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Impfungen für spezielle Personengruppen

Impfungen spielen eine wichtige Rolle beim Schutz von Personengruppen, die beispielsweise durch ihren Beruf, durch bestimmte Grunderkrankungen oder gesundheitliche Risiken besonders gefährdet sind. So besteht in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen eine erhöhte Infektionsgefahr. Daher wird empfohlen, dass sich das Personal mit Kontakt zu Patientinnen/Patienten oder infektiösem Material durch Impfungen vor Infektionen schützt. Auch Menschen in Berufen mit häufigen Personenkontakten, wie Verkauf, Gastronomie, Einsatzdienste, Kinderbetreuung etc. unterliegen einem erhöhten Ansteckungsrisiko. Zudem gibt es für Frauen vor, während und nach einer Schwangerschaft spezielle Impfempfehlungen, ebenso für Frühgeborene. Der Impfplan Österreich enthält die jeweiligen Impfempfehlungen für spezielle Personengruppen.

Impfungen bei Kinderwunsch

Prinzipiell sollten alle im Impfplan vorgesehenen Impfungen bereits vor Beginn einer gewünschten Schwangerschaft durchgeführt werden, um Mutter und Kind bestmöglich zu schützen. ("prepare for pregnancy!"). Insbesondere sollte der persönliche Impfstatus hinsichtlich aller erforderlichen Impfungen bereits vor der Schwangerschaft überprüft werden. Fehlende Impfungen sollten so schnell wie möglich nachgeholt werden.

Dabei sollte prinzipiell die Immunität besonders hinsichtlich der folgenden durch Impfungen vermeidbaren Erkrankungen überprüft werden bzw. der Impfstatus aktualisiert werden:

  • Masern-Mumps-Röteln (Impfung: Mindestabstand ein Monat zu Schwangerschaftsbeginn)
  • Windpocken (Feuchtblattern, Varizellen; Impfung: Mindestabstand ein Monat zu Schwangerschaftsbeginn)
  • Diphtherie-Tetanus-Keuchhusten(-Kinderlähmung) (Impfung auch während der Schwangerschaft möglich)
  • Influenza (echte Grippe; Die Impfung ist auch während der Schwangerschaft möglich und wird jedenfalls für alle Frauen empfohlen, die während der Grippe-Saison schwanger werden möchten.)

Impfungen in der Schwangerschaft

Generell sind Impfungen mit Totimpfstoffen während der Schwangerschaft möglich, sollten jedoch erst im 2. und 3. Schwangerschaftsdrittel (Trimenon) erfolgen.

Hinweis

Impfungen mit einem Lebendimpfstoff, wie z.B. Masern-Mumps-Röteln (MMR), Gelbfieber oder Windpocken (Varizellen), sind in der Schwangerschaft theoretisch kontraindiziert. Nach einer Impfung mit Lebendimpfstoffen sollte eine Schwangerschaft für einen Monat vermieden werden. Eine versehentliche Impfung mit MMR in oder kurz vor einer Schwangerschaft stellt jedoch nach nationalen und internationalen Empfehlungen keine Indikation zum Schwangerschaftsabbruch dar.

Schwangeren werden folgende Impfungen besonders empfohlen:

  • Keuchhusten (Pertussis) ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel (optimalerweise 27. bis 36. Schwangerschaftswoche), unabhängig vom Abstand zur letzten Impfung mit Keuchhusten-Komponente. Die Verabreichung der Impfung erfolgt als Mehrfachimpfstoff (Diphtherie-Tetanus-Keuchhusten oder Diphtherie-Tetanus-Keuchhusten-Kinderlähmung).
  • Tetanus (Wundstarrkrampf): zum Schutz der Mutter und des Neugeborenen, wird durch den Kombinationsimpfstoff mit Keuchhusten abgedeckt.
  • Influenza: Da die Influenza (echte Grippe) während der Schwangerschaft oft schwere Verläufe zeigt, wird die Influenzaimpfung zum eigenen Schutz und zum Schutz des Neugeborenen vor und auch während der Influenzasaison empfohlen. Die Impfung ist im 2. oder 3. Schwangerschaftsdrittel empfohlen, sollte jedoch auch bereits im 1. Schwangerschaftsdrittel verabreicht werden, wenn eine Grippewelle unmittelbar bevorsteht.

Impfen während der Stillzeit

Grundsätzlich sind in der Stillzeit die meisten Impfungen möglich. Eine Ausnahme bildet die Gelbfieberimpfung, diese sollte während der Stillzeit nicht verabreicht werden. Besonders die Masern-Mumps-Röteln- und die Windpocken (Varizellen)-Impfung ist für nicht geschützte Wöchnerinnen und stillende Mütter dringend zu empfehlen.

Impfungen für Frühgeborene

Nach Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums sollen auch frühgeborene Kinder (bei stabilem Zustand) nach dem chronologischen Alter (nicht nach dem Schwangerschaftsalter) geimpft werden. Meist ist es hilfreich, die erste Impfung noch während des Spitalsaufenthaltes (mit der Möglichkeit der Verträglichkeitsbeobachtung) zu verabreichen. Da der Nutzen der Schutzimpfungen in dieser Gruppe hoch ist, sollten Impfungen nicht unterlassen oder verzögert werden.

Impfungen für Frühgeborene vor der vollendeten 28. Schwangerschaftswoche

Bei sehr kleinen Frühgeborenen Kindern (geboren vor der vollendeten 28. SSW) empfiehlt das Nationale Impfgremium die erste Impfung kurz vor der Entlassung aus dem Spital durchzuführen, um das Kind die nächsten Tage überwachen zu können. Für die nächste Impfung kann eine stationäre Aufnahme in den Fällen erwogen werden, die im Rahmen der ersten Impfung ein gehäuftes Auftreten von Apnoen (Atemstillstand), Bradykardien (langsamer Herzschlag) und Sauerstoffsättigungsabfällen gezeigt haben. Sollten bei der zweiten Impfung keine kardiorespiratorischen Probleme aufgetreten sein, ist für die weiteren Impfungen keine Überwachung im Spital erforderlich.

Impfungen bei Personen mit Immundefekten

Eine Schwäche des Immunsystems führt unabhängig von ihrer Ursache zu einem erhöhten Infektionsrisiko, weshalb den Impfungen der Betroffenen selbst aber vor allem auch denen ihrer Kontaktpersonen eine besondere Bedeutung zukommt.

Bei Immundefekten, einer Entfernung der Milz, vor und nach Transplantationen sowie vor und nach Chemotherapie, Biologikatherapien oder anderer schwerer medikamentöser Immunsuppression sollten daher der Immunstatus genau kontrolliert und nötige Impfungen wenn möglich und in Rücksprache mit den behandelnden Spezialistinnen und Spezialisten ergänzt werden. Weiter Informationen können dem Österreichischen Impfplan entnommen werden.

Bei Patientinnen/Patienten mit einem schwerem Immundefekt sind Impfungen mit Lebendimpfstoffen meist nicht möglich. Da in Lebendimpfstoffen die Krankheitserreger nur abgeschwächt werden und sich im Körper vermehren können, besteht das Risiko, dass bei diesen Menschen die Vermehrung der abgeschwächten Krankheitserreger zu einer Erkrankung des gesamten Organismus führt.

Hinweis

Eine Immunschwäche gilt jedoch nicht mehr generell als Kontraindikation für Lebendimpfstoffe. Bei manchen Erkrankungen (abhängig vom Grad des Immundefektes) kann durch Einzelfallentscheidungen die Durchführung eine Lebendimpfung auf Basis einer genauen Nutzen-Risikoabwägung und umfassender Aufklärung sowie Dokumentation möglich sein.

Totimpfstoffe können sowohl bei einem angeborenen als auch bei einem erworbenen Immundefekt angewendet werden, da es sich um abgetötete Erreger oder deren Gifte (Toxine) handelt. Sie können sich im Körper nicht vermehren und stellen somit kein gesundheitliches Risiko für die Patientin/den Patienten dar. Die Impfung mit Totimpfstoffen ist bei Personen mit Immundefekten ohne Risiko anwendbar, allerdings kann der Impferfolg unzureichend sein und sollte daher kontrolliert werden.

Hinweis

Alle Kontaktpersonen (Familien- und Haushaltsmitglieder, Arbeitsumfeld, betreuendes Personal) von Menschen mit Immunschwäche sollten unbedingt entsprechend den Empfehlungen des Impfplans geimpft sein, um eine Übertragung von Krankheitserregern auf die immungeschwächte Person zu verhindern!

Ausführliche Informationen zu Impfungen bei Personen mit Immunsuppression erhalten Sie auch auf der Website des Instituts für Spezifische Prophylaxe und Tropenmedizin der Medizinischen Universität Wien.

Impfungen für das Personal im Gesundheitswesen

In Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen besteht erhöhte Infektionsgefahr. Daher empfehlen Expertinnen/Experten des Nationalen Impfgremiums, das Gesundheitspersonal mit Kontakt zu Patientinnen/Patienten oder infektiösem Material zum eigenen Schutz und zum Schutz der betreuten Personen nachweislich und ausreichend vor den durch Impfungen vermeidbaren Erkrankungen geschützt ist. Davon sind z.B. Ärztinnen und Ärzte, Hebammen, Pflegepersonal, aber auch Auszubildende, Studentinnen/Studenten und Praktikantinnen/Praktikanten betroffen.

Hinweis

Der neue Impfplan 2023/2024 wurde Anfang September 2023 veröffentlicht. Die hier befindlichen Informationen werden demnächst aktualisiert.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 22. Oktober 2020

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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