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Leichte Verbrennung oder Verbrühung

Eine Verbrennung oder Verbrühung ist eine Verletzung der Haut oder tiefer liegender Gewebe durch übermäßige Hitzeeinwirkung. Eine Verbrennung entsteht durch trockene Hitze, z.B. Feuer, heiße Gegenstände. Auch Chemikalien, Strom oder Sonnenstrahlung können Verbrennungen hervorrufen. Eine Verbrühung wird z.B. durch heiße Flüssigkeiten oder Dämpfe verursacht.

Kleine, oberflächliche Verbrennungen sind häufig und können meistens durch Laien versorgt werden. Die leichten Verletzungen heilen in der Regel in kurzer Zeit wieder ab. Bei einer schweren Verbrennung ist eine rasche medizinische Versorgung notwendig. Die meisten Verbrennungen passieren im Haushalt oder in Folge eines Unfalls bei der Arbeit. Bei Kindern und älteren Menschen ist das Risiko von Verbrennungen erhöht. Allgemein sind Männer deutlich häufiger betroffen als Frauen.

Die Haut kann Hitze bis ca. 50 Grad vorübergehend kompensieren. Bei größerer Hitze wird das Gewebe geschädigt. Mit zunehmender Temperatur und Einwirkungsdauer der Hitze werden die Gewebeschäden an der Haut immer stärker und betreffen immer tiefere Hautschichten. Je nachdem sind die Oberhaut (Epidermis), die Lederhaut (Dermis) und die Unterhaut (Subcutis) betroffen.

Welche Symptome können auftreten?

Anzeichen einer Verbrennung oder Verbrühung sind, je nach Schwere der Verletzung:

  • Gerötete, sich abschälende Haut,
  • Blasen,
  • Schwellung sowie
  • weiße oder verkohlte Haut.

Leichte Verbrennungen können schmerzhaft sein. Bei schweren Verbrennungen ist das Schmerzempfinden aufgrund der zerstörten Nervenendigungen gestört, die Patientin/der Patient empfindet meist kaum oder keine akuten Schmerzen.

Verbrennung und Verbrühung bei Kindern

Verbrennungen und Verbrühungen gehören zu den häufigsten Unfällen im Kindesalter. Eine ärztliche Behandlung ist angezeigt. Informationen zu Erste Hilfe und wichtige Tipps zur Vermeidung von folgenschweren Unfällen finden Sie unter: Notfall bei Kindern: Verbrennung und Verbrühung.

Erste Hilfe

Erste Hilfe und eine rasche Erstversorgung ist für den Verlauf einer Verbrennung oder Verbrühung entscheidend. Frühzeitige Maßnahmen verhindern eine weitere Hautschädigung und erhöhen bei einer schweren Verbrennung die Überlebenschancen. Ausführliche Informationen zu Erste Hilfe Maßnahmen finden Sie unter Notfall: Verbrennung sowie Notfall: Stromunfall.

Auch Sonnenbrand kann Symptome einer Verbrennung auf der Haut verursachen und einen Hitzschlag auslösen. Mehr Infos unter Notfall: Hitzschlag.

Selbstbehandlung leichter Verbrennungen

Leichte Verbrennungen oder Verbrühungen heilen von selbst ab. Anzeichen sind lokale Rötungen und Schwellungen der Haut, ev. kleine Blasen. Kleine Brandverletzungen können mit lauwarmem oder kaltem Wasser gekühlt werden, um den Schmerz zu lindern und Hautschäden zu begrenzen. Bei leichten, oberflächlichen Verbrennungen ist meist kein Verband notwendig. Blasen sollten nicht geöffnet werden.

Kleine, tiefere Brandwunden oder -blasen können mit einem sterilen Verband oder Pflaster, günstiger Weise mit Metallbeschichtung (Silber), locker abgedeckt werden. Dies soll die Wunde vor einer Infektion schützen. Der Verband sollte, je nach Bedarf, ca. einmal pro Tag gewechselt werden. Auf eine offene Wunde sollten keine Salbe, Puder, Zahnpasta oder andere Mittel auftragen werden. Erst wenn sich nach einigen Tagen eine Kruste oder Schorf gebildet hat, kann eine pflegende Wund- und Heilsalbe die weitere Abheilung unterstützen.

Bei Unklarheiten über die Schwere der Verbrennung suchen Sie medizinische Hilfe. Fragen Sie Ihre Ärztin/Ihren Arzt, was Sie selbst zur Pflege der Wunde tun können.

Wann ist eine ärztliche Behandlung notwendig?

Bei tieferen, großflächigeren Verbrennungen oder Verbrühungen wird eine rasche ärztliche Versorgung notwendig, z.B. im Spital. Dies gilt zum Beispiel für folgende Fälle:

  • Brandverletzungen mit weißer oder verkohlter Haut,
  • Verbrennung mit Blasenbildung an einer exponierten Körperstelle, z.B. Gesicht, Hände, Finger, Genitalien, Füße oder Gelenk,
  • durch Chemikalien oder durch elektrischen Strom verursachte Brandverletzungen,
  • Verbrennungen bei einem Kind oder einem älteren Menschen,
  • Anzeichen einer Infektion der Wunde.

Wie wird die Diagnose gestellt?

Die Beurteilung der Tiefe und Ausdehnung des Gewebeschadens durch die Ärztin/den Arzt ist entscheidend für die weitere Behandlung der Verbrennung oder Verbrühung.

Der Verbrennungsgrad beschreibt, wie tief eine Verbrennung ist.

  • Verbrennung ersten Grades: Rötung, Schwellung, Schmerzen, nur die Epidermis betroffen, heilt narbenlos innerhalb von ca. zehn Tagen ab.
  • Verbrennung zweiten Grades: Hautrötung, Blasenbildung, starke Schmerzen.
  • 2a-Verbrennung: oberflächlich, Epidermis und Dermis betroffen, Abheilung innerhalb von ca. zwei Wochen.
  • 2b-Verbrennung: tiefe Dermisbeteiligung und tiefere Hautschichten betroffen, weißliche Verfärbung der Haut, heilt nicht narbenlos ab, Operation notwendig.
  • Verbrennung dritten Grades: Dermis und Subkutis betroffen schwarz-weiße Gewebeschäden, keine Schmerzen, da Zerstörung der Nervenendigungen, irreversible Hautschäden, Operation notwendig.

Die Ausdehnung der Verbrennung wird von der Ärztin/vom Arzt anhand der erkennbaren Gewebeschäden beurteilt. Zum Beispiel entspricht eine Verbrennung des Arms etwa neun Prozent der Körperfläche eines Erwachsenen, der Brust und des Bauches oder eines Beines rund 18 Prozent (9er-Regel). Eine Handfläche entspricht einem Prozent der Körperfläche (Handflächenregel).

Wie erfolgt die Behandlung einer Verbrennung oder Verbrühung?

Die Ärztin/der Arzt reinigt und versorgt die Verletzung – meist mit einem sterilen Spezialverband – und kontrolliert den Impfschutz gegen Tetanus. Ev. erhält die Patientin/der Patient ein Schmerzmittel. Schwere Verbrennungen erfordern eine intensivmedizinische Behandlung im Spital in einer Spezialabteilung für Brandverletzungen. Weitere Informationen finden Sie unter Schwere Verbrennung oder Verbrühung.

Welche Komplikationen können auftreten?

Schon eine Verbrennung zweiten Grades bei einer Verbrennungsfläche von mehr als 20 Prozent der gesamten Körperoberfläche kann zu einer lebensbedrohlichen Verbrennungskrankheit führen. Dabei kommt es in der Folge zu einem Kreislaufschock und einer entzündlichen Allgemeinreaktion des Körpers, im schlimmsten Fall mit Funktionsverlust anfangs völlig unbeteiligter Organe (z.B. akutes Nierenversagen). Bei Kindern und Säuglingen ist die Gefahr schon bei einer Ausdehnung von zehn bzw. fünf Prozent gegeben.

Schwere Verbrennungen haben eine Schwächung des Immunsystems zur Folge. Deshalb ist das Risiko einer Infektion der Wunde erhöht. Anzeichen einer Wundinfektion sind, z.B. Rötung, Schwellung, Erwärmung der Wunde, zunehmende Schmerzen oder Fieber. Bei einer Wundinfektion ist eine rasche medizinische Versorgung notwendig.

Wohin kann ich mich wenden?

Für die Behandlung einer leichten Verbrennung oder Verbrühung können Sie sich unter anderem an Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt oder eine Fachärztin/einen Facharzt für Hautkrankheiten wenden.

Im Notfall einer schweren Verbrennung/Verbrühung rufen Sie die Rettung unter 144. Schwere Verbrennungen werden stationär in einem Spital behandelt.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:

sowie über den Online-Ratgeber Kostenerstattung der Sozialversicherung.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 18. November 2019

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Univ. -Prof. Dr. Thomas Rath

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