Sozialversicherung
Inhaltsverzeichnis
Krankenversicherung
Die Krankenversicherung stellt die Bezahlung der medizinischen Versorgung im Krankheitsfall sicher, und dies ohne Rücksicht auf die Höhe der bezahlten Beiträge. Sie deckt die sogenannten Versicherungsfälle der Krankheit, Arbeitsunfähigkeit in Folge von Krankheit sowie der Mutterschaft ab. Die Krankenversicherung widmet sich zudem der Gesundheitsvorsorge und erbringt sowohl Sachleistungen (wie Krankenbehandlungen oder Anstaltspflege) als auch Geldleistungen (zu denen etwa Krankengeld und Wochengeld zählen). Die zuständige Krankenversicherung kann nicht frei gewählt werden, sondern richtet sich nach dem Beschäftigungs- bzw. Wohnort des Versicherten.
Unfallversicherung
Die Unfallversicherung sorgt für den Versicherungsschutz nach Arbeitsunfällen sowie Berufskrankheiten und deren Folgen. Ihre Aufgaben umfassen Prävention, Unfallheilbehandlung, Rehabilitation und finanzielle Entschädigung. Dazu erbringt die österreichische Unfallversicherung neben Sachleistungen (etwa Heilbehandlungen, Bereitstellung von Heilbehelfen) auch Geldleistungen, hauptsächlich in Form von Renten.
Pensionsversicherung
Die Pensionsversicherung sorgt entsprechend der eingezahlten Beträge und Anzahl der Jahre für einen adäquaten Einkommensersatz im Versicherungsfall des Alters, des Todes sowie der geminderten Arbeitsfähigkeit beziehungsweise Erwerbsunfähigkeit. Außerdem werden Rehabilitationsmaßnahmen ermöglicht. Größtenteils erbringt die Pensionsversicherung jedoch Geldleistungen, hauptsächlich in Form von Pensionen.
Generationenvertrag
Finanziert wird die österreichische Sozialversicherung überwiegend durch Beiträge der Versicherten nach dem Umlageverfahren. In diesem Modell werden die einlangenden Beiträge nicht für jede/jeden Einzahler/in langfristig angespart, sondern sofort wieder zur Finanzierung von Leistungen an andere Versicherte verwendet. Alle einzahlenden Erwerbstätigen finanzieren damit die aktuellen Pensionen mit, im Vertrauen darauf, dass nachkommende Generationen es ihnen gleichtun werden. Dieses Vorgehen wird auch mit dem Schlagwort „Generationenvertrag“ umschrieben.
Pflichtversicherung
In der österreichischen Sozialversicherung herrscht das Prinzip der solidarischen Pflichtversicherung. Die zu erbringenden Beiträge sind nicht nach dem individuellen Risiko gestaffelt, sondern richten sich ausschließlich nach dem Einkommen bis zu einer jährlich sich verändernden Höchstgrenze. Dieser solidarische Aspekt ermöglicht es auch kinderreichen Familien, Personen mit geringem Einkommen oder älteren und kranken Menschen, den für ihr Wohlergehen nötigen Versicherungsschutz zu erlangen. Ohne diese solidarische Pflichtversicherung müssten ältere, kinderreiche oder häufig kranke Personen bei gewinnorientiert arbeitenden, privaten Versicherungen mit deutlich schlechteren Konditionen rechnen.
Zur Website der Österreichischen Sozialversicherung: www.sozialversicherung.at.
Letzte Aktualisierung: 10. Januar 2020
Erstellt durch: Österreichische Sozialversicherung
Abgenommen durch: Redaktion Gesundheitsportal