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Impfpass

Impfen ist die wirksamste Maßnahme, um schweren Infektionskrankheiten vorzubeugen. Durch eine Impfung wird der menschliche Organismus gegen bestimmte Krankheitserreger immunisiert. Alle empfohlenen Impfungen sind im österreichischen Impfplan zusammengefasst. Dieser wird von Expertinnen und Experten des Nationalen Impfgremiums nach dem neuesten Stand der Wissenschaft aktualisiert und veröffentlicht. Alle durchgeführten Impfungen werden im Impfpass vermerkt . . .

Wozu dient der Impfpass?

Der Impfpass gibt einen schnellen Überblick darüber, welcher Impfschutz bereits vorliegt und welche Impfungen noch anstehen Die Expertinnen und Experten des Nationalen Impfgremiums empfehlen bereits für Säuglinge und Kleinkinder eine Reihe von Impfungen. Da viele dieser empfohlenen Impfungen in mehreren Teilimpfungen erfolgen, ist es für Eltern oft schwierig, den Überblick darüber zu behalten, welche Impfungen noch ausstehen oder wann der nächste Impftermin ansteht. Auch im Notfall, beispielsweise bei Verdacht auf eine akute Tetanusinfektion nach einer Verletzung, ist es für die behandelnde Ärztin/den behandelnden Arzt wichtig, schnell zu wissen, welcher Impfschutz vorhanden ist.

Der Impfpass entspricht auch den WHO-Vorschriften für die Dokumentation von Gelbfieberimpfungen und kann daher für jene Länder benutzt werden, welche den Nachweis einer Gelbfieberimpfung bei der Einreise verlangen.

Hinweis

Auf Beschluss der Bundeszielsteuerungskommission wurde die ELGA GmbH im Juni 2018 mit der Umsetzung der Pilotierung des elektronischen Impfpasses (e-Impfpass) betraut. Ein Testlauf mit Grippeimpfungen hat letzten Herbst in Wien und in der Steiermark stattgefunden. Jetzt konzentriert man sich auf das Erfassen der Corona-Impfungen. Diese werden bereits im e-Impfpass eingetragen. Ausführliche Informationen finden Sie unter Elektronischer Impfpass (ELGA GmbH).

Welche Angaben enthält der Impfpass?

Im Impfpass werden alle vorgenommenen Impfungen von der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt vermerkt. Dieses Dokument ist nach den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erstellt und aufgrund der standardisierten Gestaltung auch im Ausland gültig.

Folgende Angaben sind im Impfpass vermerkt:

  • Name
  • Adresse
  • Geburtsdatum
  • Sozialversicherungsnummer

Führt die Ärztin/der Arzt eine Impfung durch, werden folgende Daten in den Impfpass eingetragen:

  • Datum der Impfung
  • Handelsname des Impfstoffes sowie die sogenannte Chargenbezeichnung
  • Unterschrift und Stempel der Impfärztin/des Impfarztes

Wohin kann ich mich wenden?

Der Impfpass ist kostenlos und wird im Rahmen der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen von der Kinderärztin/dem Kinderarzt bzw. im Erwachsenenalter von der Hausärztin/dem Hausarzt ausgestellt.

Hinweis

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz stellt der österreichischen Bevölkerung Impfpässe kostenfrei zur Verfügung. Einen Impfpass erhalten private Personen beim Hausarzt/bei der Hausärztin, in der Apotheke oder bei einer öffentlichen Impfstelle.

Ärztinnen/Ärzte können Impfpässe direkt über das Broschürenservice des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz bestellen.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2019

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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