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Impfung gegen Respiratorisches Synzytial-Virus (RSV)

Das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) führt zu Erkrankungen der oberen und unteren Atemwege. Diese können symptomlos sowie mit milden Symptomen verlaufen oder zu schweren Komplikationen und Krankenhausaufenthalten führen. Besonders gefährdet für einen schweren Verlauf sind Säuglinge, Kleinkinder, Personen ab 60 Jahren sowie Personen mit bestimmten Grunderkrankungen. Seit 2023 sind erstmals Impfungen gegen RSV zugelassen. Im Impfplan Österreich steht, für wen eine RSV-Impfung empfohlen wird.

RSV: Krankheitsverlauf und mögliche Folgen

Die Übertragung von RSV erfolgt vor allem durch Tröpfcheninfektion, z.B. beim Niesen, Husten oder Sprechen. Auch über Hände oder Gegenstände ist eine Ansteckung möglich, wenn die Viren anschließend mit der Schleimhaut in Nase oder Mund in Kontakt kommen.

Infizierte Personen sind im Schnitt etwa drei bis acht Tage lang ansteckend. Es gibt aber auch Fälle, bei denen infizierte Personen ­– ohne selbst Symptome zu zeigen – mehrere Wochen lang ansteckend sein können. Die erstmalige Infektion erfolgt gewöhnlich in den ersten zwei Lebensjahren, erneute Infektionen treten altersunabhängig auf.

Die RSV-Erkrankung kann sehr unterschiedlich verlaufen und zeigt sich durch unterschiedliche Symptome der oberen und unteren Atemwege. Insbesondere bei Säuglingen, Kleinkindern, älteren Personen und bei Personen mit bestimmten Grunderkrankungen kann es zu schweren Verläufen mit Komplikationen, bis hin zum Tod, kommen.

Hinweis

Das SARI-Dashboard zeigt die Anzahl der stationären Spitalsaufenthalte mit schweren akuten Atemwegsinfektionen, sogenannten respiratorischen Infektionen, z.B. RSV.

Warum gegen RSV impfen?

Bei Kleinkindern ist die RSV-Infektion der häufigste Grund für einen Krankenhausaufenthalt in den Wintermonaten. Bei Personen zwischen sechs und 60 Jahren ist dies der Fall, wenn bestimmte Grunderkrankungen vorliegen. Ab einem Alter von 60 Jahren steigt die Zahl der schweren RSV-Erkrankungen wieder an.

Derzeit stehen in Österreich zwei Impfstoffe gegen Erkrankungen der unteren Atemwege durch RSV zur Verfügung. Die aktive Immunisierung wird derzeit mit einer einmaligen Impfung durchgeführt. Ob weitere Impfungen nötig sind, wird durch Studien evaluiert.

Hinweis

Die Ärztin oder der Arzt klärt Sie über die Impfung und den passenden Impfstoff auf. Weitere Informationen finden Sie unter Wie schützen Impfungen.

RSV-Impfung für Kinder

Aktuell gibt es keinen zugelassen RSV-Impfstoff für Kinder für die sogenannte aktive Immunisierung. Es gibt jedoch die Möglichkeit der sogenannten passiven Immunisierung durch sogenannte monoklonale Antikörper. Seit Herbst 2023 steht zudem ein Impfstoff zur Verfügung, der auch zum passiven Schutz von Neugeborenen durch die Impfung der Mutter während der Schwangerschaft zugelassen ist.

Hinweis

Neugeborene, deren Mütter während der Schwangerschaft vier Wochen (mindestens zwei Wochen) vor der Geburt gegen RSV geimpft wurden, benötigen keine zusätzliche passive Immunisierung. Für Kinder, deren Mütter weniger als zwei Wochen vor der Geburt geimpft wurden, wird eine passive Immunisierung empfohlen. Bei Frühgeborenen sollte die passive Immunisierung unabhängig davon erfolgen, ob die Mutter während der Schwangerschaft gegen RSV geimpft wurde oder nicht. Weitere Informationen enthält der Impfplan Österreich

RSV-Impfung für Erwachsene

Das Nationale Impfgremium empfiehlt die Impfung ab dem vollendeten 60. Lebensjahr. Es sind für Erwachsene drei Impfstoffe zur Vermeidung von durch RSV ausgelösten Erkrankungen der unteren Atemwege zugelassen.

Darüber hinaus kann die Impfung bei Personen ab dem vollendeten 18 lebensjahr (off-label) mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko erwogen werden. Dazu zählen u.a.:

  • Personen mit schweren Organerkrankungen,
  • Personen mit einer Krebserkrankung,
  • Personen mit Immundefekten oder anderen schweren Grunderkrankungen,
  • Stark übergewichtige Personen,
  • Personen mit einer HIV-Infektion oder anderen immunsuppressiven Erkrankungen,
  • In Alten- und Pflegeheimen betreute Personen.

RSV und Schwangerschaft

Derzeit ist einer der Impfstoffe für die Impfung von Schwangeren zwischen der 24. und 36. Die mütterlichen Antikörper werden nach der Impfung auf das Kind übertragen, so dass bei Neugeborenen ein passiver Schutz besteht. Schwangere können auf Wunsch einmalig geimpft werden, vorzugsweise wenn der Geburtstermin zwischen September und März liegt. In diesem Fall sollte die Impfung vier bis sechs Wochen vor dem Geburtstermin erfolgen (in der Regel zwischen der 32. und 36. Schwangerschaftswoche).

Quelle

Für die Erstellung dieser Gesundheitsinformation wurde der Impfplan Österreich 2024/2025, Version 1.0 (Stand: 01.10.2024) als Quelle herangezogen. 

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 21. November 2024

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

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