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Die Rechte der Patientinnen und Patienten

Grundlegende Patientenrechte sind in der Patientencharta zusammengefasst. Die wichtigsten Eckpfeiler der Patientencharta sind: Patientenwürde, Selbstbestimmung, Information und Unterstützung der Patientinnen/Patienten. Die Patientencharta ist eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG, die zwischen Bund und Ländern abgeschlossen wurde. Die Patientenrechte selbst sind in zahlreichen Bundes- und Landesgesetzen verankert. Diese stellen die eigentlichen Rechtsgrundlagen dar.

Der mündige Patient

Mündig zu sein bedeutet mehr, als nur informiert zu sein. Mündigkeit bedeutet, für sich selbst Verantwortung zu übernehmen, selbst Entscheidungen zu treffen und die eigene Situation mitzugestalten, wenn es die Erkrankung zulässt. Im medizinischen Notfall, wenn alles schnell gehen muss, spielt das Thema Mündigkeit kaum eine Rolle – im Ordinationsalltag sehr wohl. Mündig zu sein bedeutet, den eigenen Körper zu kennen und zu wissen, was einem selbst gut tut, was man will – und was nicht.

Hinweis

Wissen gehört selbstverständlich auch zur Mündigkeit. Trotz vieler Informationsmöglichkeiten – beispielsweise Internet – ist Ihre Ärztin/Ihr Arzt die wichtigste Informationsquelle.

Gemeinsam entscheiden

Shared Decision Making (SDM) bedeutet übersetzt „gemeinsame Entscheidungsfindung“ und führt den Gedanken der mündigen Patientin, des mündigen Patienten weiter: Gemeinsam mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt finden Sie Ihren Weg zur Gesundheit. Shared Decision Making ist ein Wechselspiel aus Fragen und Antworten. Sie werden zu keiner Zeit alleine gelassen – und entscheiden auch nicht allein.

Es geht um die aktive Einbeziehung der Patientinnen und Patienten in die Behandlungsentscheidung. Besonderes Augenmerk wird dabei auf Gespräche gelegt, in denen die Patientin/der Patient ausführlich und in verständlicher Form über das Ergebnis der Befunde, die Diagnose und daraus resultierende Behandlungsoptionen informiert wird sowie offen über Bedürfnisse und Ängste sprechen sowie etwaige Fragen äußern kann. Oft bedarf es mehrerer Gespräche, um zu einer gemeinsamen Entscheidung zu gelangen. Diese Zeit kann die Patientin/der Patient nutzen, um weitere Informationen einzuholen und die Vor- und Nachteile einer Behandlungsmöglichkeit zu überdenken.

Für Patientinnen/Patienten hat es viele Vorteile, in die Therapieentscheidung einbezogen zu werden. Sie übernehmen damit natürlich auch mehr Verantwortung, können dadurch aber auch die eigenen Bewertungen von verschiedenen therapeutischen Möglichkeiten einbringen. Sie wissen genauer über die Wirkungen und etwaige Nebenwirkungen Bescheid und sind stärker motiviert, die Behandlung bis zum geplanten Ende durchzuhalten. Durch das bessere Verständnis können sie verstärkt an ihrer Therapie mitwirken und sind meist insgesamt zufriedener mit ihrer Behandlung.

Weiter Informationen zum Thema Patientenrechte finden Sie hier.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 12. Mai 2020

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Dr. Reinhold Glehr

Mein Wegweiser

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Wo finden Sie rasch Hilfe bei Beschwerden? Wie können Sie sich auf einen Aufenthalt im Krankenhaus vorbereiten? Was sagt ein Laborbefund aus? Erfahren Sie mehr zu diesen und anderen Themen.

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