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Impfung gegen Gelbfieber

Gelbfieber wird durch das Gelbfiebervirus (Flavivirus) hervorgerufen. Es wird im tropischen Süd- und Mittelamerika sowie in Afrika südlich der Sahara durch Stechmücken übertragen. Bei der Minderheit der Infizierten verursacht das Gelbfiebervirus ein schweres Krankheitsbild mit Gelbsucht, Blutungen und tödlichem Ausgang. Der Impfplan Österreich beschreibt, für welche Personengruppen die Gelbfieber-Impfung empfohlen ist.

Die Gelbfieber-Impfung

Die Gelbfieber-Impfung wird bei Reisen in Endemiegebiete des tropischen Afrikas und Südamerikas empfohlen. Die Wirksamkeit liegt bei nahezu 100 Prozent. Laut Beschluss der WHO ist davon auszugehen, dass eine einmalige Gelbfieberimpfung beim Immunkompetenten lebenslang schützt. Diese Bestimmung trat mit 11. Juli 2016 in Kraft, danach sollte im internationalen Reiseverkehr eine einmalige Impfung lebenslang akzeptiert werden.

Aktuelle Datenauswertungen und neue Studien dürften dies jedoch zukünftig widerlegen. Es sollte daher Personen, die in betroffene Gebiete reisen, nach zehn Jahren eine Zweitimpfung gegen Gelbfieber angeboten werden, wenngleich dafür keine formale Verpflichtung besteht.

Die Impfung sollte mindestens zehn Tage vor der Reise in ein endemisches Gebiet erfolgen, da die schützende Immunität eventuell frühestens dann erreicht wird. Der in Österreich zugelassene Impfstoff wird einmalig verabreicht und findet Anwendung ab dem vollendeten 9. Lebensmonat. Die Schutzdauer wird auf mindestens zehn Jahre geschätzt und kann lebenslang andauern.

Hinweis

Bei einigen Personengruppen könnte unabhängig von der WHO Richtlinie eine Wiederholungsimpfung
sinnvoll sein, da sie möglicherweise über eine abgeschwächte Immunantwort verfügen: z.B.

  • Kinder, die bei Erstimpfung unter zwei Jahre alt waren, besonders bei gleichzeitiger MMR-Impfung
  • Frauen, die während der Schwangerschaft geimpft wurden,
  • HIV-Infizierte und Personen

Einreisebestimmungen

Die WHO hat die derzeitigen Einreisebestimmungen in einer Liste zusammengefasst. Diese wird laufend aktualisiert. Für Reisende in besonders exotische Destinationen, die in der Gelbfieberzone liegen, ist eine Nachfrage bei der jeweiligen diplomatischen Vertretung hinsichtlich der Umsetzung des WHO Beschlusses zur verlängerten Gültigkeitsdauer ratsam.

Gelbfieberimpfung: Wann bzw. wer sollte nicht geimpft werden?

  • Die Gelbfieberimpfung ist ein Lebendimpfstoff. Eine Hühnereiweißallergie stellt eine Kontraindikation dar. Genaue Details sind der entsprechenden Fachinformation beschrieben.
  • Aufgrund seltener schwerer Nebenwirkungen (gelbfieberähnliche Erkrankung mit hohem Letalitätsrisiko) besteht ein erhöhtes Impfrisiko bei Personen ab dem vollendetem 60. Lebensjahr (intensive Nutzen–Risiko–Abwägung).
  • Eine Schwangerschaft gilt als relative Kontraindikation (Gegenanzeige). Eine Impfung sollte nur bei dringender Indikation (z.B. Gelbfieberausbruch im Zielland) verabreicht werden. Stillende sollten, wenn das zu stillende Kind jünger als sechs Monate ist, nicht geimpft werden.
  • Bei Grunderkrankungen, wie Thymusdrüsenerkrankungen oder Thymusdrüsenoperation, der Nervenkrankheit Myasthenia gravis sowie Multipler Sklerose ist die Impfung kontraindiziert. Personen mit medikamentöser oder krankheitsbedingter Immunsuppression sollten individuell abgeklärt werden.

Gelbfieberimpfbescheinigung

Gelbfieberimpfbescheinigungen werden im internationalen Reiseverkehr nur dann anerkannt, wenn sie bei einer autorisierten Gelbfieber-Impfstelle oder bei dazu autorisierten Ärztinnen und Ärzten ausgestellt wurden. Die Berechtigung, Gelbfieber-Impfungen in Österreich durchzuführen und Gelbfieberimpfbescheinigungen nach den internationalen Gesundheitsvorschriften auszustellen, muss beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz beantragt werden. Sollte eine Impfung von einer nicht autorisierten Ärztin oder einem nicht autorisierten Arzt durchgeführt worden sein, so ist auch eine nachträgliche Bestätigung durch die Gesundheitsbehörde nicht möglich.

Hinweis

Personen, die nicht geimpft werden können, können mittels „vaccination exempt waiver“ von der Impfung ausgeschlossen werden. Im Einzelfall muss bei Ausstellung eines solchen „waivers“ geklärt werden, ob die Einreisebehörden des Ziellandes dieses Zeugnis beim Grenzübertritt akzeptieren.

Ausführliche Informationen zur Infektionskrankheit erhalten Sie unter Gelbfieber.

Quelle: Impfplan Österreich 2023

Hinweis

Der neue Impfplan 2023/2024 wurde Anfang September 2023 veröffentlicht. Die hier befindlichen Informationen werden demnächst aktualisiert.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 1. Februar 2023

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

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