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Ergotherapie

Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten unterstützen und begleiten Personen oder Personengruppen aller Altersstufen, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind, um sie in ihrer Umwelt in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität, Freizeit und Erholung zu stärken. Das Ziel der Ergotherapie ist die Förderung, Entwicklung, Erhaltung und Wiedererlangung der Handlungsfähigkeit, der gesellschaftlichen Teilhabe und der Lebensqualität.

Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten arbeiten klientenzentriert, betätigungsorientiert, individuell im Einsatz der Therapiemethode und Herangehensweise und mit dem Ziel der größtmöglichen Handlungsfähigkeit für die Klientinnen oder Klienten bzw. Patientinnen oder Patienten.

Offizielle Berufsbezeichnung

Ergotherapeut:in

Aufgaben und Arbeitsbereiche

Auf ärztliche Anordnung führen Ergotherapeutinnen oder Ergotherapeuten die Therapie von der Befunderhebung über die Festlegung von Therapiezielen und -planung bis zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen durch.

Zur Intervention werden sowohl ergotherapeutische Maßnahmen wie insbesondere spezifische Aktivitäten, Alltagstätigkeiten, Entwicklung von Strategien zur Alltagsbewältigung, funktionelle, biomechanische, sensorische, motorische, perzeptive, kognitive und psychosoziale sowie vorbereitende physikalische Maßnahmen eingesetzt.

Des Weiteren gehört die Entwicklung, Herstellung, Adaptierung und der Einsatz von Hilfsmitteln (einschließlich Schienen), Medizintechnologien und assistierenden Technologien im Wohnraum im Sinne des „Ambient Assisted Living (AAL)“ zum Aufgabengebiet von Ergotherapeutinnen oder Ergotherapeuten.

Ebenso ist die Beratung, Anleitung und Schulung von Menschen unterschiedlichen Gesundheitszustandes, deren Angehörige oder Bezugspersonen sowie Personen von anderen Berufsgruppen, die über die Lebenswelten mit den Klientinnen oder Klienten bzw. Patientinnen oder Patienten assoziiert sind, Teil der ergotherapeutischen Intervention.

Wo arbeiten Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten?

Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten sind in allen Bereichen tätig, in denen Menschen aufgrund ihrer eingeschränkten Handlungsfähigkeit Unterstützung brauchen, im intra- und extramuralen Bereich sowie in der primären, sekundären und tertiären Gesundheitsversorgung. Beispielhaft werden einige Fachbereiche angeführt: Psychiatrie, Neurologie, Geriatrie, Pädiatrie, Rheumatologie, Gesundheitsförderung und Primärversorgung.

Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten arbeiten außerdem im Gesundheits-, Bildungs- und Sozialwesen, der Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft. Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (mit Masterabschluss) übernehmen Managementaufgaben. Zukunftsweisend ist auch der Einsatz moderner technologischer Assistenzsysteme, die z.B. in der Robotik entwickelt werden, um die professionelle Pflege zu unterstützen und zu optimieren.

Fundierte Ausbildung

Die Ausbildung dauert drei Jahre und erfolgt an Fachhochschulen (Studiengang Ergotherapie). Sie schließt mit dem akademischen Grad eines Bachelor of Science in Health Studies (BSc) ab. Um ständig auf dem aktuellen Stand zu sein, müssen sich Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten regelmäßig fortbilden.

Seit Juli 2018 gilt die verpflichtende Registrierung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten im Gesundheitsberuferegister.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Im Krankenhaus

Wenn Sie während eines Spitalsaufenthaltes von einer Ergotherapeutin oder einem Ergotherapeuten betreut werden, sind die Kosten dafür abgedeckt. Weitere Informationen finden Sie unter Krankenhausaufenthalt.

Manche Krankenhäuser haben Ambulanzen, in denen Ergotherapie angeboten wird. Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung und deren Bewilligung können Sie eine Therapie in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür sind durch den Krankenversicherungsträger abgedeckt.

Bei einem Reha- oder Kuraufenthalt

Wenn Sie während eines von der Sozialversicherung bewilligten Reha- oder Kuraufenthaltes von einer Ergotherapeutin oder einem Ergotherapeuten betreut werden, sind die Kosten dafür abgedeckt. Für Reha- und Kuraufenthalte ist von der Versicherten/dem Versicherten eine einkommensabhängige Zuzahlung zu leisten. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Sozialversicherung. Wissenswertes über den Kuraufenthalt und damit verbundene Kosten finden Sie unter Rehabilitations- und Kuraufenthalt.

Im niedergelassenen Bereich

Wurde eine Ergotherapie krankheitsbedingt verordnet und hat die oder der Ergotherapeut:in einen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger, werden die Kosten rückerstattet. Beachten Sie, dass die Therapie vor Behandlungsbeginn meist chefärztlich bewilligt werden muss. Bei einer Wahltherapeutin oder einem Wahltherapeuten ohne Kassenvertrag wird bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung und einer chefärztlichen Bewilligung durch die Krankenversicherungsträger ein Teilbetrag rückerstattet.

Angebote der Krankenkassen

Bestimmte Krankenversicherungsträger bieten Ergotherapie in eigenen Einrichtungen an. Voraussetzung für die kostenlose Inanspruchnahme ist eine ärztliche Verordnung. Für nähere Informationen hierzu wenden Sie sich an Ihren Sozialversicherungsträger.

Rechtliche Grundlagen

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 17. Dezember 2018

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Bundesverband der Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten Österreichs, Ergotherapie Austria

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