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Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person das Recht auf Selbstbestimmung wahrnehmen. Sie kann zudem im Vorhinein festlegen, wer als Bevollmächtigte:r für sie entscheiden und sie vertreten soll. Dies betrifft den Fall eines zukünftigen Verlusts der Geschäftsfähigkeit, der Einsichts- und Urteilsfähigkeit oder der Äußerungsfähigkeit. Derartige Situationen können z.B. bei einer Demenzerkrankung oder bei längerer Bewusstlosigkeit entstehen. In der Regel wird eine Vorsorgevollmacht einer nahestehenden Person erteilt (z.B. Angehörige, Freunde, Nachbarn etc.). Eine Vorsorgevollmacht muss bestimmte formale und rechtliche Voraussetzungen erfüllen.

Wie wird eine Vorsorgevollmacht erstellt?

Die Vorsorgevollmacht muss bei einer der eintragenden Stellen (Notariat, Rechtsanwaltskanzlei oder Erwachsenenschutzverein) schriftlich errichtet und im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis gegen eine Gebühr registriert werden. Die Vollmacht gilt ab Eintragung des Eintritts des Vorsorgefalls im ÖZVV. Das bedeutet: sie kommt zur Anwendung, sobald die Person die Entscheidungsfähigkeit – beispielsweise durch eine Erkrankung – verliert. Die Vollmacht kann so wie jede andere Vollmacht jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf muss eingetragen werden.

Wann ist die Erstellung einer Vorsorgevollmacht sinnvoll?

Die Erstellung einer Vorsorgevollmacht macht immer dann Sinn, wenn man vermeiden möchte, dass eine gesetzliche Erwachsenenvertretung - früher Sachwalterschaft - im Ernstfall persönliche Angelegenheiten regelt. Dazu zählen beispielsweise Vertretungen gegenüber Ärztinnen und Ärzten, die Unterbringung in einem Pflegeheim oder die Vertretung bei Behörden.

Wer kann Vorsorgebevollmächtigt sein?

Grundsätzlich kann jede volljährige Person Vorsorgebevollmächtigte:r sein. Es können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden. 

Hinweis

Die vertretene Person wird in ihrer Geschäftsfähigkeit nicht automatisch eingeschränkt, auch wenn sie eine Vertretungsperson hat. Nur wenn sie nicht mehr entscheidungsfähig ist, wird die Zustimmung der Vertretungsperson erforderlich. 

Weitere Informationen und Downloads

Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 9. Juni 2022

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Dr. Gerald Bachinger

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