Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Europäische Union

Für die Organisation und Bereitstellung von Gesundheitsdienstleistungen und medizinischer Versorgung sind die EU-Länder zuständig. Die EU-Gesundheitspolitik dient somit als Ergänzung der einzelstaatlichen Strategien und sorgt für die Einbeziehung des Gesundheitsschutzes in alle Politikbereiche der EU.

EU-Politik und -Maßnahmen im Bereich Gesundheit haben folgende Ziele:

  • Schutz und Verbesserung der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger Europas
  • Unterstützung der Modernisierung der Infrastruktur im Gesundheitswesen
  • Verbesserung der Effizienz der europäischen Gesundheitssysteme

Strategische Gesundheitsfragen werden von den Vertreterinnen und Vertretern nationaler Behörden und der Europäischen Kommission in einer hochrangigen Arbeitsgruppe zur öffentlichen Gesundheit erörtert. EU-Institutionen, Länder, regionale und lokale Behörden sowie andere Interessengruppen tragen zur Umsetzung der gesundheitspolitischen Strategie der EU bei.

Die Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (GD Sante) der Europäischen Kommission unterstützt die EU-Länder, die Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger zu schützen und zu verbessern. Zudem trägt GD Sante dafür Sorge, dass die Gesundheitssysteme der EU-Länder wirksam, zugänglich und belastbar sind. Dies erfolgt zum Beispiel durch:

  • Legislativvorschläge
  • Bereitstellen von Fördermitteln
  • Gesundheitsfördernde Maßnahmen

Die EU kann Rechtsvorschriften im Bereich Gesundheitsschutz erlassen. Grundlage ist der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union: Artikel 168 (Schutz der öffentlichen Gesundheit), Artikel 114 (Binnenmarkt) und Artikel 153 (Sozialpolitik).

Unter anderem hat die EU-Rechtsvorschriften in den folgenden Bereichen erlassen:

  • Patientenrechte in der grenzübergreifenden Gesundheitsversorgung – siehe Kontaktstelle Patientenmobilität
  • Arzneimittel und Medizinprodukte
  • Gesundheitssicherheit und Infektionskrankheiten
  • Digitale Gesundheitsversorgung und Pflege – siehe My health@EU
  • Organe, Blut, Gewebe und Zellen
  • Tabak

Weitere Informationen:

Letzte Aktualisierung: 16. Januar 2025

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Zurück zum Anfang des Inhaltes