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ELGA: e-Medikation

Alle Medikamente auf einen Blick: dafür sorgt die e-Medikation (eMedikation), eine Funktion der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA), die österreichweit in Apotheken, Kassenordinationen und öffentlichen Krankenhäusern zur Verfügung steht. Von Ärztinnen und Ärzten verordnete und in der Apotheke abgegebene Medikamente werden in Form einer sogenannten „e-Medikationsliste“ für 18 Monate in ELGA verfügbar gemacht. Alle ELGA-Teilnehmer:innen können über das ELGA-Portal ihre e-Medikationsliste einsehen. In ihrer eMedikationsliste am ELGA-Portal sehen sie sowohl ihre verschriebenen und in der Apotheke bereits abgeholten Medikamente, als auch noch offene Rezepte. Einträge, die älter als 18 Monate sind, werden automatisch aus der e-Medikationsliste entfernt. Hinweis: Das Gesundheitstelematikgesetz verwendet die Bezeichnung „eMedikation”.

Was ist der Nutzen von e-Medikation?

Mit der eMedikationsliste haben ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA), also z.B. eine Hausärztin, ein Hausarzt oder ein Krankenhaus, sofern sie ELGA verwenden, einen aktuellen Überblick über die verordneten und in der Apotheke an die ELGA-Teilnehmerin oder den ELGA-Teilnehmer  abgegebenen Medikamente. Damit können diese besser auf unerwünschte Wechselwirkungen überprüft werden. Es können so auch unnötige Doppelverschreibungen vermieden werden. Um eine bessere Beratung beim zusätzlichen Kauf von rezeptfreien Medikamenten anzubieten, können Apothekerinnen und Apotheker ebenfalls auf die eMedikationsliste zugreifen. 

e-Medikation bei Ärztinnen und Ärzten

Niedergelassene Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sind verpflichtet, verordnete Medikamente in der e-Medikation zu speichern. Die behandelnden Ärztinnen/Ärzte können Ihre Medikationsliste einsehen und haben damit eine zusätzliche Entscheidungsgrundlage für Diagnostik und Therapie.

e-Medikation in der Apotheke

Durch Scannen des Codes auf einem Rezept kann die Apotheke die ärztliche Verordnung auslesen und die Abgabe der verordneten Medikamente in der ELGA der betroffenen Person speichern. Durch Stecken der e-card kann die Apotheke auch rezeptfreie Medikamente (sogenannte „OTC-Produkte“ [„Over the counter“]), die wechselwirkungsrelevant sind, eintragen und die gesamte eMedikationsliste für eine Wechselwirkungsprüfung oder Beratung abrufen.

Wer kann auf die e-Medikationsliste zugreifen?

Auf die e-Medikationsliste dürfen nur jene ELGA-GDA zugreifen, bei denen die Patientin oder der Patient aktuell in Behandlung bzw. Betreuung sind. Apotheken, die nur ein Rezept einlesen, haben ausschließlich Zugriff auf jene Medikamente, die auch auf dem Rezept angeführt sind.

Die eigene e-Medikationsliste abrufen

Bürgerinnen und Bürger können ihre eMedikationsliste auch selbst über das ELGA-Portal bzw. die ELGA-Ombudsstelle abrufen und ausdrucken. Die eMedikationsliste listet alle abgeholten und offenen Rezepte samt Medikamentennamen.

Weitere Informationen, Erklärvideos, Fragen und Antworten etc. finden Sie unter e-Medikation (SVC).

Was ist der Unterschied zwischen e-Medikation und e-Rezept?

e-Medikation ist eine Anwendung der elektronischen Gesundheitsakte ELGA, mit der unerwünschte Wechselwirkungen und Mehrfachverordnungen von Medikamenten verhindert werden können. Mit der e-Medikation werden medizinische Informationen übermittelt. Von ELGA bzw. der eMedikation können Sie sich abmelden.

Ein wichtiger Teil der administrativen Daten, die für die Verrechnung mit der Sozialversicherung notwendig sind, z.B. Versicherungsstatus, Rezeptgebührenbefreiung etc., liegt über eMedikation nicht vor und musste daher bisher von den Versicherten übermittelt werden. Diese bisher fehlenden Daten stehen beim e-Rezept automatisch zur Verfügung. Mit e-Rezept wird das derzeit papiergebundene Kassenrezept abgelöst. Vom e-Rezept können Sie sich daher nicht abmelden.

Weitere Informationen finden Sie unter e-Rezept - Fragen und Antworten (chipcarte.at).

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 8. Juni 2022

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Abgenommen durch: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, ELGA GmbH

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