ELGA: eMedikation
Inhaltsverzeichnis
Video: eMedikation
Was ist der Nutzen von eMedikation?
Mit der eMedikationsliste haben ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA), also z.B. eine Hausärztin, ein Hausarzt oder ein Krankenhaus, sofern sie ELGA verwenden, einen aktuellen Überblick über die verordneten und in der Apotheke an die ELGA-Teilnehmerin oder den ELGA-Teilnehmer abgegebenen Medikamente. Damit können diese besser auf unerwünschte Wechselwirkungen überprüft werden. Es können so auch unnötige Doppelverschreibungen vermieden werden. Um eine bessere Beratung beim zusätzlichen Kauf von rezeptfreien Medikamenten anzubieten, können Apothekerinnen und Apotheker ebenfalls auf die eMedikationsliste zugreifen.
eMedikation bei Ärztinnen und Ärzten
Niedergelassene Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sind verpflichtet, verordnete Medikamente in der eMedikation zu speichern. Diese Pflicht trifft seit 1. Jänner 2026 grundsätzlich auch Wahlärztinnen und Wahlärzte. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte können Ihre eMedikationsliste einsehen und haben damit eine zusätzliche Entscheidungsgrundlage für Diagnostik und Therapie.
eMedikation in der Apotheke
Durch Abruf eines e-Rezepts über die e-card, Scannen des Codes auf einem Rezept, oder Eingabe der Rezept ID kann die Apotheke die ärztliche Verordnung auslesen und die Abgabe der verordneten Medikamente in der ELGA der betroffenen Person speichern. Durch Stecken der e-card kann die Apotheke auch rezeptfreie Medikamente (sogenannte „OTC-Produkte“ [„Over the counter“]), die wechselwirkungsrelevant sind, eintragen und die gesamte eMedikationsliste für eine Wechselwirkungsprüfung oder Beratung abrufen.
Wer kann auf die eMedikationsliste zugreifen?
Auf die eMedikationsliste dürfen nur jene ELGA-GDA zugreifen, bei denen die Patientin oder der Patient aktuell in Behandlung bzw. Betreuung ist. Apotheken, die nur ein Rezept einlesen, haben ausschließlich Zugriff auf jene Medikamente, die auch auf dem Rezept angeführt sind.
Die eigene eMedikationsliste abrufen
ELGA-Teilnehmer:innen können ihre eMedikationsliste selbst über das ELGA-Portal bzw. die ELGA-Ombudsstelle abrufen. Die eMedikationsliste listet alle abgeholten und offenen Rezepte samt Medikamentennamen.
Weitere Informationen, Erklärvideos, Fragen und Antworten etc. finden Sie unter eMedikation (SVC).
Was ist der Unterschied zwischen eMedikation und e-Rezept?
eMedikation ist eine Anwendung der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA, mit der unerwünschte Wechselwirkungen und Mehrfachverordnungen von Medikamenten verhindert werden können. Mit der eMedikation werden medizinische Informationen übermittelt. Von ELGA bzw. eMedikation können Sie sich abmelden.
Ein wichtiger Teil der administrativen Daten, die für die Verrechnung mit der Sozialversicherung notwendig sind, z.B. Versicherungsstatus, Rezeptgebührenbefreiung etc., liegt über eMedikation nicht vor und musste daher bisher von den Versicherten übermittelt werden. Diese bisher fehlenden Daten stehen beim e-Rezept automatisch zur Verfügung. Mit e-Rezept wurde das papiergebundene Kassenrezept abgelöst. Vom e-Rezept können Sie sich daher nicht abmelden.
Weitere Informationen finden Sie unter eMedikation und e-Rezept (chipkarte.at).
Letzte Aktualisierung: 9. September 2026
Erstellt durch: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz