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ELGA GmbH

Die ELGA GmbH, gegründet am 20. November 2009, wurde vom Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, allen neun Bundesländern und dem Dachverband der österreichischen Sozialversicherung mit der Koordination der technischen und organisatorischen Errichtung von ELGA beauftragt. Die Eigentümer der ELGA GmbH repräsentieren die maßgeblichen Entscheidungs- und Kostenträger im österreichischen Gesundheitswesen.

Unternehmensgegenstand der ELGA GmbH ist „die nicht auf Gewinn gerichtete Erbringung von im Allgemeininteresse liegenden Serviceleistungen auf dem Gebiet der Daseinsvorsorge im Bereich von e-Health zur Einführung und Implementierung der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA)“.

Dies umfasst laut Gesellschaftsvertrag vor allem:

  • Die Koordination und Integration aller operativen Maßnahmen zur Einführung der ELGA
  • Die Errichtung von Systemkomponenten und die Begleitung von Pilotierungen entsprechend den Vorgaben der Bundesgesundheitskommission
  • Das Qualitäts- und Akzeptanzmanagement für die ELGA

Aufgaben der ELGA GmbH

  • Planung, Überwachung und Evaluierung aller technischen und organisatorischen Maßnahmen. Die ELGA GmbH hat einen sogenannten Masterplan erstellt, der die Vorgangsweise für die Umsetzung der elektronischen Gesundheitsakte ELGA und die dafür notwendigen Zeitpläne festlegt. Sie überwacht die ordnungsgemäße und zeitgerechte Durchführung der einzelnen Umsetzungsschritte und überprüft die Ergebnisse.
  • Festlegung und Überwachung der Einhaltung von Sicherheitsanforderungen. Dazu zählen alle Maßnahmen zum Datenschutz sowie zur technischen und organisatorischen Betriebssicherheit. Im weiteren Sinne gehört dazu auch die Einrichtung eines Berechtigungssystems, mit dem u.a. Zugriffsrechte von GDA auf die Gesundheitsdaten von Patientinnen und Patienten bestimmt werden. Ergänzend wird ein Protokollierungssystem eingerichtet, das solche Zugriffe in der praktischen Nutzung transparent und damit nachprüfbar dokumentiert.
  • Erarbeitung der Qualitätsanforderungen für alle Daten, Dokumente, Prozesse und Softwareprodukte, die im Rahmen der elektronischen Gesundheitsakte Anwendung finden. Die ELGA GmbH erstellt hierfür die notwendigen Beschreibungen (Art und Struktur von Daten und Dokumenten) und erarbeitet Empfehlungen für die praktische Umsetzung in den Softwareprodukten.
  • Sicherstellung der reibungslosen Zusammenarbeit (Interoperabilität) der verschiedenen technischen ELGA-Bestandteile mit den Anwendungen, die die ELGA-Infrastruktur nutzen, sowie mit den IKT-Systemen der GDA. Dabei hat die ELGA GmbH vor allem die Einhaltung international anerkannter technischer Standards und Normen zu gewährleisten.
  • Interessenausgleich bei der Umsetzung der ELGA und Klärung der in diesem Zusammenhang allenfalls auftretenden Problemstellungen. Die ELGA GmbH ist beauftragt, Transparenz und entsprechendes Wissen zu ELGA u.a. durch umfassende Information der Öffentlichkeit oder Schulungen der Anwenderinnen und Anwender zu vermitteln. Bei Bedarf macht die ELGA GmbH entsprechende Vorschläge für die Überarbeitung bestehender oder die Schaffung neuer Rechtsvorschriften.

Organisation der ELGA GmbH

Die gesellschaftsrechtlich vorgegebenen Organe sind die Geschäftsführung und die Generalversammlung. Weiters verfügt die ELGA GmbH über zwei Beiräte, den Koordinierungsausschuss und den Nutzerbeirat. In der ELGA GmbH arbeiten neben den beiden Geschäftsführern 23 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Umsetzung von ELGA.

Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Gesellschaft, sie trifft grundlegende Entscheidungen über die inhaltliche und finanzielle Gebarung, bestellt die Geschäftsführung und beschließt den jährlichen Wirtschaftsplan. Weiters entscheidet sie über Planungsänderungen in Bezug auf die elektronische Gesundheitsakte.

Im Koordinierungsausschuss sind alle Gesellschafter vertreten. Seine Hauptaufgabe ist die Vorbereitung und Akkordierung von Beschlüssen der Generalversammlung. Die Beschlüsse des Koordinierungsausschusses erfolgen in Form von Empfehlungen an die Generalversammlung.

Der Nutzerbeirat berät die Geschäftsführung in technisch-organisatorischen sowie in fachlich-medizinischen Belangen. Er besteht aus sachkundigen Vertreterinnen und Vertretern aller im Gesundheitswesen tätigen Berufsgruppen und Organisationen, Patienten- und Interessenvertretungen, verbandsmäßig organisierten Selbsthilfegruppen und Krankenhausträgern (Stakeholder). Er kann durch Beschluss des Koordinierungsausschusses um zusätzliche Mitglieder erweitert werden.

Finanzierung der ELGA GmbH

Bund, Länder und Sozialversicherung tragen gemäß den entsprechenden föderalen Vereinbarungen die Aufwendungen für Errichtung und Betrieb der zentralen Infrastruktur von ELGA gemeinsam (Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG).

Die Finanzierung der ELGA GmbH ist ein Bestandteil dieser Vereinbarung und erfolgt daher aus diesen Mitteln. Voraussetzung dafür ist, dass der jährlich zu erstellende Wirtschaftsplan von der Generalversammlung genehmigt wird. Die Finanzierungsbeiträge der Länder bedürfen darüber hinaus eines entsprechenden Beschlusses der Bundesgesundheitskommission.

Werden der ELGA GmbH zusätzliche Aufgaben übertragen, müssen die dafür notwendigen finanziellen Mittel gesondert aufgebracht werden. Weitere Informationen zur ELGA GmbH finden Sie auch auf der Webseite der Gesellschaft www.elga.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 9. Juli 2019

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