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Österreichische Zahnärztekammer

Die Österreichische Zahnärztekammer (ÖZÄK) wurde mit Wirkung vom 1.1. 2006 mit Inkrafttreten des Zahnärztekammergesetzes (ZÄKG) gegründet. Gleichzeitig wurde auch ein neues zahnärztliches Berufsrecht in Form des Zahnärztegesetzes (ZÄG) geschaffen.

Inhaltsverzeichnis

Die ÖZÄK ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Mitglieder sind alle Personen, die berechtigt sind, den zahnärztlichen bzw. dentistischen Beruf auszuüben. Vom Ausbildungsgang her gehören der ÖZÄK somit drei verschiedene Gruppen von Kammermitgliedern an:

  • Fachärztinnen/Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (Ausbildung: vollständiges Medizinstudium und Facharztausbildung – in Österreich seit 1998 nicht mehr möglich)
  • Zahnärztinnen/Zahnärzte (Ausbildung: Zahnmedizinstudium – seit 1998 möglich)
  • Dentistinnen/Dentisten (Ausbildung: auf einer zahntechnischen Ausbildung aufgebaute Spezialausbildung, abwechselnd mit praktischen und theoretischen Inhalten – in Österreich seit 1975 nicht mehr möglich)

Aufgaben

Die Österreichische Zahnärztekammer ist berufen, die gemeinsamen beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Belange der Kammermitglieder wahrzunehmen und zu fördern sowie für die Wahrung des Berufs- und Standesansehens und der Berufs- und Standespflichten des zahnärztlichen Berufs zu sorgen. Dazu listet das ZÄKG eine große Zahl an eigenständigen Kompetenzen auf – die wichtigsten sind die folgenden:

  • Abschluss von Gesamtverträgen mit den Krankenkassen
  • Abschluss von Kollektivverträgen für die bei Zahnärztinnen/Zahnärzten Beschäftigten
  • Organisation der Fortbildung für Zahnärztinnen/Zahnärzte und zahnärztliche Assistentinnen/Assistenten
  • Organisation der zahnärztlichen Qualitätssicherung
  • Betreiben von Patientenschlichtungsstellen und von wirtschaftlichen Einrichtungen für die Zahnärztinnen/Zahnärzte
  • Erlassung einer großen Zahl von verbindlichen Verordnungen (Fortbildungsrichtlinien, Werberichtlinien, Schilderordnung, Autonome Honorarrichtlinien, Beitragsordnung, Qualitätssicherungsverordnung, etc.)
  • Begutachtung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen
  • Disziplinargerichtsbarkeit
  • Führung der Zahnärzteliste
  • Ausstellung von Zahnärzteausweisen
  • Europarechtliche Anerkennung von ausländischen Zahnärztinnen/Zahnärzten

Gremien

Die Österreichische Zahnärztekammer setzt sich aus neun Landeszahnärztekammern für jedes Bundesland zusammen, die sowohl eigenständige Aufgaben haben als auch dazu berufen sind, die Aufgaben der ÖZÄK im regionalen Bereich wahrzunehmen. Diese Landeszahnärztekammern sind keine eigenständigen Körperschaften öffentlichen Rechts. Oberstes Gremium der ÖZÄK ist der Bundesausschuss, der sich aus den Präsidenten und Vizepräsidenten aller Landeszahnärztekammern zusammensetzt. Dieser wählt den Präsidenten, die drei Vizepräsidenten und den Finanzreferenten der ÖZÄK, die gemeinsam den Bundesvorstand bilden.

Zur Website der Zahnärztekammer: www.zahnaerztekammer.at.

Letzte Aktualisierung: 13. März 2023

Erstellt durch: Österreichische Zahnärztekammer

Abgenommen durch: Redaktion Gesundheitsportal

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