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Bissverletzungen

Bissverletzungen können – unabhängig von der Körperstelle und Wundgröße – gefährlich sein, da es hierbei leicht zu Infektionen kommen kann. Durch den Speichel können unzählige Bakterien übertragen werden. Daher ist eine ärztliche Kontrolle selbst in Fällen zu empfehlen, in denen die Verletzung auf den ersten Blick eher klein und harmlos wirkt. Bissverletzungen werden meist durch Katzen und Hunde verursacht. Häufig werden Bissverletzungen auch durch Menschen verursacht.
 

Welche Folgen kann eine Bissverletzung haben?

Ein Biss kann sowohl zu Hautverletzungen und in der Folge auch zu Infektionen führen.

Wunden

Bisse verursachen meist Hautverletzungen, bei denen darunter liegende Weichteile wie Muskeln, Sehnen, Nerven oder Blutgefäße betroffen sein können. Dabei kann es auch zu einer Schädigung von Knochen oder Gelenken kommen.

Infektionen

Jede Bissverletzung kann zu einer Infektion führen. Selten kann diese auch tödlich verlaufen. Das höchste Infektionsrisiko besteht nach Katzen- oder Menschenbissen. So kommt es etwa bei jeder zweiten bis dritten Bissverletzung aufgrund eines Katzenbisses zu einer Infektion. Durch den Biss können Keime der Mundflora des Tieres in tieferliegende Gewebsschichten gelangen. Insbesondere die langen spitzen Zähne der Katze transportieren die Keime tief unter die Hautoberfläche.

Hautverletzungen durch Bisse beeinträchtigen zudem die Durchblutung des betroffenen Gewebes. Dadurch kann leichter eine lokale Infektion der Bisswunde entstehen. Bei geschwächtem Immunsystem, insbesondere infektiösem Erreger oder verzögerter Behandlung, kann sich die Infektion im gesamten Organismus ausbreiten und im schlimmsten Fall zu einer Sepsis führen. Diese kann lebensbedrohlich sein.

Die Risikofaktoren für eine Sepsis sind:

  • tiefe, verschmutzte Wunden,
  • starke Gewebezerstörung,
  • Ödeme,
  • schlechte Durchblutung,
  • Bisse an Stellen wie Händen, Füßen, Gesicht, Genitalien oder
  • eine Gelenkbeteiligung.

Durch menschliche Bisse können auch Viren wie Hepatitis BHepatitis C oder HIV und das Herpes-simplex-Virus übertragen werden und zu Infektionen führen.

Mögliche andere Folgen von Bissverletzungen sind Tetanus und Tollwut. Letztere ist in Österreich zwar weitgehend ausgerottet, nicht jedoch in ost- und südosteuropäischen Ländern. Es ist nicht auszuschließen, dass aus diesen Gebieten eingeführte Hunde infiziert sind. Auch auf Reisen besteht eine gewisse Ansteckungsgefahr.

Welche Symptome können bei einer Wundinfektion auftreten?

Mögliche Symptome einer Wundinfektion sind u.a.:

  • Schmerzen,
  • Druckempfindlichkeit,
  • Rötung, Schwellung und Wärme,
  • Lymphangitis,
  • oberflächlicher Abszess,
  • Fieber,
  • Gelenkschwellung.

Wie wird die Diagnose gestellt?

Zunächst fragt die Ärztin oder der Arzt, wie die Bisswunde entstanden ist. Sie oder er stellt in einer körperlichen Untersuchung fest, ob Verletzungen an Muskeln, Nerven oder Gefäßen entstanden sind. Bei Anzeichen einer fortgeschrittenen lokalen Infektion werden Abstriche von der Wunde entnommen und eine Erregerkultur angelegt, um die Keime zu identifizieren. Bei Verdacht auf eine systemische Infektion – z.B. Fieber oder Kreislaufschwäche – folgen ein Blutbild und Blutkulturen. Bereits zu diesem Zeitpunkt leitet die Ärztin oder der Arzt eine Therapie ein. Gegebenenfalls können weiterführende Untersuchungen erforderlich sein, z.B. Röntgen oder Angiographie. Fotos von der Bisswunde können für forensische Zwecke hilfreich sein.

Wie werden Bisswunden behandelt?

Bei Bisswunden ist eine Erstversorgung der Wunde durch die Betroffenen oder deren Angehörige wichtig. Zu den Erste-Hilfe-Maßnahmen zählen:

  • die Reinigung der Wunde,
  • die Desinfektion der Wunde mit Haut-Desinfektionsmitteln, wenn verfügbar, sowie
  • je nach Größe der Verletzung die Abdeckung mit Pflaster oder Verband.

Danach sollte die Bisswunde so bald wie möglich ärztlich begutachtet werden. Bissverletzungen verursachen Stich-, Riss- oder Quetschwunden. Problematisch sind dabei oft nach außen nur schwer erkennbaren Verletzungen in der Tiefe sowie Wundinfektionen. Eine möglichst zeitnahe und fachgerechte Versorgung ist entscheidend für den weiteren Verlauf.

Weitere Informationen zur Ersten Hilfe bei Bisswunden finden Sie auch unter: Kindernotfall: Bisswunde - Erste Hilfe | Gesundheitsportal

Hinweis

Bissverletzungen sollten aufgrund der hohen Infektionsgefahr rasch, wenn möglich innerhalb von 24 Stunden, ärztlich behandelt werden.

Oberflächliche Bissverletzungen

Die medizinische Behandlung von oberflächlichen Bissverletzungen richtet sich v.a. nach Lage und Tiefe der Wunde und dem Ausmaß der Infektion. Meistens ist eine Desinfektion und ein keimfreier Verband ausreichend, um einer Infektion vorzubeugen. Gegebenenfalls führt die Ärztin bzw. der Arzt eine Tetanusprophylaxe durch. Das bedeutet, dass die Ärztin bzw. der Arzt zum Schutz vor einer Tetanus-Erkrankung eine Impfung verabreicht. Die Tetanusprophylaxe kommt zum Einsatz, wenn kein Impfschutz gegen Tetanus besteht oder wenn dieser nicht bekannt ist. Bei Tollwutverdacht ist ebenfalls eine Prophylaxe empfehlenswert. Nähere Informationen finden Sie unter Tollwutimpfung.

Eine unkomplizierte Bisswunde sollte 24–48 Stunden nach der Erstversorgung nochmals von einer Ärztin oder einem Arzt kontrolliert werden. Bestehen Komplikationen wie Rötung, Schwellung, Funktionseinschränkungen, Durchblutungs- oder Sensibilitätsstörungen, sollte die ärztliche Kontrolle noch früher erfolgen.

Tiefe Bissverletzungen

Tiefe Bissverletzungen betreffen auch z.B. Gefäße oder Muskeln. Bei Gefäßverletzungen kommt es zu einer starken Blutung, sodass die Ärztin oder der Arzt umgehend eine Behandlung einleitet. Ist das Gewebe abgestorben, ist ein sogenanntes chirurgisches Debridement erforderlich. Dabei befreit die Ärztin oder der Arzt mithilfe eines Skalpells die Wunde von schlecht durchblutetem, abgestorbenem oder infiziertem Gewebe.

Häufig erfolgt eine sogenannte offene Wundbehandlung. Nur in Ausnahmefällen – wie z.B. bei Verletzungen im Gesicht – wird die Wunde gleich verschlossen.

Bisswunden in kosmetisch problematischen Regionen, z.B. im Gesicht oder bei Sehnen- und Nervenverletzungen, erfordern eine chirurgische Behandlung. Bisswunden, die mit Komplikationen wie Knochenbrüchen, Gelenksbeteiligung, Verlust von großen Gewebeanteilen oder Verletzungen von tiefen anatomischen Strukturen einhergehen, erfordern eine unfall- bzw. neurochirurgische oder orthopädische Behandlung.

Wann sind Antibiotika sinnvoll?

Prophylaxe bei nicht infizierten Bisswunden

Fachleuten zufolge ist eine vorbeugende Behandlung mit Antibiotika – eine sogenannte Antibiotika-Prophylaxe – nur für Personen mit erhöhtem Infektionsrisiko empfehlenswert. Dazu zählen Patientinnen und Patienten mit u.a.:

  • Immunsuppression oder Immunschwäche,
  • Diabetes mellitus
  • nur wenige Stunden alten, besonders tiefen oder ungünstig gelegenen Wunden (z.B. in Gelenksnähe oder an der Hand).

Eine engmaschige Nachsorge mit ärztlichen Kontrollen hilft, mögliche Infektionen früh zu erkennen.

Therapie bei infizierten oder komplizierten Bisswunden

Bei infizierten oder schweren Bisswunden ist meist eine Behandlung mit Antibiotika notwendig. Mit einer Laboruntersuchung klärt die Ärztin oder der Arzt ab, welcher Erreger die Infektion verursacht. Unter entsprechender Antibiotikatherapie heilen infizierte Wunden bei gesunden Personen meist innerhalb von fünf bis zehn Tagen. Jede infizierte Wunde muss nach 24 bis 48 Stunden von einer Ärztin oder einem Arzt kontrolliert werden.

Wohin kann ich mich wenden?

Für die Untersuchung und Behandlung von Bissverletzungen sind folgende Stellen zuständig:

  • Ärztin oder Arzt für Unfallchirurgie
  • Ärztin oder Arzt für Allgemeinmedizin
  • Ärztin oder Arzt für Dermatologie und Venerologie
  • Ärztin oder Arzt für Orthopädie
  • Ärztin oder Arzt für Chirurgie
  • Notfallambulanz

Im Notfall einer schweren Bissverletzung rufen Sie die Rettung unter 144.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die e-card ist Ihr persönlicher Schlüssel zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von Ihrem zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen. Bei bestimmten Leistungen kann ein Selbstbehalt oder Kostenbeitrag anfallen.

Weitere Informationen finden Sie außerdem unter:

sowie über die Online-Services und Formulare der Sozialversicherung.

Weitere Informationen finden Sie auch unter: Bissverletzungen 

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 29. November 2023

Expertenprüfung durch: Priv.-Doz.in Dr.in Barbara Binder, Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Zusatzfach Haut- und Geschlechtskrankheiten (Angiologie)

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