Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Die e-card

Die e-card ist die österreichische Sozialversicherungskarte. Damit weisen Sie nach, dass Sie krankenversichert sind, wenn Sie eine Ärztin oder einen Arzt oder eine andere medizinische Einrichtung besuchen. Auf der Chipkarte gespeichert sind Name, Geburtsdatum und die Versicherungsnummer der/des Versicherten, jedoch keine medizinischen Daten. Die e-card ist bei jeder Behandlung vorzuweisen. 

e-card-Funktionen

Die Karte hat derzeit folgende Funktionen:

Weitere Informationen zur e-card erhalten Sie unter www.chipkarte.at

Mit dem Service „digitale e-card“ steht die e-card auch am Smartphone zur Verfügung. 

Wann brauche ich die e-card?

Die e-card benötigen Sie in folgenden Situationen:

  • Als Nachweis Ihres Krankenversicherungsschutzes, zum Beispiel bei Besuch einer Ärztin oder eines Arztes, eines Krankenhauses oder einer anderen Gesundheitseinrichtung, die an das e-Card-System angeschlossen ist.
  • Beim Einlösen von e-Rezepten in der Apotheke.
  • Bei Impfungen, damit die Ärztin oder der Arzt die Impfung in den e-Impfpass eintragen kann.

Zeigen Sie die e-card bei jedem Arztbesuch vor. Haben Sie sie einmal nicht dabei, kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihre Versicherungsnummer händisch in das e-card-System eintragen und so feststellen, ob Sie sozialversichert sind. Bringen Sie die e-card beim nächsten Arztbesuch unbedingt nach. Manche Ärztinnen und Ärzte heben beim Fehlen der e-card eine Kaution ein, die Sie zurückerhalten, wenn Sie die e-card nachbringen. Bei einem Hausbesuch erfasst Ihre Ärztin/Ihr Arzt die Daten vorab oder nachträglich im e-card-System.

Was kostet die e-card?

Die Ausstellung der e-card ist kostenlos. Vom Gesetzgeber ist nach §135 Abs. 3 ASVG pro Kalenderjahr ein Service-Entgelt für die e-card vorgesehen.

Hinweis

Versicherte, die für die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen einen Selbstbehalt zu leisten haben (z.B. Versicherte der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, der Sozialversicherungsanstalt der Bauern oder der BVA) haben kein Serviceentgelt zu entrichten.

Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der e-card

Haben Sie die e-card verloren, wurde sie gestohlen oder ist sie beschädigt, melden Sie dies umgehend der Sozialversicherung. Die neue Chipkarte wird Ihnen zugestellt. Für die Ausstellung verlorener Karten oder von Karten, deren Unbrauchbarkeit Sie selbst verschuldet haben, kann eine Gebühr eingehoben werden. 

Ist ein Arztbesuch schon einer vor einer Neuausstellung notwendig, wird Sie die Ärztin/der Arzt auch ohne e-card behandeln. Wichtig ist aber, dass Sie Ihre Sozialversicherungsnummer bekannt geben, damit die Ärztin/der Arzt Ihren Versicherungsanspruch prüfen kann. Sobald Sie Ihre neue e-card erhalten haben, bringen Sie diese nachträglich zur Ärztin/zum Arzt.

e-card Serviceline für Versicherte

Für Fragen steht die e-card Serviceline unter der Nummer 050 124 33 11 von Montag bis Freitag von 7:30 bis 16:00 Uhr zur Verfügung. 

Negative Anspruchsprüfung

Manchmal kommt es vor, dass das e-card-System Sie als nicht versichert ausweist, obwohl Sie es sind. Das kann zum Beispiel bei einem Wechsel des Krankenversicherungsträgers passieren oder bei einem Defekt der Karte. In diesem Fall wird der Patientin oder dem Patienten mitgeteilt, dass kein passendes Vertragsverhältnis mit einem Krankenversicherungsträger vorliegt und die Behandlung nicht auf Kosten der Sozialversicherung erfolgen kann. Es liegt nun im Ermessen der Ärztin oder des Arztes, ob Sie behandelt werden. Sie/er kann von Ihnen für die Behandlung eine Kaution verlangen, die Sie zurückerhalten, sobald Sie die neue e-card nachbringen.

Letzte Aktualisierung: 5. Dezember 2023

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Dr. Reinhold Glehr

Mein Wegweiser

Ich fühle mich krank

Wo finden Sie rasch Hilfe bei Beschwerden? Wie können Sie sich auf einen Aufenthalt im Krankenhaus vorbereiten? Was sagt ein Laborbefund aus? Erfahren Sie mehr zu diesen und anderen Themen.

Zur Lebenslage "Ich fühle mich krank"
Zurück zum Anfang des Inhaltes