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Impfung gegen Respiratorisches Synzytial-Virus (RSV)
 

Das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) führt zu Erkrankungen der oberen und unteren Atemwege. Diese können symptomlos sowie mit milden Symptomen verlaufen oder zu schweren Komplikationen und Krankenhausaufenthalten führen. Besonders gefährdet für einen schweren Verlauf sind Säuglinge, Kleinkinder, Personen ab 60 Jahren sowie Personen mit bestimmten Grunderkrankungen. Seit 2023 sind erstmals Impfungen gegen RSV zugelassen. Im Impfplan Österreich 2023/2024 steht, für wen eine RSV-Impfung empfohlen wird.

Krankheitsverlauf und mögliche Folgen

Die Übertragung von RSV erfolgt vor allem durch Tröpfcheninfektion, z.B. beim Niesen, Husten oder Sprechen. Auch über Hände oder Gegenstände ist eine Ansteckung möglich, wenn die Viren anschließend mit der Schleimhaut in Nase oder Mund in Kontakt kommen.

Infizierte Personen sind im Schnitt etwa drei bis acht Tage lang ansteckend. Es gibt aber auch Fälle, bei denen infizierte Personen ­– ohne selbst Symptome zu zeigen – mehrere Wochen lang ansteckend sein können. Die erstmalige Infektion erfolgt gewöhnlich in den ersten zwei Lebensjahren, erneute Infektionen treten altersunabhängig auf.

Die RSV-Erkrankung kann sehr unterschiedlich verlaufen und zeigt sich durch unterschiedliche Symptome der oberen und unteren Atemwege. Insbesondere bei Säuglingen, Kleinkindern, älteren Personen und bei Personen mit bestimmten Grunderkrankungen kann es zu schweren Verläufen mit Komplikationen, bis hin zum Tod, kommen.

Bei Kleinkindern ist die RSV-Infektion der häufigste Grund für einen Krankenhausaufenthalt in den Wintermonaten. Bei Personen zwischen sechs und 60 Jahren ist dies der Fall, wenn bestimmte Grunderkrankungen vorliegen. Ab einem Alter von 60 Jahren steigt die Zahl der schweren RSV-Erkrankungen wieder an.

Hinweis

Das SARI-Dashboard zeigt die Anzahl der stationären Spitalsaufenthalte mit schweren akuten Atemwegsinfektionen, sogenannten respiratorischen Infektionen, z.B. RSV.

Die RSV-Impfung

Derzeit stehen in Österreich zwei Impfstoffe gegen Erkrankungen der unteren Atemwege durch RSV zur Verfügung. Die RSV-Saison beginnt in Österreich gewöhnlich im November und erreicht den Höhepunkt im Februar. Als idealer Zeitpunkt wird deshalb eine Impfung im September empfohlen. Die aktive Immunisierung wird derzeit mit einer einmaligen Impfung durchgeführt. Ob weitere Impfungen nötig sind, wird durch Studien evaluiert.

Hinweis

Die Ärztin oder der Arzt klärt Sie über die Impfung und den passenden Impfstoff auf. Weitere Informationen finden Sie unter Wie schützen Impfungen.

RSV-Impfung für Kinder

Aktuell gibt es keinen zugelassen RSV-Impfstoff für Kinder für die sogenannte aktive Immunisierung. Für Babys und Kleinkinder gibt es die Möglichkeit der sogenannten passiven Immunisierung durch sogenannte monoklonale Antikörper. Seit Herbst 2023 steht zudem ein Impfstoff zur Verfügung, der auch zum passiven Schutz von Neugeborenen durch die Impfung der Mutter während der Schwangerschaft zugelassen ist. Weitere Informationen enthält der Impfplan Österreich 2023/2024. Fragen zur RSV-Impfung für Kinder kann z.B. die Kinderärztin oder der Kinderarzt beantworten.

RSV-Impfung für Erwachsene

Seit 2023 gibt es zwei Impfstoffe gegen durch RSV ausgelöste Erkrankungen der unteren Atemwege. Die RSV-Impfung ist ab dem vollendeten 60. Lebensjahr zugelassen und wird für diese Personengruppe allgemein empfohlen. Darüber hinaus kann die Impfung bei Personen ab 18 Jahren (off-label) mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko erwogen werden. Dazu zählen:

  • Personen mit schweren Organerkrankungen,
  • Personen mit einer Krebserkrankung,
  • Personen mit Immundefekten oder anderen schweren Grunderkrankungen,
  • Stark übergewichtige Personen,
  • Personen mit einer HIV-Infektion oder anderen immunsuppressiven Erkrankungen,
  • In Alten- und Pflegeheimen betreute Personen.

Die Impfung wird einmalig vor der RSV-Saison – vorzugsweise im September – verabreicht.

Weiters ist einer der Impfstoffe für die Impfung von Schwangeren in der 24. bis 36. SSW zugelassen. Die mütterlichen Antikörper werden nach der Impfung auf das Kind übertragen, sodass bei Neugeborenen ein passiver Schutz gegeben ist. Schwangere können auf Wunsch einmalig geimpft werden, vorzugsweise zwischen September und März.

Quelle: Impfplan Österreich 2023/24

 

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 23. Oktober 2023

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

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