Röntgenassistenz
Inhaltsverzeichnis
Offizielle Berufsbezeichnung
Röntgenassistent:in
Aufgaben und Arbeitsbereiche
Der Tätigkeitsbereich der Röntgenassistenz umfasst v.a.:
- Durchführung standardisierter Thoraxröntgen (Brustkorb),
- Durchführung standardisierter Röntgen am Skelettsystem (z.B. Bildwandler),
- Durchführung standardisierter Knochendichtemessungen (DEXA),
- Durchführung standardisierter Mammographien,
- Vornahme einfacher standardisierter Tätigkeiten bei Schnittbilduntersuchungen mittels Computertomographie und Magnetresonanztomographie im Rahmen der Assistenz bei radiologischen Untersuchungen,
- Assistenz bei Röntgenuntersuchungen des Respirations-, Gastrointestinal- und Urogenital-Trakts,
- Transferierung und Assistenz bei der Lagerung von Patientinnen und Patienten bei Röntgen- und radiologischen Untersuchungen,
- die Auf- und Nachbereitung der Geräte und Untersuchungsräume sowie
- das Organisieren, Verwalten und Zureichen erforderlicher Materialien.
Wo arbeiten Röntgenassistentinnen und Röntgenassistenten?
Röntgenassistentinnen und Röntgenassistenten arbeiten u.a. in Krankenhäusern, Ambulatorien, Arztpraxen, Diagnosezentren.
Fundierte Ausbildung
Die Ausbildung in der Röntgenassistenz umfasst mindestens 1.300 Stunden. Davon ist mindestens die Hälfte praktische Ausbildung und mindestens ein Drittel theoretischer Unterricht. Die Ausbildung erfolgt an einer Schule für medizinische Assistenzberufe oder in einem Lehrgang für Röntgenassistenz. Die Berufsbezeichnung der Röntgenassistenz wurde mit Inkrafttreten des Medizinischen-Assistenzberufe-Gesetzes (MABG) neu geschaffen. Bisher fiel die Tätigkeit in den Bereich der Diplomierten medizinisch-technischen Fachkräfte. Gemäß dem neuen MABG sind bisherige Medizinisch-technische Fachkräfte berechtigt, die Berufsbezeichnung „Röntgenassistent:in“ zu tragen.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die Leistungen der Röntgenassistenz werden über den Arztbesuch bzw. Krankenhausaufenthalt abgerechnet. Weitere Informationen erhalten Sie unter Der Arztbesuch – Kosten und Selbstbehalte sowie Was kostet der Spitalsaufenthalt?.
Informative Links
- Broschüre Gesundheitsberufe in Österreich des BMSGPK
- Informationen zu Gesundheitsberufen auf der Website des BMASGPK
- Berufsverband DMTF/MAB Österreich www.dmtf-mab.at
Rechtliche Grundlagen
- Bundesgesetz über medizinische Assistenzberufe und die Ausübung der Trainingstherapie (Medizinisches-Assistenzberufe-Gesetz – MABG), BGBl. I Nr. 100/2024, i.d.g.F.
- Verordnung über Ausbildung und Qualifikationsprofile der medizinischen Assistenzberufe (MAB-Ausbildungsverordnung – MAB-AV), BGBl. II Nr. 177/2022
- BMASGPK (2026): Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation in einem sonstigen nichtärztlichen Gesundheitsberuf. Online abgerufen im Jänner 2026 unter www.sozialministerium.at
- BMASGPK (2026): Berufe A bis Z, Berufslisten und Gesundheitsberuferegister. Online abgerufen im Februar 2026 unter www.sozialministerium.gv.at
- BMSGPK (2019): Broschüre Gesundheitsberufe in Österreich, Wien. Online abgerufen im Jänner 2026 unter www.sozialministerium.at
- Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes (RIS) (2026): diverse Rechtsvorschriften. Online abgerufen im Jänner 2026 unter www.ris.bka.gv.at
Letzte Aktualisierung: 3. März 2026
Erstellt durch: Gesundheit Österreich GmbH, Abteilung Gesundheitsberufe und Langzeitpflege