Medizinphysik
Inhaltsverzeichnis
Als Expertinnen und Experten für Strahlenphysik und Gerätetechnologie unterstützen Medizinphysiker:innen Ärztinnen und Ärzte sowie Radiologietechnologinnen und Radiologietechnologen in allen physikalischen und technischen Belangen sowie im Strahlenschutz. Medizinphysiker:innen sind vorwiegend im Bereich der ionisierenden Strahlung tätig, d.h. in der Strahlentherapie, der Nuklearmedizin und der Radiologie, aber auch in anderen Medizinischen Bereichen wie der Kernspintomographie (MRI), der optischen Bildgebung oder der Audiologie.
Offizielle Berufsbezeichnung
Medizinphysiker:innen
Aufgaben und Arbeitsbereiche
Der Strahlenschutz von Patientinnen und Patienten und dem klinischen Personal zählt zu den allgemeinen Aufgaben der Medizinphysiker:innen. Die speziellen Aufgaben umfassen die Ermittlung der Strahlungsdosis bzw. der Dosisverteilung für die Patientin und den Patienten (Dosimetrie), die Entwicklung und klinische Einführung komplexer bildgebender und therapeutischer Verfahren sowie deren laufende Optimierung. Die zugehörige geräte- und patientenspezifische Qualitätssicherung (inkl. Qualitätskontrolle) als auch das Risikomanagement gehören ebenfalls zu ihrem Tätigkeitbereich. Als Strahlenschutzbeauftragte sind sie organisatorisch als auch technisch für den Strahlenschutz verantwortlich und halten diesbezüglich Schulungen für die Fort- und Weiterbildung. Daneben stehen Medizinphysiker:innen auch für Beratungen in Strahlenschutzfragen, die Erstellung von Gutachten und andere Strahlenschutzagenden zur Verfügung.
Wo arbeiten Medizinphysiker:innen?
Die in Österreich tätigen Medizinphysiker:innen arbeiten überwiegend in Bereichen, in denen ionisierende Strahlung zur Anwendung kommt, z.B. in der Strahlentherapie. Darüber hinaus kommen Medizinphysiker:innen im Bereich der Nuklearmedizin sowie in der interventionellen und diagnostischen Radiologie zum Einsatz. In Service- und Konsulententätigkeit sind Medizinphysiker:innen in z.B. akkreditierten Prüfstellen tätig und führen Kalibrationen und Eichungen durch. Medizinphysiker:innen arbeiten zudem in den Bereichen Wissenschaft, Forschung und Lehre, vorwiegend an den österreichischen Medizin-Universitäten Wien, Graz, Innsbruck und Salzburg.
Fundierte Ausbildung
Die Ausbildung zur und zum Medizinphysiker:in erfolgt nach einem facheinschlägigen naturwissenschaftlichen Diplom bzw. Masterstudium in einem postgradualen Universitätslehrgang an der Medizinischen Universität Wien. Bestimmte Voraussetzungen zur Ausbildungszulassung sind gegeben – siehe 26. Mitteilungsblatt der Medizinischen Universität Wien 203/2014. Nach erfolgreich absolvierter theoretischer Ausbildung erteilt das BMSGPK die Erlaubnis zur Berufsausübung. Die Fachanerkennung für Medizinische Physik erfolgt durch die Österreichische Gesellschaft für Medizinische Physik (ÖGMP). Voraussetzung hierfür ist neben der theoretischen Ausbildung eine zusätzliche praktische Ausbildung, die im Rahmen der Tätigkeiten als Medizinphysiker:in in Ausbildung erbracht werden kann.
Näheres zur Fachanerkennung als Medizinphysiker:in erfahren Sie auf der Website der Österreichischen Gesellschaft für Medizinische Physik.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Im Krankenhaus
Erfolgt die Leistung einer Medizinphysikerin oder eines Medizinphysikers in einem Krankenhaus, sind die Kosten durch die Krankenversicherungsträger abgedeckt. Weitere Informationen finden Sie unter Krankenhausaufenthalt.
Angebote der Krankenkassen
Krankenversicherungsträger bieten z.B. in Gesundheitszentren oder Ambulatorien diagnostische Verfahren wie z.B. Röntgen an. Voraussetzung für die kostenlose Inanspruchnahme ist eine ärztliche Verordnung. Für nähere Informationen wenden Sie sich an Ihren Krankenversicherungsträger.
Informative Links
- Broschüre Gesundheitsberufe in Österreich des BMSGPK.
- Informationen zu Gesundheitsberufen auf der Website des BMSGPK.
- Österreichische Gesellschaft für Medizinische Physik www.oegmp.at
Rechtliche Grundlagen
Relevante Gesetze finden Sie im Rechtsinformationssystem (RIS):
- Strahlenschutzgesetz (StrSchG), BGBl. Nr. 227/1969, i.d.g.F.
- Medizinische Strahlenschutzverordnung (MedStrSchV), BGBl. II Nr. 375/2017, i.d.g.F.
- Natürliche Strahlenquellenverordnung (NatStrV), BGBl. II Nr. 2/2008, i.d.g.F.
- Mitteilungsblatt (26.) der Medizinischen Universität Wien, Studienjahr 2013/2014, Nummer 30
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 2. August 2019
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Österreichische Gesellschaft für Medizinische Physik