Stomatitis (Entzündung der Mundschleimhaut)
Inhaltsverzeichnis
Welche Ursachen hat eine Stomatitis?
Häufige Auslöser entzündlicher Veränderungen der Mundschleimhaut sind v.a. Infektionen durch:
- Pilze: v.a. Hefepilze der Candida-Gruppe kommen bei gesunden Menschen häufig in der Mundhöhle vor, ohne Krankheitserscheinungen zu verursachen. Eine orale Candidose wird meist erst durch ein geschwächtes Immunsystem (z.B. bei HIV-Infektion, Stoffwechselerkrankungen oder Tumorerkrankungen, Chemotherapie, Immunsuppression) möglich. Pilzinfektionen verursachen sehr unterschiedliche Erscheinungsbilder, allen gemeinsam ist ein abwischbarer weißlicher Belag.
- Bakterien:
- Unspezifische Entzündungen werden meist durch Keime der eigenen Mundflora hervorgerufen. Sie können an einzelnen Stellen oder im gesamten Mundhöhlenbereich vorkommen. Begünstigend wirken eine schwache Immunabwehr und mangelhafte Mundhygiene sowie erhöhte Zufuhr fermentierbarer Kohlenhydrate (vornehmlich Rohr- und Rübenzucker).
- Spezifische Entzündungen werden u.a. durch Infektionen wie Tuberkulose, Syphilis und Gonorrhoe verursacht.
- Viren: v.a. Herpes- und Papillomaviren.
Weitere mögliche Ursachen für Entzündungen der Mundschleimhaut sind u.a.:
- Allergische Reaktionen: z.B. gegen bestimmte Speisen, Prothesenmaterial, Mundpflegemittel, Medikamente (z.B. Antibiotika);
- Zahnbelag (Plaque), Karies;
- Verbrennungen: z.B. heiße Speisen oder Getränke;
- Mangel an Vitamin A, B oder C, Eisen oder Folsäure;
- Vergiftungen und Schädigungen: z.B. Nikotin, Alkohol, Metalle;
- Trockene Mundschleimhaut (v.a. im Alter);
- Reizungen und Verletzungen: schlecht sitzende Zahnprothesen oder Zahnspangen, scharfe Zahnkanten, Bissverletzungen beim Kauen, harte Zahnbürsten;
- Hormonschwankungen: z.B. in Pubertät, Schwangerschaft oder Wechseljahren.
Hinweis
Entzündungen der Mundschleimhaut treten auch als Begleiterkrankung bei Haut-, Stoffwechsel- und Blutkrankheiten und als Nebenwirkung einer Chemotherapie bei Krebs auf.
Welche Symptome können bei Stomatitis auftreten?
Entzündungen der Mundschleimhaut können akut oder chronisch verlaufen. Unter anderem können folgende Symptome auftreten:
- Rötungen, Schwellungen, Brennen und Schmerzen, besonders bei heißen, sauren oder scharfen Speisen,
- Beläge,
- Mundgeruch,
- vermehrte oder verringerte Speichelbildung,
- Blutungen,
- Aphten: weiß belegte, schmerzhafte Defekte der Mundschleimhaut, die von einem roten Hof umgeben sind und vereinzelt oder in Gruppen auftreten.
Wie wird die Diagnose gestellt?
Bei einer Entzündung der Mundschleimhaut wird die Zahnärztin/der Zahnarzt zunächst die betroffenen Stellen untersuchen und im Anamnesegespräch mit der Patientin/dem Patienten nach möglichen Ursachen suchen. Anhand eines Abstrichs kann im Labor festgestellt werden, ob es sich um eine Infektion handelt und welcher Erreger dafür verantwortlich ist. Eventuell ist auch die Entnahme einer Gewebeprobe erforderlich. Diese wird meist unter Lokalanästhesie durchgeführt.
Wie erfolgt die Behandlung einer Stomatitis?
Die Therapie richtet sich nach der Diagnose. Bei viral bedingten Entzündungen können Virustatika verabreicht werden, bei bakteriellen Infektionen Antibiotika. Auch entzündungshemmende, desinfizierende und/oder zusammenziehende (adstringierende) Mittel zum Gurgeln, Pinseln oder Lutschen können hilfreich sein. Grundsätzlich sollte die auslösende Ursache (z.B. Prothesendruckstellen, Rauchen, Alkoholkonsum) möglichst beseitigt und auf eine sorgfältige Mundhygiene geachtet werden. Diese Maßnahmen tragen wesentlich dazu bei, künftige Entzündungen der Mundschleimhaut zu vermeiden.
Wohin kann ich mich wenden?
Bei Entzündungen der Mundschleimhaut können Sie sich an folgende Stellen wenden:
- Zahnärztin/Zahnarzt,
- Hausärztin/Hausarzt.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Alle notwendigen und zweckmäßigen Diagnose- und Therapiemaßnahmen werden von den Krankenversicherungsträgern übernommen. Grundsätzlich rechnet Ihre Ärztin/Ihr Arzt bzw. das Ambulatorium direkt mit Ihrem Krankenversicherungsträger ab. Bei bestimmten Krankenversicherungsträgern kann jedoch ein Selbstbehalt für Sie anfallen (BVAEB, SVS, SVS, BVAEB).
Sie können allerdings auch eine Wahlärztin/einen Wahlarzt (d.h. Ärztin/Arzt ohne Kassenvertrag) oder ein Privatambulatorium in Anspruch nehmen. Nähere Informationen finden Sie unter Kosten und Selbstbehalte.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 8. November 2018
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: MR Dr. med. univ. Ronald Palman, Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde