Europäische Union
EU-Politik und -Maßnahmen im Bereich Gesundheit haben folgende Ziele:
- Schutz und Verbesserung der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger Europas
- Unterstützung der Modernisierung der Infrastruktur im Gesundheitswesen
- Verbesserung der Effizienz der europäischen Gesundheitssysteme
Strategische Gesundheitsfragen werden von den Vertreterinnen und Vertretern nationaler Behörden und der Europäischen Kommission in einer hochrangigen Arbeitsgruppe zur öffentlichen Gesundheit erörtert. EU-Institutionen, Länder, regionale und lokale Behörden sowie andere Interessengruppen tragen zur Umsetzung der gesundheitspolitischen Strategie der EU bei.
Die Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (GD Sante) der Europäischen Kommission unterstützt die EU-Länder, die Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger zu schützen und zu verbessern. Zudem trägt GD Sante dafür Sorge, dass die Gesundheitssysteme der EU-Länder wirksam, zugänglich und belastbar sind. Dies erfolgt zum Beispiel durch:
- Legislativvorschläge
- Bereitstellen von Fördermitteln
- Gesundheitsfördernde Maßnahmen
Die EU kann Rechtsvorschriften im Bereich Gesundheitsschutz erlassen. Grundlage ist der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union: Artikel 168 (Schutz der öffentlichen Gesundheit), Artikel 114 (Binnenmarkt) und Artikel 153 (Sozialpolitik).
Unter anderem hat die EU-Rechtsvorschriften in den folgenden Bereichen erlassen:
- Patientenrechte in der grenzübergreifenden Gesundheitsversorgung – siehe Kontaktstelle Patientenmobilität
- Arzneimittel und Medizinprodukte
- Gesundheitssicherheit und Infektionskrankheiten
- Digitale Gesundheitsversorgung und Pflege – siehe My health@EU
- Organe, Blut, Gewebe und Zellen
- Tabak
Weitere Informationen:
Letzte Aktualisierung: 16. Januar 2025
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal