ELGA-Teilnehmerinnen/ELGA-Teilnehmer

ELGA-Teilnehmer:in ist, wer im österreichischen Gesundheitssystem behandelt oder betreut wird und der Teilnahme an ELGA nicht widersprochen hat.

Die gesetzliche Definition von „ELGA-Teilnehmer:innen“ entnehmen Sie bitte § 2 Z 12 Gesundheitstelematikgesetz 2012.

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