Impfung gegen aviäre Influenza (Vogelgrippe)
Inhaltsverzeichnis
Hinweis
Aktuelle Informationen zu Lage und Risiko in Bezug auf aviäre Influenza finden Sie laufend auf der Website der AGES.
Aviäre Influenza: Viren
Aviäre Influenza wird ausgelöst durch aviäre Influenza-A-Viren. Vor allem Fälle von Influenza A(H5N1) treten in verschiedenen Ländern weltweit auf. Die meisten Infektionen des Menschen mit aviärer Influenza wurden bisher durch Influenza-A(H5N1)- und Influenza-A(H7N9)-Viren verursacht, in den letzten Jahren auch durch Influenza-A(H5N6)- und Influenza-A(H9N2)-Viren.
Aviäre Influenza: Übertragung auf den Menschen
Einige aviäre Influenza-Viren können auf Säugetiere sowie Menschen übertragen werden und mitunter auch zu schwerer Erkrankung führen. Infizierte Vögel scheiden die Viren mit ihren Exkrementen sowie Sekreten der Atemwege aus.
Die Übertragung vom Tier auf den Menschen kann durch direkten Kontakt mit infizierten lebenden oder toten Tieren – meist Hausgeflügel – oder deren Federn sowie Ausscheidungen erfolgen. Ebenso ist eine Übertragung mit damit kontaminierten Oberflächen möglich. Virushaltige Staubteilchen können in die Augen, die Nase oder den Mund gelangen oder eingeatmet werden.
Für eine Übertragung durch infizierte Nahrungsmittel liegen laut Fachleuten nicht ausreichend wissenschaftliche Belege vor. In Einzelfällen wurde auch eine Übertragung von infizierten Säugetieren auf den Menschen beobachtet.
Aktuell verbreitete aviäre Influenza-Viren sind nicht leicht auf den Menschen übertragbar. Die Fachwelt geht davon aus, dass für eine Übertragung von infizierten Tieren ein sehr enger Kontakt sowie eine große Virusmenge notwendig sind, um eine Infektion beim Menschen auszulösen. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch mit H5 wurde bisher nicht beobachtet. Bei Verdacht auf aviäre Influenza erfolgt eine Laboruntersuchung mittels PCR.
Hinweis
Es ist wichtig, direkten, ungeschützten Kontakt mit krankem oder verendetem Wildgeflügel und Hausgeflügel sowie als Haustiere gehaltenen Vögeln zu vermeiden.
Aviäre Influenza: Krankheitsverlauf und Folgen
Die Inkubationszeit der aviären Influenza A(H5N1) wird auf durchschnittlich zwei bis fünf Tage geschätzt. Andere Virenstämme können andere Inkubationszeiten haben. Infektionen mit aviärer Influenza verlaufen bei Menschen häufig ohne Symptome oder mit milden Symptomen. Diese können einem grippalen Infekt bzw. einer saisonalen Influenza ähnlich sein. Bestimmte Varianten der aviären Influenza können jedoch auch schwere bis tödliche Erkrankungen bei Menschen auslösen.
Aviäre Influenza: Symptome
Zu den Symptomen einer aviären Influenza zählen u.a.:
- Halsschmerzen, Husten, Fieber
- Bindehautentzündung
- Nasenbluten
- Zahnfleischbluten
- Übelkeit, Durchfall, Erbrechen
In schweren Fällen können auch Atemnot, schwere Lungenentzündung mit Lungenversagen, Sepsis, Sehstörungen, Krampfanfälle sowie eine Enzephalitis auftreten. Die Ärztin oder der Arzt klärt über die jeweiligen Behandlungsmöglichkeiten auf.
Hinweis
Der Verdacht, eine bestätigte Erkrankung und der Tod an aviärer Influenza sind meldepflichtig! Näheres zu Maßnahmen der Absonderung finden Sie auf der Website des Sozialministeriums.
Die Impfung gegen aviäre Influenza
Aufgrund der geringen Infektionswahrscheinlichkeit ist eine Impfung der allgemeinen Bevölkerung gegen aviäre Influenza derzeit nicht empfohlen und nicht vorgesehen. Eine Impfung gegen aviäre Influenza wird unter Berücksichtigung einer aktuellen Verbreitung des Virus für Personen empfohlen, die (intensiven) Kontakt mit infizierten Tieren – insbesondere Vögeln – haben können. Die Influenza-Impfung H5N8 richtet sich gegen H5-Subtypen des Virus.
Die Impfung wird vom Nationalen Impfgremium derzeit für folgende Personen empfohlen:
- Landwirtinnen oder Landwirte und landwirtschaftlich Angestellte
- Amtstierärztinnen bzw. Amtstierärzte und Tierärztinnen bzw. Tierärzte (für Geflügel) sowie deren Personal, das möglicherweise einer Exposition ausgesetzt ist.
- Angestellte von Tiergärten
- Züchter:innen von Vögeln – gewerblich und als Hobby, z.B. private Hühnerhalter:innen
- Mitarbeiter:innen von Schlachthöfen und Keulungs-Teams
- Jäger:innen sowie Menschen, die sich um erkrankte oder verletzte Wildtiere kümmern („Tierrettung“)
- Laborpersonal, das diesen Viren ausgesetzt sein kann
Hinweis
Der Impfstoff ist nicht über den freien Markt verfügbar. Er steht an ausgewählten Einrichtungen kostenfrei zur Verfügung. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bzw. Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin kann Sie dazu und zu eventuellen Impfhonoraren informieren. Wie für alle Influenza-Impfungen besteht eine gesetzliche Eintragungspflicht in den e-Impfpass.
Die Schutzdauer der Impfung ist derzeit nicht bekannt. Fachleute gehen jedoch davon aus, dass in der Regel nach der Grundimmunisierung mit zwei Dosen von einer ausreichenden Immunantwort und einem Schutz vor H5 Subtypen des Influenza A-Virus auszugehen ist. Weitere allgemeine Informationen finden Sie unter Wie Impfungen schützen.
Impfschema
Die Verabreichung des Impfstoffs, zoonotische Influenza-Vakzine Seqirus H5N8, erfolgt mit zwei Dosen. Die zweite Dosis des Impfstoffs erfolgt frühestens drei Wochen nach der ersten Dosis. Eine Auffrischungsimpfung ist derzeit nicht vorgesehen.
Dieser Impfstoff ist indiziert zur aktiven Immunisierung gegen H5-Subtypen des Influenza-A-Virus für Personen ab sechs Monaten. Die Ärztin oder der Arzt klärt Sie über die Impfung sowie mögliche Nebenwirkungen auf.
Weitere Informationen zur Impfung finden Sie in den Impfempfehlungen zur Aviären Influenza des Sozialministeriums.
Impfung gegen saisonale Influenza
Personen, die mit Geflügel arbeiten, empfiehlt das Nationale Impfgremium allgemein die Impfung gegen saisonale Influenza. Dadurch reduziert sich das Risiko einer zeitgleichen Infektion mit menschlichen und tierischen Influenza-Viren. Eine zeitgleiche Infektion mit saisonaler und aviärer Influenza kann auch zum Entstehen von Stämmen führen, die das Risiko für eine Pandemie erhöhen. Es ist möglich, die Impfung gegen aviäre Influenza gleichzeitig mit der Impfung gegen saisonale Influenza zu verabreichen. In diesem Fall erfolgen die Impfungen jeweils auf der anderen Körperseite bzw. dem anderen Arm.
Postexpositionelle Prophylaxe
Eine postexpositionelle Prophylaxe soll verhindern, dass Kontaktpersonen von infizierten Tieren oder ggf. Menschen erkranken: laut Fachleuten vorzugsweise mit Baloxavir, aber auch mit dem Neuraminidasehemmer Oseltamivir. Die Ärztin oder der Arzt schlägt eine postexpositionelle Prophylaxe je nach Art und Dauer des Kontakts mit einem infizierten Tier bzw. Menschen vor. Dabei berücksichtigt sie bzw. er auch das individuelle Risiko einer Erkrankung sowie den Infektionsverlauf der erkrankten Tiere.
Die Impfung gegen aviäre Influenza ist als postexpositionelle Prophylaxe nicht wirksam und auch nicht zugelassen. Bei anhaltendem erhöhtem Risiko ist jedoch eine Impfung laut Nationalem Impfgremium empfohlen. Dies trifft auch zu, wenn bereits Fälle bei Tieren bzw. Menschen in der Umgebung aufgetreten sind.
Allgemeine Informationen zur Vorbeugung sowie weitere Informationen zum Thema aviäre Influenza finden Sie auf der Website des Sozialministeriums.
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGK) (2025): Aviäre Influenza (Vogelgrippe) Version 2.0 vom 11.11.2025. Online abgerufen im April 2026 unter www.sozialministerium.gv.at
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGK) (2025): Vogelgrippe (Aviäre Influenza). Online abgerufen im Mai 2025 unter www.sozialministerium.gv.at
- European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) (2023): Facts about avian influenza in humans. Online abgerufen im Mai 2025 unter www.ecdc.europa.eu
- Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) (2025): Aviäre Influenza (Vogelgrippe). Online abgerufen im Mai 2025 unter www.ages.at
Letzte Aktualisierung: 9. April 2026
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal