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Impfung gegen aviäre Influenza (Vogelgrippe)

Aviäre Influenza – auch Vogelgrippe genannt – ist eine Viruserkrankung. Diese tritt vor allem bei Vögeln auf, insbesondere bei Geflügel und Wildvögeln. Verursacher für diese Erkrankung sind aviäre Influenza-A-Viren. Wenn stark krank machende aviäre Influenza-A-Viren große Ausbrüche auslösen, spricht die Fachwelt auch von Geflügelpest.

In einzelnen Fällen sind Menschen ebenfalls erkrankt, meist nach intensivem Kontakt zu infizierten Tieren. Daher empfiehlt das Nationale Impfgremium aufgrund der aktuellen Lage die Impfung gegen aviäre Influenza Personen, die (intensiven) Kontakt mit infizierten Tieren haben – besonders mit Geflügel. Aufgrund der geringen Infektionswahrscheinlichkeit ist eine Impfung der allgemeinen Bevölkerung gegen aviäre Influenza aktuell jedoch nicht empfohlen.

Hinweis

Aktuelle Informationen zu Lage und Risiko in Bezug auf aviäre Influenza finden Sie laufend auf der Website der AGES.

Aviäre Influenza: Viren

Aviäre Influenza wird ausgelöst durch aviäre Influenza-A-Viren. Vor allem Fälle von Influenza A(H5N1) treten in verschiedenen Ländern weltweit auf. Die meisten Infektionen des Menschen mit aviärer Influenza wurden bisher durch Influenza-A(H5N1)- und Influenza-A(H7N9)-Viren verursacht, in den letzten Jahren auch durch Influenza-A(H5N6)- und Influenza-A(H9N2)-Viren.

Aviäre Influenza: Übertragung auf den Menschen

Einige aviäre Influenza-Viren können auf Säugetiere sowie Menschen übertragen werden und mitunter auch zu schwerer Erkrankung führen. Infizierte Vögel scheiden die Viren mit ihren Exkrementen sowie Sekreten der Atemwege aus.

Die Übertragung vom Tier auf den Menschen kann durch direkten Kontakt mit infizierten lebenden oder toten Tieren – meist Hausgeflügel – oder deren Federn sowie Ausscheidungen erfolgen. Ebenso ist eine Übertragung mit damit kontaminierten Oberflächen möglich. Virushaltige Staubteilchen können in die Augen, die Nase oder den Mund gelangen oder eingeatmet werden.

Für eine Übertragung durch infizierte Nahrungsmittel liegen laut Fachleuten nicht ausreichend wissenschaftliche Belege vor. In Einzelfällen wurde auch eine Übertragung von infizierten Säugetieren auf den Menschen beobachtet.

Aktuell verbreitete aviäre Influenza-Viren sind nicht leicht auf den Menschen übertragbar. Die Fachwelt geht davon aus, dass für eine Übertragung von infizierten Tieren ein sehr enger Kontakt sowie eine große Virusmenge notwendig sind, um eine Infektion beim Menschen auszulösen. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch wurde bisher nicht beobachtet. Bei Verdacht auf aviäre Influenza erfolgt eine Laboruntersuchung mittels PCR.

Hinweis

Es ist wichtig, direkten, ungeschützten Kontakt mit krankem oder verendetem Wildgeflügel und Hausgeflügel sowie als Haustiere gehaltenen Vögeln zu vermeiden.

Aviäre Influenza: Krankheitsverlauf und Folgen

Die Inkubationszeit der aviären Influenza A(H5N1) wird auf durchschnittlich zwei bis fünf Tage geschätzt. Andere Virenstämme können andere Inkubationszeiten haben. Infektionen mit aviärer Influenza verlaufen bei Menschen häufig ohne Symptome oder mit milden Symptomen. Diese können einem grippalen Infekt bzw. einer saisonalen Influenza ähnlich sein. Bestimmte Varianten der aviären Influenza können jedoch auch schwere bis tödliche Erkrankungen bei Menschen auslösen. 

Aviäre Influenza: Symptome

Zu den Symptomen einer aviären Influenza zählen u.a.:

In schweren Fällen können auch Atemnot, schwere Lungenentzündung mit Lungenversagen, Sepsis, Sehstörungen, Krampfanfälle sowie eine Enzephalitis auftreten. Die Ärztin oder der Arzt klärt über die jeweiligen Behandlungsmöglichkeiten auf.

Hinweis

Der Verdacht, eine bestätigte Erkrankung und der Tod an aviärer Influenza sind meldepflichtig! Näheres zu Maßnahmen der Absonderung finden Sie auf der Website des Sozialministeriums.

Die Impfung gegen aviäre Influenza

Aufgrund der geringen Infektionswahrscheinlichkeit ist eine Impfung der allgemeinen Bevölkerung gegen aviäre Influenza derzeit nicht empfohlen und nicht vorgesehen. Eine Impfung gegen aviäre Influenza wird unter Berücksichtigung einer aktuellen Verbreitung des Virus für Personen empfohlen, die (intensiven) Kontakt mit infizierten Tieren – insbesondere Vögeln – haben können. Die Influenza-Impfung H5N8 richtet sich gegen H5-Subtypen des Virus.

Die Impfung wird vom Nationalen Impfgremium derzeit für folgende Personen empfohlen:

  • Landwirtinnen oder Landwirte bzw. landwirtschaftlich Angestellte
  • Amtstierärztinnen bzw. Amtstierärzte
  • Tierärztinnen bzw. Tierärzte (für Geflügel)
  • Angestellte von Tiergärten
  • Züchter:innen von Vögeln – gewerblich und als Hobby
  • Mitarbeiter:innen von Schlachthöfen und Keulungs-Teams
  • Laborpersonal, das diesen Viren ausgesetzt sein kann

Hinweis

Der Impfstoff ist nicht über den freien Markt verfügbar. Er steht an ausgewählten Einrichtungen kostenfrei zur Verfügung. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bzw. Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin kann Sie dazu informieren. Wie für alle Influenza-Impfungen besteht eine gesetzliche Eintragungspflicht in den e-Impfpass.

Die Schutzdauer der Impfung ist derzeit nicht bekannt. Aufgrund von Erfahrungen mit anderen Influenza-Impfstoffen geht das Nationale Impfgremium davon aus, dass Menschen mit einem gut funktionierenden Immunsystem jedenfalls für einige Monate bzw. die jeweilige Viren-Saison geschützt sind. Weitere allgemeine Informationen finden Sie unter Wie Impfungen schützen.

Impfschema

Die Verabreichung des Impfstoffs, zoonotische Influenza-Vakzine Seqirus H5N8, erfolgt mit zwei Dosen. Die zweite Dosis des Impfstoffs erfolgt frühestens drei Wochen nach der ersten Dosis.

Dieser Impfstoff ist indiziert zur aktiven Immunisierung gegen H5-Subtypen des Influenza-A-Virus für Personen ab 18 Jahren. Wenn ein entsprechendes Risiko eines Kontakts besteht, kann die Ärztin oder der Arzt eine Impfung von Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensmonat nach Nutzen-Risiko-Abschätzung und Aufklärung erwägen. Unter 18 Jahren erfolgt die Verabreichung off-label. Die Ärztin oder der Arzt klärt Sie über die Impfung sowie mögliche Nebenwirkungen auf.

Weitere Informationen zur Impfung finden Sie in den Impfempfehlungen zur Aviären Influenza des Sozialministeriums.

Impfung gegen saisonale Influenza

Personen, die mit Geflügel arbeiten, empfiehlt das Nationale Impfgremium allgemein die Impfung gegen saisonale Influenza. Dadurch reduziert sich das Risiko einer zeitgleichen Infektion mit menschlichen und tierischen Influenza-Viren. Es ist möglich, die Impfung gegen aviäre Influenza gleichzeitig mit der Impfung gegen saisonale Influenza zu verabreichen. In diesem Fall erfolgen die Impfungen jeweils auf der anderen Körperseite bzw. dem anderen Arm.

Postexpositionelle Prophylaxe

Eine postexpositionelle Prophylaxe soll verhindern, dass Kontaktpersonen von infizierten Tieren oder ggf. Menschen erkranken. Sie besteht aus dem sogenannten Neuraminidasehemmer Oseltamivir. Die Einnahme erfolgt dabei so früh wie möglich, optimal innerhalb von 48 Stunden bis maximal sieben Tage nach Erstkontakt. Die Ärztin oder der Arzt schlägt diese je nach Art und Dauer des Kontakts mit einem infizierten Tier bzw. Menschen vor. Dabei berücksichtigt sie bzw. er auch das individuelle Risiko einer Erkrankung sowie den Infektionsverlauf der erkrankten Tiere.

Die Impfung gegen aviäre Influenza ist als postexpositionelle Prophylaxe nicht wirksam und auch nicht zugelassen. Bei anhaltendem erhöhtem Risiko ist jedoch eine Impfung laut Nationalem Impfgremium empfohlen. Dies trifft auch zu, wenn bereits Fälle bei Tieren bzw. Menschen in der Umgebung aufgetreten sind.

Allgemeine Informationen zur Vorbeugung sowie weitere Informationen zum Thema aviäre Influenza finden Sie auf der Website des Sozialministeriums.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2025

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Abteilung Impfwesen

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