätskategorie „Verantwortlichkeit“ am Gesundheitsportal umgesetzt wird, lesen Sie unter: Verantwortlichkeit.

Qualitätskategorie: „Vertraulichkeit und Datenschutz“

Nutzerinnen und Nutzer gesundheitsbezogener Webangebote müssen umfassend über alle datenschutzrechtlich relevanten Umstände informiert werden. Dies betrifft unzweifelhaft die Verwendung personenbezogener Daten, aber auch die Verwendung solcher Daten oder Informationen, die zur Verwaltung oder für den Betrieb des Webangebotes verwendet werden. Der bloße Hinweis auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften genügt als Leerformel nicht.

Die Anbieterinnen bzw. Anbieter von gesundheitsbezogenen Informationen und Diensten haben daher den Nutzerinnen und Nutzern detailliert offenzulegen, welche Daten erhoben werden und für welche Zwecke und wie lange sie gespeichert oder an wen sie weitergegeben werden. Diese Offenlegung umfasst auch solche Daten, deren Personenbezug unterschiedlich beurteilt wird oder nicht gegeben ist (statistische Angaben, Mailadressen, Cookies).

Angaben zur Vertraulichkeit

Unbeschadet des im Datenschutzgesetz (DSG), in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder in Materiengesetzen vorgesehenen Umfanges müssen die Angaben zur Vertraulichkeit umfassen:

  • Zweck, Art und Umfang der Verarbeitung personenbezogener (sensibler) Daten,
  • Zweck, Art und Umfang der Verarbeitung von Nutzungsdaten (Logdaten),
  • Art und Umfang der Speicherung von Daten auf den Geräten der Nutzerin bzw. des Nutzers,
  • Art, Umfang und Zweck der Weitergabe (Übermittlung) personenbezogener und sonstiger Daten,
  • spezielle Maßnahmen zur Sicherstellung der Datensicherheit bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten.

Diese Angaben müssen in einem separaten Dokument oder auf einer nur für diesen Zweck eingerichteten Unterseite zusammengefasst und zugänglich gemacht und als „Datenschutzerklärung“ oder „Privacy Policy“ bezeichnet werden. Falls von besonderen Rechtsvorschriften aufgrund der Eigenart des Webangebots zusätzliche Angaben gefordert werden, sind diese in das Dokument bzw. die Unterseite aufzunehmen. Sie dürfen durch anderweitige Bestimmungen, wie etwa in Geschäfts- oder Nutzungsbedingungen, weder eingeschränkt noch außer Kraft gesetzt werden.

Hinweis

Wie diese Qualitätskategorie am Gesundheitsportal umgesetzt wird, lesen Sie unter: Vertraulichkeit & Datenschutz.

Letzte Aktualisierung: 3. Juni 2019

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