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Gelenkverletzung: Was ist das?

Gelenke sind die beweglichen Verbindungsstellen zwischen zwei oder mehreren Knochen und ermöglichen eine zielgerichtete Bewegung. Sie tragen dazu bei, Stöße und Zugkräfte abzufedern. Gelenke bestehen aus Knochen, Knorpel, Bändern, Gelenkkapsel, Gelenkflüssigkeit („Gelenkschmiere“) und anderen Teilen, wie dem Meniskus. Der Kapsel-Band-Apparat sorgt für Stabilität im Gelenk. Eine akute Verletzung (Trauma) eines Gelenks wird oft durch äußere Gewalteinwirkung, z.B. Schlag, Sturz oder Aufprall verursacht. Es kommt zu einer Prellung, Verstauchung, Verrenkung oder zum Bruch des Gelenks. Auch chronische Überlastungen, z.B. durch bestimmte wiederholte Bewegungen, können zu einer Gelenkverletzung führen.

Häufig von Verletzungen betroffen sind Sprunggelenk, Kniegelenk, Schultergelenk, Ellenbogengelenk, Handgelenk und Daumengelenk. Je nachdem welcher Teil des Gelenks verletzt ist, kommt es zu einer Beeinträchtigung der Funktion des Gelenks, z.B. der Beweglichkeit oder der Stabilität.

Bei einer Gelenkverletzung sind oft die Gelenkkapsel und die Bänder betroffen. Eine Gelenkverletzung wird daher auch als „Kapsel-Band-Verletzung“ oder vereinfacht als „Bandverletzung“ bezeichnet. Auch andere Teile des Gelenks können bei einer Verletzung geschädigt werden, z.B. Gelenkknorpel, Menisken, Schleimbeutel oder mit dem Gelenk verbundene Knochen und Muskeln.

Welche Formen von Gelenkverletzungen gibt es?

Gelenkprellung: Eine Prellung (Kontusion) entsteht durch stumpfe Gewalteinwirkung von außen, z.B. durch einen Schlag, Sprung oder in Folge eines Sturzes. Dadurch werden im Gelenk die Gewebestrukturen zusammengedrückt. Es bildet sich meist ein Bluterguss und das Gelenk schwillt an. Prellungen sind schmerzhaft. Meist klingen die Schmerzen jedoch nach einigen Tagen langsam ab und die Verletzung verheilt im Laufe von zehn Tagen bis zwei Wochen. Bei schweren Prellungen kann es in der Folge zu einer Schleimbeutelentzündung kommen. Weitere Informationen zur Diagnose und Behandlung finden Sie unter Prellungen und Verstauchungen.

Gelenkverstauchung: Zu einer Verstauchung (Distorsion) kommt es, wenn der normale Bewegungsspielraum eines Gelenks überschritten wird, z.B. durch einen Stoß, Schlag oder Sturz. Durch die Überdehnung kommt es zu Zerrungen oder Einrissen der Bänder des Gelenks und der Gelenkkapsel. Zusätzlich können auch Knorpel und Knochen verletzt werden, z.B. bei einer Knorpel- oder Knorpel-Knochen-Absprengung.

Häufig betroffen von einer Verstauchung sind das Sprunggelenk (durch „Überknöcheln“), das Kniegelenk und das Handgelenk (z.B. durch Verdrehen oder Abstützen bei einem Sturz) oder das Daumengrundgelenk.

Bleibt das Gelenk stabil, handelt es sich entweder um eine Zerrung („Bänderzerrung“ oder „Bänderdehnung“) oder höchstens um einen teilweisen Riss von Kapsel-Bandstrukturen.

Bänderriss: Wird der normale Bewegungsspielraum eines Gelenks stark überschritten, kann ein Band vollständig reißen. Dabei kann es auch zu einem Ausriss des Bandes vom Knochen kommen. Das Gelenk wird instabil. Ein Beispiel eines häufigen Bänderrisses ist der sogenannte Skidaumen.

Gelenkbruch: Bei Gelenksbrüchen kommt es zu einem Bruch eines oder mehrerer Knochen des Gelenks. Ein Knochenbruch (Fraktur) entsteht durch eine Gewalteinwirkung, wenn die Elastizitätsgrenze des Knochens überschritten wird. Es kommt zu einer teilweisen oder vollständigen Durchtrennung des Knochens. Dabei kann auch das umgebende Gewebe, Muskeln, Haut etc. verletzt werden. Sehr feine Risse werden als Fissur des Knochens bezeichnet. Bei einem Gelenkbruch sind der Gelenkskopf oder die Gelenkspfanne eines Knochens betroffen. Am häufigsten treten Brüche im Handgelenk, Sprunggelenk oder Kniegelenk auf. Ist eine Fraktur mit einer Luxation verbunden, spricht man von einer „Luxationsfraktur“. Diese ist im oberen Sprunggelenk häufig. Weitere Informationen finden Sie unter Knochenbrüche.

Verrenkung (Luxation): Bedeutet ein „Auskugeln“ des Gelenks, dabei können auch Bänder und Gelenkkapsel geschädigt werden. Das Gelenk wird dadurch sehr instabil. Typisches Beispiel sind die besonders häufige Schulterluxation und die Ellenbogenluxation. Besteht noch ein gewisser Kontakt der Gelenkpartner, bezeichnet man dies als unvollständige Luxation oder Subluxation.

Meniskusverletzung: Es werden die Zwischenscheiben (Menisken) verletzt. Am häufigsten werden die Menisken des Kniegelenks verletzt.

Wie Sie einer Gelenkverletzung beim Sport vorbeugen können

Gelenkverletzungen sind eine häufige Verletzungsart beim Sport. Ein höheres Risiko besteht z.B. bei Ball- und Kampfsportarten, wo durch Körperkontakt, abruptes Stoppen oder Richtungsänderungen die Gelenke leicht überlastet oder beschädigt werden können. Zu diesen Sportarten zählen Basketball, Fußball, Handball, Volleyball bzw. Judo oder Fechten. Auch Stürze können zu Gelenkverletzungen führen, z.B. beim Skifahren oder Mountainbiken. Beim Tanzen, Laufen und Wandern besteht ein höheres Risiko mit dem Fuß umzuknicken („Verknöcheln“) und sich das Sprunggelenk zu verletzen.

Auch Überlastungen beim Sport z.B. durch zu hohe Einzel- oder wiederholte Belastungen können zu Verletzungen führen. Gezieltes Training samt notwendiger Erholung (Regeneration) ermöglicht dem Körper, sich an die körperlichen Belastungen anzupassen. Folgende Maßnahmen tragen dazu bei, das Risiko für Verletzungen beim Sport zu senken:

  • Training der allgemeinen Fitness (Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit, Geschicklichkeit, Beweglichkeit).
  • Training spezieller Fähigkeiten und Bewegungsabläufe („Techniken“) für die jeweilige Sportart.
  • Gezielte Übungen zum Aufwärmen vor dem Sport, z.B. Mobilisationsübungen.
  • Passende Ausrüstung und Schutzausrüstung verwenden, z.B. hohe Schuhe beim Wandern.

Weitere Informationen finden Sie unter: Zehn Tipps für gesundes Sporteln.

Welche Symptome können auftreten?

Gelenkverletzungen verursachen – je nach Schweregrad – Beschwerden wie

  • Blutergüsse,
  • Schwellungen,
  • Schmerzen,
  • Bewegungseinschränkungen,
  • Instabilität im Gelenk sowie
  • Gelenkfehlstellungen.

Wie wird die Diagnose gestellt?

Nach der Erhebung der Krankengeschichte bzw. des Hergangs der Verletzung führt die Ärztin/der Arzt eine körperliche Untersuchung durch. Geprüft wird u.a. das Ausmaß von Bewegungseinschränkungen und äußere Anzeichen. Röntgenuntersuchungen dienen der Diagnose von Brüchen und Verrenkungen und werden zum Ausschluss von Ausrissen oder Knochenrissen (Fissuren) auch bei geringen Beschwerden durchgeführt. Verletzungen von Bändern, Sehnen, Muskeln, Knorpeln oder Zwischenscheiben sind im Röntgenbild nicht gut sichtbar. Bei sogenannten Funktionsaufnahmen oder „gehaltenen Aufnahmen“ wird ein Röntgenbild des Gelenks in abgewickelter Haltung aufgenommen. Damit kann die Ärztin/der Arzt beurteilen, ob wahrscheinlich eine Zerrung oder ein Riss des Bandes vorliegt.

In Einzelfällen können weitere Untersuchungen wie z.B.Computertomographie (CT), Magnetresonanztomographie (MRT) oder Ultraschall (Sonographie) folgen. Knorpelverletzungen und Verletzungen der Zwischenscheiben (z.B. der Menisken im Knie) können durch eine Gelenkspiegelung (Arthroskopie) erkannt und oft gleichzeitig behandelt.

Eine Gelenkpunktion kann helfen, die Ursache einer Schwellung des Gelenks zu klären. Dabei wird mit einer feinen Hohlnadel unter sterilen Arbeitsbedingungen ein wenig Flüssigkeit aus dem Gelenk entnommen. Klare Flüssigkeit wird von der Gelenkinnenhaut als Reaktion auf einen Reiz (z.B. Überlastung) produziert. Bei einer Verletzung der Kapsel, der Bänder oder des Knochens kann die Flüssigkeit blutig-rot und bei einer Entzündung trüb-gelb sein. Gleichzeitig kann die Punktion Druckschmerz lindern und das Gelenk entlasten.

Wie erfolgt die Behandlung von Gelenksverletzungen?

Informationen zu Erst-Hilfe-Maßnahmen bei Verstauchungen, Prellungen, Verrenkungen, Knochenbrüchen etc. finden Sie unter Notfall: Verletzungen.

Für die Akutbehandlung gelten die Prinzipien der PECH-Regel: Pause, Eis, Compression, Hochlagern. Weitere Informationen finden Sie unter Sportverletzungen. Bei starken Schmerzen und Verdacht auf Bänderriss, Knochenbruch oder eine andere schwere Verletzung ist eine rasche ärztliche Versorgung notwendig.

Die Behandlung von Gelenkverletzungen reicht von einer Schonung bzw. speziellen Lagerung des Gelenks bis zur Gabe von Schmerzmitteln oder operativen Maßnahmen.

  • Bänderrisse werden, je nach Art der Verletzung, ohne Operation (konservativ) – d.h. durch Ruhigstellen und Schonen – oder operativ behandelt.
  • Verrenkungen (Luxationen) müssen zur Vermeidung von Begleitverletzungen, z.B. an Nerven und Blutgefäßen, so schnell wie möglich durch eine Ärztin/einen Arzt eingerenkt werden.
  • Gelenkfrakturen werden geschient und ruhiggestellt. In bestimmten Fällen ist eine Operation notwendig.
  • Bänderzerrungen und Gelenkprellungen heilen meistens innerhalb weniger Wochen folgenlos aus. Bei Bänderrissen, Luxationen oder Knochenbrüchen mit Gelenkbeteiligung ist die Heilungsdauer abhängig von der Art und Lage der Verletzung.

Rehabilitation

Das verletzte Gelenk sollte, nach Anordnung der Ärztin/des Arztes, so früh wie möglich wieder bewegt werden – auch nach einer Operation. Bewegungsübungen, Muskelaufbautraining und physikalische Therapien verhindern, dass die Bänder und Sehnen steif werden und sich die Muskulatur rückbildet (atrophiert). Insbesondere nach einer Operation können auch sogenannte Bewegungsschienen (Motorschienen, CPM-Schienen) eingesetzt werden. Dabei handelt es sich um spezielle, motorbetriebene Geräte, die kontinuierlich passive Bewegungen eines Gelenks in einem vorher festgelegten Bewegungsausmaß ermöglichen.

Wohin kann ich mich wenden?

Bei einer Gelenkverletzung können Sie sich für die Diagnose und Behandlung an folgende Stellen wenden:

  • Notärztin/Notarzt oder Rettung (144) bei akuten Verletzungen
  • Unfallambulanz in einem Spital
  • Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin
  • Fachärztin/Facharzt für Orthopädie und Traumatologie
  • Fachärztin/Facharzt für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie
  • Fachärztin/Facharzt für Unfallchirurgie
  • Fachärztin/Facharzt für Physikalische Medizin und allgemeine Rehabilitation

Für eine operative Behandlung ist ein stationärer Aufenthalt im Spital notwendig.

Die Bewegungstherapie nach der Akutbehandlung kann nach ärztlicher Verordnung ambulant erfolgen, z.B. in der Spitalsambulanz oder durch niedergelassene Physiotherapeutinnen/Physiotherapeuten oder Ergotherapeutinnen/Ergotherapeuten.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:

sowie über den Online-Ratgeber Kostenerstattung der Sozialversicherung.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 1. Juli 2019

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Univ.Doz. Dr. Christian Gäbler, Facharzt für Unfallchirurgie, Zusatzfach Unfallchirurgie (Sporttraumatologie)

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