Die Portalredaktion ist verpflichtet, die Inhalte des Gesundheitsportals mit größtmöglicher Sorgfalt, objektiv, vollständig und genau aufzubereiten. Bewusst ist allerdings, dass diese Vorgaben schon aufgrund der Tiefe mancher Themen und des rasanten medizinischen Fortschritts nicht lückenlos oder zeitnah umgesetzt werden können. Allfällige Einschränkungen sind daher zulässig, sie dürfen jedoch nicht zulasten der Objektivität erfolgen.
Bei den redaktionellen Arbeiten zur Aufbereitung der Inhalte hat die Portalredaktion vorrangig evidenzbasiertes (faktengestütztes) Wissen entsprechend dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaften zu verwenden. Qualitativ hochwertiges und in der Praxis erprobtes Wissen zu vielen diagnostischen und/oder therapeutischen Fragestellungen ist jedoch noch nicht durchgängig verfügbar oder durch neue Forschungsergebnisse Veränderungen unterworfen. In jenen Fällen, in denen gesichertes Wissen nicht vorhanden ist oder unterschiedliche wissenschaftliche Meinungen bestehen, ist im Sinne des Objektivitätsanspruches diese Tatsache auch dann von der Portalredaktion anzuführen, wenn dadurch die Eindeutigkeit der Informationen für die Nutzerinnen und Nutzer beeinträchtigt wird. Der Portalredaktion ist es nicht untersagt, eine bestimmte Meinung zu bevorzugen, solange sie im Sinne der Ausgewogenheit auf davon abweichende Ansichten verweist.
Vor allem bei der Darstellung der therapeutischen Möglichkeiten ist es in manchen Fällen unvermeidbar, bestimmte Behandlungsmethoden, Medizinprodukte oder Arzneimittel namentlich zu nennen. Gerade bei Arzneimitteln wäre die Alternative, nämlich die Verwendung von Wirkstoffbezeichnungen, mehr verwirrend als erläuternd. In solchen Fällen dürfen daher auch Handelsnamen von Produkten verwendet werden. Durch die namentliche Nennung darf jedoch nicht der Eindruck der Bevorzugung eines bestimmten Produkts („product placement“) bzw. dessen Herstellers erweckt werden. Ist die namentliche Nennung unvermeidbar, hat die Portalredaktion auch Handelsnamen alternativer Produkte anzuführen oder zumindest den Hinweis beizufügen, dass solche Produkte verfügbar sind.
Im Sinne einer besseren Lesbarkeit werden die Quellen nicht im direkten textlichen Zusammenhang (z.B. als Fußnote) genannt, sondern in einer eigenen Seite aufgelistet bzw. in einem Verzeichnis zusammengefasst und mit dem jeweiligen Text verlinkt.
Durch die Verpflichtung zur Objektivität und Ausgewogenheit der Informationsaufbereitung, zur Verwendung faktengestützten Wissens sowie durch die Einbeziehung von anerkannten Expertinnen und Experten in den Qualitätssicherungsprozess wird darüber hinaus sichergestellt, dass die wesentlichen und für ein Thema relevanten Grundlagen und Sichtweisen berücksichtigt wurden.
Für die Texte des Gesundheitsportals sind entsprechend den Vorgaben der Bundesregierung gender-konforme Formulierungen zu verwenden. Ausnahmen davon sind fehlende Begriffe (z.B. eine männliche Bezeichnung für Hebamme) oder jene Informationen, die ausschließlich an einen geschlechtsspezifischen Personenkreis gerichtet sind