
Rezeptgebühr: So werden Medikamentenkosten abgedeckt
Patientinnen und Patienten erhalten rezeptpflichtige Arzneimittel mit einem gültigen Kassenrezept und gegen Bezahlung der Rezeptgebühr in der Apotheke. Die restlichen Kosten der Medikamente – das sind jene Kosten über die Rezeptgebühr hinaus – werden in diesem Fall von der Krankenversicherung übernommen.
Vertragsärztinnen/-ärzte können bei der Verschreibung Medikamente aus dem Erstattungskodex (EKO) auswählen. Dieser wird vom Dachverband der österreichischen Sozialversicherung herausgegeben. In Ausnahmefällen kann die Krankenkasse auch die Kosten von Medikamenten erstatten, die nicht im EKO enthalten sind. Dafür ist ein Antrag beim chefärztlichen Dienst der Krankenkasse durch die Ärztin/den Arzt notwendig.
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Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
zuletzt aktualisiert 30.01.2021
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