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Radiologietechnologie

Radiologietechnologinnen und Radiologietechnologen arbeiten eigenverantwortlich in der Anwendung von ionisierenden Strahlen in der diagnostischen und interventionellen Radiologie und Kardangiologie, Strahlentherapie, Nuklearmedizin und molekularen Bildgebung und anderen bildgebenden Verfahren wie Computertomographie, Ultraschall und Kernspintomographie bei der Untersuchung und Therapie von Patientinnen und Patienten.

Offizielle Berufsbezeichnung

Radiologietechnologin und Radiologietechnologe, oftmals mit RT oder RTD abgekürzt. Der Überbegriff lautet radiologisch-technischer Dienst.

Aufgaben und Arbeitsbereiche

Radiologietechnologie ist ein Beruf, in dem eigenverantwortlich alle Methoden mittels ionisierender Strahlen wie diagnostische Radiologie, Strahlentherapie, Nuklearmedizin und anderer bildgebender Verfahren wie Ultraschall und Kernspinresonanztomographie zur Untersuchung und Behandlung von Menschen sowie zur Forschung auf dem Gebiet des Gesundheitswesens, anwenden und eigenverantwortlich durchführen.

Radiologietechnologinnen und Radiologietechnologen sind für die Planung, Durchführung und Optimierung von Untersuchungen bzw. Behandlungen inkl. deren Nachbearbeitung, Auswertung, Dokumentation, Qualitätssicherung und -kontrolle verantwortlich. Sie führen nach ärztlicher Verordnung eigenverantwortlich alle Röntgenuntersuchungen, Mammographien, Ultraschalluntersuchungen, Computertomographien (CT), Magnetresonanztomographien (MRT) sowie Untersuchungen, bei denen Kontrastmittel zum Einsatz kommen, durch. Sie arbeiten eigenverantwortlich bei der interventionellen Radiologie und Kardangiographie inkl. Sterilbereich.

Radiologietechnologinnen und Radiologietechnologen arbeiten eng mit Ärztinnen und Ärzten sowie Medizinphysiker:innen zusammen und spielen z.B. in der Krebstherapie eine wichtige Rolle. Sie erstellen den Therapieplan (computerunterstützte Berechnung der Dosis und Berechnung der Bestrahlungsfelder und -eingrenzungen) und führen die Strahlentherapie durch. Sie sind durch den engen Kontakt zu den Patientinnen und Patienten auch wichtige Ansprechpartner. In der Nuklearmedizin sind sie für die Präparation der Radiopharmaka zuständig und nehmen die Applikation vor. Sie führen die Untersuchungen und Therapien durch, sind zuständig für die Bilddatenakquisition, Auswertung, Dokumentation und die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit durchführungs- und strahlenschutzrelevanten Informationen.

Wo arbeiten Radiologietechnologinnen und Radiologietechnologen?

Radiologietechnologinnen und Radiologietechnologen arbeiten in Krankenhäusern, Ambulatorien, Ordinationen, in der Gesundheitsvorsorge, in Einrichtungen der Forschung, Wissenschaft, Industrie oder Veterinärmedizin sowie als Strahlenschutzbeauftragte und als MR-Sicherheitsbeauftragte. Radiologietechnologinnen und Radiologietechnologen sind auch als Gerichtssachverständige und Hygienekontaktpersonen eingesetzt. Sie können ihren Beruf in einem Dienstverhältnis oder freiberuflich ausüben.

Fundierte Ausbildung

Das Studium dauert sechs Semester und erfolgt an Fachhochschulen (Studiengang Radiologietechnologie). Es schließt mit dem akademischen Grad eines Bachelor of Science in Health Studies (BSc) ab. Um ständig auf dem aktuellen Stand zu sein, müssen sich Radiologietechnologinnen und Radiologietechnologen regelmäßig fortbilden.

Seit Juli 2018 gilt die verpflichtende Registrierung für Radiologietechnologinnen und Radiologietechnologen im Gesundheitsberuferegister.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Im Krankenhaus

Erfolgt die Leistung einer Radiologietechnologin oder eines Radiologietechnologen in einem Krankenhaus, sind die Kosten durch die Krankenversicherungsträger abgedeckt. Weitere Informationen finden Sie unter Krankenhausaufenthalt.

Im niedergelassenen Bereich

Es ist für Radiologietechnologinnen und Radiologietechnologen möglich, freiberuflich tätig zu sein und z.B. eine eigene Praxis zu betreiben. Leistungen wie z.B. Röntgenaufnahmen könnten direkt bei einer Radiologietechnologin oder einem Radiologietechnologen in Anspruch genommen werden, dies ist möglich als Selbstzahler. Zurzeit erfolgt keine Kostenabdeckung durch die Krankenversicherungsträger (§ 135 ASVG). Ist die Radiologietechnologin oder der Radiologietechnologe bei einer niedergelassenen Ärztin oder einem niedergelassenen Arzt angestellt oder freiberuflich tätig, erfolgt die Abdeckung der Kosten über den Arztbesuch.

Angebote der Krankenkassen

Krankenversicherungsträger bieten z.B. in Gesundheitszentren oder Ambulatorien diagnostische Verfahren wie z.B. Röntgen an. Voraussetzung für die kostenlose Inanspruchnahme ist eine ärztliche Verordnung. Für nähere Informationen wenden Sie sich an Ihren Krankenversicherungsträger.

Rechtliche Grundlagen

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 2. August 2019

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Berufsfachverband für Radiologietechnologie Österreich (kurz: rtaustria)

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