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Die Rechte der Patientinnen und Patienten

Grundlegende Patientenrechte sind in der Patientencharta zusammengefasst. Die wichtigsten Eckpfeiler der Patientencharta sind: Patientenwürde, Selbstbestimmung, Information und Unterstützung der Patientinnen/Patienten. Die Patientencharta ist eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG, die zwischen Bund und Ländern abgeschlossen wurde. Die Patientenrechte selbst sind in zahlreichen Bundes- und Landesgesetzen verankert. Diese stellen die eigentlichen Rechtsgrundlagen dar.

Der mündige Patient

Mündig zu sein bedeutet mehr, als nur informiert zu sein. Mündigkeit bedeutet, für sich selbst Verantwortung zu übernehmen, selbst Entscheidungen zu treffen und die eigene Situation mitzugestalten, wenn es die Erkrankung zulässt. Im medizinischen Notfall, wenn alles schnell gehen muss, spielt das Thema Mündigkeit kaum eine Rolle – im Ordinationsalltag sehr wohl. Mündig zu sein bedeutet, den eigenen Körper zu kennen und zu wissen, was einem selbst gut tut, was man will – und was nicht.

Hinweis

Wissen gehört selbstverständlich auch zur Mündigkeit. Trotz vieler Informationsmöglichkeiten – beispielsweise Internet – ist Ihre Ärztin/Ihr Arzt die wichtigste Informationsquelle.

Gemeinsam entscheiden

Shared Decision Making (SDM) bedeutet übersetzt „gemeinsame Entscheidungsfindung“ und führt den Gedanken der mündigen Patientin, des mündigen Patienten weiter: Gemeinsam mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt finden Sie Ihren Weg zur Gesundheit. Shared Decision Making ist ein Wechselspiel aus Fragen und Antworten. Sie werden zu keiner Zeit alleine gelassen – und entscheiden auch nicht allein.

Es geht um die aktive Einbeziehung der Patientinnen und Patienten in die Behandlungsentscheidung. Besonderes Augenmerk wird dabei auf Gespräche gelegt, in denen die Patientin/der Patient ausführlich und in verständlicher Form über das Ergebnis der Befunde, die Diagnose und daraus resultierende Behandlungsoptionen informiert wird sowie offen über Bedürfnisse und Ängste sprechen sowie etwaige Fragen äußern kann. Oft bedarf es mehrerer Gespräche, um zu einer gemeinsamen Entscheidung zu gelangen. Diese Zeit kann die Patientin/der Patient nutzen, um weitere Informationen einzuholen und die Vor- und Nachteile einer Behandlungsmöglichkeit zu überdenken.

Für Patientinnen/Patienten hat es viele Vorteile, in die Therapieentscheidung einbezogen zu werden. Sie übernehmen damit natürlich auch mehr Verantwortung, können dadurch aber auch die eigenen Bewertungen von verschiedenen therapeutischen Möglichkeiten einbringen. Sie wissen genauer über die Wirkungen und etwaige Nebenwirkungen Bescheid und sind stärker motiviert, die Behandlung bis zum geplanten Ende durchzuhalten. Durch das bessere Verständnis können sie verstärkt an ihrer Therapie mitwirken und sind meist insgesamt zufriedener mit ihrer Behandlung.

Ansprechstellen bei Beschwerden und Problemen

Um Anregungen oder Verbesserungsvorschläge, aber auch den Verdacht auf einen ärztlichen Behandlungsfehler mitteilen zu können, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten bzw. Ansprechstellen zur Verfügung.

Ärztin oder Arzt

Wenn Ihre Behandlung nicht erfolgreich war, liegt nicht zwangsläufig ein Behandlungsfehler vor. Sprechen Sie daher zuerst mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt. Mitunter können Sie das Problem gemeinsam lösen. Wenn das nicht gelingt, ist die Patientenanwaltschaft in Ihrem Bundesland die nächste Anlaufstelle.

Patientenanwaltschaften

In jedem Bundesland arbeiten Patientenanwaltschaften – unabhängig und weisungsfrei. Sie vertreten ausschließlich die Rechte und Interessen der Patientinnen und Patienten. Die meisten Patientenanwaltschaften sind in erster Linie für Spitäler zuständig, in einigen Bundesländern wurde die Kompetenz jedoch auch auf die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte erweitert: in Wien, Niederösterreich, Kärnten, im Burgenland, in der Steiermark und in Vorarlberg.

Welche Patientenanwaltschaft für Sie zuständig ist, hängt nicht von Ihrem Wohnort ab, sondern von dem Ort, in dem die Gesundheitseinrichtung liegt, gegen die Sie Beschwerde einbringen möchten. Die Dienstleistungen der Patientenanwaltschaften sind kostenlos, Vertretungen vor Gericht fallen nicht in ihr Aufgabengebiet.

Ombudsstellen der Ärztekammern

Beschwerden gegen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte nehmen auch die Landesärztekammern entgegen. Sie haben Ombudsstellen eingerichtet (auch „Patientenservices“, „Interventionsstellen“, „Beschwerdestellen“, „Schiedsstellen“, „Schlichtungsstellen“).

Ombudsstellen der Sozialversicherung und der Arbeiterkammer

Haben Sie Fragen oder Beschwerden zum Thema Sozialversicherung, können Sie sich an die Ombudsleute Ihres Krankenversicherungsträgers wenden. Auch die Arbeiterkammer berät in sozialversicherungsrechtlichen Belangen und vertritt Versicherte vor Gericht.

Selbsthilfegruppen und -organisationen

Auch Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen vertreten Patientinnen und Patienten. Selbsthilfegruppen sind lose Zusammenschlüsse für von Krankheit betroffene Menschen. Sie setzen auf gegenseitige Unterstützung und Bewältigung der Krankheit. Selbsthilfeorganisationen sind vereinsmäßig organisiert – und zwar von Betroffenen, deren Angehörigen und Fachleuten. Sie haben eine Lobbying-Funktion, vertreten also die Interessen ihrer Mitglieder nach außen und versuchen, im Sinne der Patientinnen und Patienten auf Sozial- und Gesundheitspolitik Einfluss zu nehmen. Auch die Selbsthilfegruppen und -organisationen helfen Ihnen, die für Sie passenden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zu finden.

CIRS

CIRS steht für Critical Incident Reporting System. Unter www.cirsmedical.at können Sie anonym auch als Patient:in Fälle schildern, bei denen es zu Fehlern oder Beinahe-Fehlern kam. Der Sinn dahinter ist ein gemeinsames Lernen, so dass andere den selben Fehler nicht noch mal begehen. Die Fälle werden von Expert:innen aufgearbeitet und wenn möglich, ein Lösungsvorschlag mitgeteilt. Da in diesem Lern und Berichtssystem völlig anonym Fälle eingeben werden können, ist eine individuelle Fallbearbeitung und ein Anspruch auf Schadensersatz hier nicht möglich.

Weiter Informationen zum Thema Patientenrechte finden Sie hier.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 17. Juli 2024

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Gesundheit Österreich GmbH, Abteilung Qualitätsmanagement und Zertifizierungen (Ansprechstellen)

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