Impfung gegen Humane Papillomaviren (HPV)
Inhaltsverzeichnis
HPV: Krankheitsverlauf und mögliche Folgen
Die Übertragung von HPV erfolgt am häufigsten durch sexuelle Kontakte.
Mindestens 14 HPV-Typen sind onkogen – das bedeutet: Sie haben die Fähigkeit, Krebsvorstufen und Krebs auszulösen. In den meisten Fällen bewirkt die Immunabwehr ein Abheilen der Infektion innerhalb von ein bis zwei Jahren. Bleibt eine Infektion bestehen, kann es zu Krebsvorstufen und Krebserkrankungen kommen. Onkogene HPV-Typen sind die Hauptursache für Gebärmutterhalskrebs und darüber hinaus häufiger Auslöser von Krebs an Penis, Vagina, Vulva, Anus und im Mund-Rachen-Raum.
Informationen zum Thema HPV erhalten Sie unter Humanes Papilloma Virus.
Warum gegen HPV impfen?
Die HPV-Impfung ist vorbeugend wirksam. In Österreich ist der 9-fach Impfstoff empfohlen. Er deckt die Typen HPV 6,11 (Genitalwarzen) und 16, 18, 31, 33, 45, 52, 58 ab. Diese HPV-Typen sind für insgesamt 90 Prozent aller Fälle von Gebärmutterhalskrebs und Genitalwarzen verantwortlich.
Der größtmögliche persönliche Nutzen ist dann gegeben, wenn die HPV-Impfung vor Aufnahme von sexuellen Aktivitäten erfolgt – am besten im Alter zwischen 9 und 11 Jahren. Aber auch bereits sexuell aktive Personen können von der Impfung profitieren. Zudem wird durch die HPV-Impfung die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung der Viren auf andere Personen reduziert.
Hinweis
Die Ärztin oder der Arzt klärt Sie über die Impfung, den passenden Impfstoff sowie das dazugehörige Impfschema auf. Weitere Informationen finden Sie unter Wie Impfungen schützen.
HPV-Impfung für Kinder und Jugendliche
Die Impfung gegen HPV wird im kostenfreien Impfprogramm angeboten. Sie ist vom vollendeten 9. Lebensjahr bis zum vollendeten 30. Lebensjahr kostenfrei. Es ist die Gabe von zwei Impfungen erforderlich. Das Nationale Impfgremium empfiehlt die erste Impfung im Alter von 9 bis 11 Jahren. In diesem Alter ist die Impfung besonders effektiv – aus zwei Gründen:
- In diesem Alter entwickeln Kinder eine besonders gute Immunantwort auf die Impfung.
- Zum anderen erfolgt die Impfung dann meist vor den ersten sexuellen Kontakten und damit meist vor einem Kontakt mit HPV.
Die zweite Impfung erfolgt im Abstand von 6 bis 12 Monaten nach der ersten Impfung.
Die Impfung erfolgt auch im Rahmen von Schulimpfungen, vorzugsweise in der 4. Schulklasse.
Hinweis
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum vollendeten 21. Lebensjahr erhalten die HPV-Impfung kostenlos. Für Personen vom 21. bis zum 30. Geburtstag ist eine kostenfreie Impfung im Rahmen eines Impfangebots von Bund, Ländern und Sozialversicherung zeitlich begrenzt möglich: Erstimpfungen kostenfrei bis zum 31.12.2025, Zweitimpfungen konstenfrei bis zum 30.6. 2026.
Informationen zur HPV-Impfung und eine Übersicht über die österreichweiten HPV-Impfangebote finden Sie unter impfen.gv.at.
HPV-Impfung für Erwachsene
Die HPV-Impfung sollte am besten möglichst früh ab dem 9. Lebensjahr erfolgen – jedenfalls bis zum vollendeten 30. Lebensjahr. Auch nach dem vollendeten 30. Lebensjahr ist eine individuelle Impfung durchaus sinnvoll. Sie verhindert neue Infektionen und Erkrankungen.
- Bis zum vollendeten 30. Lebensjahr sind zwei Impfungen im Abstand von mindestens 6 bis 12 Monaten empfohlen.
- Ab dem vollendeten 30. Lebensjahr sind drei HPV-Impfungen empfohlen. 2. Impfung zwei Monate nach der 1. Impfung, 3. Impfung sechs bis acht Monate nach der 2. Impfung.
Hinweis
Nach dem 30. Lebensjahr ist die HPV-Impfung u.a. empfohlen für Personen mit nachgewiesener HPV-Infektion, bei Genitalwarzen, bei HPV-verbundenen Dysplasien (Veränderungen der Gewebszellen), wechselnden Sexualpartnerinnen und Sexualpartnern, bekannter Infektion einer Sexualpartnerin oder eines Sexualpartners sowie bei Immunsuppression und Autoimmunerkrankungen.
Quelle
Für die Erstellung dieser Gesundheitsinformation wurde der Impfplan Österreich 2025/2026, Version 1.0 verwendet.
Letzte Aktualisierung: 14. Oktober 2025
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Öffentliche Gesundheit und Gesundheitssystem, Impfwesen