Elektronischer Eltern-Kind-Pass (eEKP)
Die Nutzung der eEKP-Anwendung durch Schwangere und obsorgeberechtigte Personen für Kinder ist jedoch nicht erforderlich, um die damit verbundenen Vorsorgeuntersuchungen und Beratungen in Anspruch zu nehmen. Der Nachweis für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe wird durch die elektronische Dokumentation automatisch übermittelt. Achtung: Der Antrag auf Kinderbetreuungsgeld muss weiterhin beim zuständigen Krankenversicherungsträger gestellt werden.
Hinweis
Der elektronische Eltern-Kind-Pass wird ab 1. Oktober 2027 für alle neu festgestellten Schwangerschaften verpflichtend eingeführt. Bereits davor steht er im Rahmen einer Vorbereitungsphase zur Verfügung. In dieser Vorbereitungsphase können Untersuchungs- und Beratungsergebnisse auch digital dokumentiert werden. Wenn Daten im elektronischen Eltern-Kind-Pass dokumentiert werden, muss dennoch jedenfalls verpflichtend bis zum Umstieg auf die elektronische Erfassung im eEKP (bundesweite Einführung im Oktober 2027) im gelben Papierheft bzw. im Zusatzheft dokumentiert werden!
Voraussetzung zur Nutzung der eEKP-Anwendung ist der Login mit ID Austria. Die Wahrnehmung dieser Rechte können auch im Wege einer Servicestelle wahrgenommen werden. Die Servicestelle ist Auftragsverarbeiterin (Art. 4 Z 8 DSGVO) des für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministers/ der für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerin.
Das Recht, das Untersuchungsergebnis abzurufen und auszudrucken, kann von der Schwangeren, deren gesetzlicher Vertretung und den obsorgeberechtigten Personen auch gegenüber demjenigen Gesundheitsdiensteanbieter wahrgenommen werden, der die Daten in den eEKP eingetragen hat.
Wo finde ich weitere Informationen?
- Detaillierte Informationen zum elektronischen Eltern-Kind-Pass finden Sie unter https://www.elternkindpass.gv.at.
- Haben Sie Probleme mit der App, der Nutzung oder dem Login? Die eEKP-Serviceline ist Ihre erste Anlaufstelle für technische Fragen und hilft Ihnen ab 1. Oktober 2026 schnell telefonisch weiter. Die Serviceline steht unter +43 50 124 4450 oder per E-Mail ElternKindPass@sozialversicherung.at von Montag bis Freitag von 7:30 - 16:00 Uhr zu Verfügung.
- Zur Wahrnehmung Ihrer Rechte über die Servicestelle verwenden Sie bitte das Formular im Zusammenhang mit dem eEKP KIND (PDF, 503 KB) und das Formular im Zusammenhang mit dem eEKP SCHWANGERSCHAFT (PDF, 528 KB) und übermitteln Sie es vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben mit den Kopien der erforderlichen Dokumente an die Servicestelle.
Gesundheit Österreich GmbH, z.H. eHealth-Servicestelle
servicestelle@ehealth.gv.at
Stubenring 6
1010 Wien
- Weiters finden Sie hier die Datenschutzinformationen lt. Art 13 DSGVO (PDF, 91 KB) sowie das Formular zur "Behaupteten Datenschutzverletzung im Zusammenhang mit dem eEKP (PDF, 555 KB)".
Letzte Aktualisierung: 2. Oktober 2026
Erstellt durch: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK)