Wie schützen Impfungen
Inhaltsverzeichnis
Das Prinzip einer Impfung
Bei einer Impfung werden dem Körper abgeschwächte bzw. abgetötete Erreger oder auch nur Bestandteile von Krankheitserregern verabreicht. Unserem Immunsystem wird so eine Infektion vorgetäuscht und es reagiert mit der Bildung von Antikörpern. Bei einem erneuten Kontakt mit dem „echten“ Krankheitserreger können die Antikörper sofort reagieren und die Erkrankung wird schon im Vorfeld verhindert. Eine Impfung bietet also die Möglichkeit, das Immunsystem an einem ungefährlichen Gegner zu trainieren.
Die Arten der Immunisierung
Um den menschlichen Organismus gegenüber krankmachenden Erregern zu schützen, stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung.
Aktive Immunisierung
Der Körper kann durch die Erkrankung selbst oder durch eine Impfung immunisiert werden. Ziel der aktiven Immunisierung ist es, den Organismus vor den Folgen einer Infektion langfristig zu schützen. Dazu verabreicht die Ärztin/der Arzt abgetötete oder abgeschwächte Krankheitserreger, die selbst keine ernsthafte Erkrankung mehr verursachen können. Dem Körper wird so eine Infektion vorgetäuscht und er wird angeregt, selbst Antikörper (und so genannte Gedächtniszellen) zu bilden. Wenn man sich zu einem späteren Zeitpunkt mit dem echten Erreger ansteckt, können diese schnell aktiv werden und die Erkrankung abwehren. Der Impfschutz bildet sich meist nach einigen Wochen aus und bleibt über mehrere Jahre bestehen. Bei manchen Infektionserkrankungen wirkt der einmal aufgebaute Impfschutz ein Leben lang (z.B. Masern, Mumps).
Passive Immunisierung
Um eine Infektion zu verhindern oder abzuschwächen, werden dem Organismus bereits fertige Antikörper (Immunglobuline) zugeführt. Die verabreichten Antikörper sind sofort wirksam und können den Krankheitserreger oder dessen Giftstoffe in kürzester Zeit unschädlich machen. Allerdings werden sie vom Körper abgebaut, sodass der Schutz nach einer passiven Immunisierung nur wenige Wochen bis maximal drei Monate andauert. Durch die passive Immunisierung kann der Ausbruch einer Infektionserkrankung verhindert werden, nachdem man sich mit einem Krankheitserreger angesteckt hat. Die fertigen Antikörper werden aus der Blutflüssigkeit (Serum) geimpfter Menschen (in seltenen Fällen auch von Tieren) gewonnen oder gentechnologisch hergestellt.
Simultanimmunisierung
Bei der Simultanimmunisierung wird die Patientin/der Patient gleichzeitig aktiv und passiv immunisiert. Damit nützt man die Vorteile beider Maßnahmen. Einerseits tritt durch die passive Immunisierung ein sofortiger Schutz ein. Gleichzeitig wird durch die aktive Immunisierung eine lang anhaltende Immunität erreicht. Die fertigen Antikörper, die der Patientin/dem Patienten verabreicht wurden, schützen bis zur Bildung eigener Antikörper. Die Simultanimmunisierung wird notwendig, wenn sich Personen mit einem Krankheitserreger angesteckt haben, die Impfung schon lange zurückliegt und nicht sicher ist, ob die/der Betroffene gegen diesen Erreger noch geschützt ist.
Eine Simultanimmunisierung wird beispielsweise durchgeführt:
Aufklärungspflicht bei Schutzimpfungen
Impfen ist in Österreich eine freiwillige Entscheidung. Es gibt keine Impfpflicht. Die Entscheidung, ob jemand geimpft werden möchte oder nicht, liegt bei jedem Selbst. Um eine Entscheidungsfindung für oder gegen eine Impfung erlangen zu können, bedarf es Information und Aufklärung durch die Ärztin/den Arzt.
Vor der Durchführung einer Impfung hat die Ärztin/der Arzt daher die Pflicht, den Impfling (bei Personen unter 14 Jahren auch einen Elternteil bzw. die Person, die mit der Pflege und Erziehung betraut ist) über die zu verhütende Krankheit und die Impfung aufzuklären, damit sie eine Zustimmung zur Impfung erteilen können. Die Aufklärung sollte umfassen:
- Informationen über die zu verhütende Krankheit
- allfällige Behandlungsmöglichkeiten der Infektionskrankheit
- Nutzen der Schutzimpfung für den Einzelnen und die Allgemeinheit
- Informationen über den Impfstoff (z.B. Lebend - oder Todimpfstoff)
- mögliche Nebenwirkungen und/oder Komplikationen
- Kontraindikationen
- Angaben über Beginn und Dauer des Impfschutzes sowie über das Impfschema
- Notwendigkeit von Auffrischungsimpfungen
- Verhalten nach der Impfung
Hinweis
Bei unmündigen Minderjährigen (Kinder vor Vollendung des 14. Lebensjahres) ist die Zustimmungserklärung eines Elternteils bzw. der Person, die mit der Pflege und Erziehung betraut ist, einzuholen. Mündige Minderjährige (ab dem vollendeten 14. Lebensjahr) müssen selbst einwilligen, wenn sie die Einsichts- und Urteilsfähigkeit besitzen.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 29. Juli 2019
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz