Zahnärztliche Assistenz
Inhaltsverzeichnis
Offizielle Berufsbezeichnung
Zahnärztliche Assistentin und Zahnärztlicher Assistent
Aufgaben und Arbeitsbereiche
Die Zahnärztliche Assistenz arbeitet nach Anordnung und unter Aufsicht der Zahnärztin bzw. des Zahnarztes bzw. der Fachärztin bzw. des Facharztes. Zu den Tätigkeiten zählen:
- Assistenz bei der konservierenden Behandlung einschließlich Polieren von Füllungen und Desensibilisierung von Zahnhälsen
- Assistenz bei der chirurgischen Behandlung
- Assistenz bei der prothetischen Behandlung sowie einfache Labortätigkeiten
- Assistenz bei der parodontologischen Behandlung
- Assistenz bei der kieferorthopädischen Behandlung
- Assistenz bei prophylaktischen Maßnahmen, z.B. Information und Demonstration von Mundhygiene, Anfärben, Putzübungen, zahnbezogene Ernährungsberatung und Fluoridierung
- Anfertigung, Entwicklung und Archivierung von Röntgenaufnahmen
- Praxishygiene, Reinigung, Desinfektion, Sterilisation und Wartung der Medizinprodukte und Geräte
Ausbildung
Die theoretische Ausbildung erfolgt an einem Lehrgang für Zahnärztliche Assistenz. Die praktische Ausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses. Insgesamt dauert die Ausbildung drei Jahre.
Informative Links
- Broschüre Gesundheitsberufe in Österreich des BMSGPK
- Informationen zu Gesundheitsberufen auf der Website des BMASGPK
- BMASGPK (2026): Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation in einem sonstigen nichtärztlichen Gesundheitsberuf. Online abgerufen im Jänner 2026 unter www.sozialministerium.at
- BMASGPK (2026): Berufe A bis Z, Berufslisten und Gesundheitsberuferegister. Online abgerufen im Februar 2026 unter www.sozialministerium.gv.at
- BMSGPK (2019): Broschüre Gesundheitsberufe in Österreich, Wien. Online abgerufen im Jänner 2026 unter www.sozialministerium.at
- Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes (RIS) (2026): diverse Rechtsvorschriften. Online abgerufen im Jänner 2026 unter www.ris.bka.gv.at
Letzte Aktualisierung: 3. März 2026
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal