Patientenanwaltschaft
Zuständigkeiten
Die Zuständigkeiten der Patientenanwaltschaften erstrecken sich in erster Linie auf Krankenanstalten (Spitäler), in einigen Bundesländern auch auf die niedergelassenen Ärztinnen/Ärzte, Pflegeheime und alle anderen Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen (siehe Tabelle unten). Die jeweilige Patientenanwaltschaft ist für die Gesundheitseinrichtungen in ihrem eigenen Bundesland zuständig. Es kommt also nicht darauf an, wo die Patientin/der Patient ihren/seinen Wohnsitz hat, sondern in welchem Bundesland die Gesundheitseinrichtung liegt, gegen die sie/er eine Beschwerde einbringt.
Bundesland | Spitäler | Pflegeheime | Niedergelassene Ärztinnen/Ärzte |
---|---|---|---|
Burgenland | x | x | x |
Kärnten | x | x | |
Niederösterreich | x | x | x |
Oberösterreich | x | x | |
Salzburg | x | x | x |
Steiermark | x | x | x |
Tirol | x | ||
Vorarlberg | x | x | x |
Wien | x | x | x |
Konfliktlösung
Die Patientenanwaltschaften informieren über Patientenrechte und vermitteln bei Streitfällen, klären Mängel und Missstände auf und unterstützen bei der außergerichtlichen Streitbeilegung nach Behandlungsfehlern. Dabei wird versucht, die Lösung eines Konfliktes ohne Hilfe des Gerichts herbeizuführen. Zu dieser Vorgehensweise kann allerdings niemand gezwungen werden. Besonders hervorzuheben ist die Orientierungsfunktion der außergerichtlichen Streitbeilegung für die Patientinnen und Patienten. Durch die qualifizierte und vollständige Aufarbeitung der Beschwerde werden Gerichtsprozesse, die keine Aussicht auf Erfolg haben, vermieden. Empfehlenswert ist das Mitwirken des Gesundheitspersonals einschließlich der Ärztinnen und Ärzte, da es im Interesse aller Beteiligten liegt, einen Gerichtsprozess zu vermeiden.
Sämtliche Dienstleistungen der Patientenanwaltschaften sind kostenlos. Die Patientenanwältinnen/-anwälte sind allerdings nicht berechtigt, bei Streitigkeiten vor Gericht die Vertretung zu übernehmen.
Die außergerichtliche Aufarbeitung von medizinischen Behandlungsfehlern bringt nicht nur für die Patientinnen und Patienten, sondern auch für die betroffenen Gesundheitseinrichtungen Vorteile:
- eine rasche, unbürokratische und gemeinsame Aufarbeitung des Konfliktes,
- kein Kostenrisiko für die Konfliktparteien,
- die Wahrung des „Gesichtes“ aller Beteiligten,
- daher kein „Einzementieren“ von Positionen,
- Lösungsvorschläge ohne die Belastungen oder Aufregungen eines Gerichtsprozesses und damit eine Filterfunktion und
- eine hohe emotionale Akzeptanz, da keine Verurteilung erfolgt und die Lösungen gemeinsam und einvernehmlich erarbeitet werden.
Die Patientenanwaltschaften verstehen sich als:
- ein Sprachrohr für Patient/inn/en, die sich – aus welchen Gründen auch immer – nicht ausreichend verständlich machen können,
- ein externer Feedbackgeber für die Gesundheitseinrichtungen,
- ein externer Beitrag zur Qualitätssicherung, da sie die Beschwerden auswerten und die Ergebnisse an die Entscheidungsträger/innen weitergeben und
- eine Möglichkeit, um emotional aufgeladene Situationen zu entspannen, Emotionen zu kanalisieren und Gesprächsbereitschaft zu fördern.
Die Patientenanwaltschaften in den Bundesländern
Burgenland
Gesundheits-, Patientinnen-, Patienten- und Behindertenanwaltschaft Burgenland
Technologiezentrum Eisenstadt, Bauteil 5 - Erdgeschoß
Marktstraße 3
7000 Eisenstadt
Tel: 02682/600-2153
Telefax: 057-600/2171
E-Mail: post.patientenanwalt@bgld.gv.at
Kärnten
Patientenanwaltschaft Kärnten
Völkermarkterring 31
9020 Klagenfurt
Tel.: 050536/57102
Fax: 050536/57100
E-Mail: patientenanwalt@ktn.gv.at
Plegeanwaltschaft Kärnten
Völkermarkterring 31
9020 Klagenfurt
Tel.: 050 536 57129
E-Mail: pflegeanwaltschaft@ktn.gv.at
Niederösterreich
NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft
Landhausplatz 1, Haus 13 (Eingang: Neue Herrengasse)
3109 St. Pölten
Tel.: 02742/9005-15575
Fax: 02742/9005-15660
E-Mail: post.ppa@noel.gv.at
Oberösterreich
Oö. Patienten- und Pflegevertretung
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Tel.: 0732/7720-14215
Fax: 0732/772021-4355
E-Mail: ppv.post@ooe.gv.at
Salzburg
Salzburger Patientenvertretung
Michael-Pacherstrasse 36
5020 Salzburg
Tel.: 0662/8042-2030
Fax: 0662/8042-3204
E-Mail: patientenvertretung@salzburg.gv.at
Steiermark
PatientInnen- und Pflegeombudsschaft
Friedrichgasse 9
8010 Graz
Tel.: 0316/877-3191
Fax: 0316/877-4823
E-Mail: ppo@stmk.gv.at
Tirol
Patientenvertretung Tirol
Meraner Straße 5 (1. Stock)
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/508-7702
Fax: 0512/508-7705
E-Mail: patientenvertretung@tirol.gv.at
Vorarlberg
Patientenanwaltschaft Vorarlberg
Marktplatz 8
6800 Feldkirch
Tel.: 05522/81553
Fax: 05522/81553-15
E-Mail: anwalt@patientenanwalt-vbg.at
Wien
Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft
Ramperstorffergasse 67
1050 Wien
Tel.: 01/5871204
Fax: 01/5863699
E-Mail: post@wpa.wien.gv.at
Letzte Aktualisierung: 22. November 2023
Erstellt durch: Patientenanwaltschaft
Abgenommen durch: Redaktion Gesundheitsportal