
Recht auf Behandlung
Rund 98 Prozent der in Österreich lebenden Menschen sind dank der gesetzlichen Pflichtversicherung durch eine Krankenversicherung geschützt. Die Krankenkassen übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten der Gesundheitsleistungen für ihre Versicherten, dabei können Selbstbehalte oder Kostenbeiträge vorgesehen sein. Die Krankenkassen erbringen sogenannte Pflichtleistungen und freiwillige Leistungen. Zu den Pflichtleistungen sind die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, und Patientinnen/Patienten haben einen durchsetzbaren Rechtsanspruch. Das bedeutet, dass eine Pflichtleistung auch eingeklagt werden kann, wenn die Krankenkasse die Erbringung teilweise oder gänzlich ablehnt. Freiwillige Leistungen sind z.B. Kurheilverfahren oder Genesungsaufenthalte; auf sie besteht kein Rechtsanspruch.
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Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
zuletzt aktualisiert 13.02.2018
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