Desinfektionsassistenz
Inhaltsverzeichnis
Offizielle Berufsbezeichnung
Desinfektionsassistent:in, vormals Desinfektionsgehilfin und Desinfektionsgehilfe
Aufgaben und Arbeitsbereiche
Der Tätigkeitsbereich der Desinfektionsassistenz umfasst v.a.:
- Übernahme von kontaminierten Instrumentarien sowie die Vorbereitung und Durchführung der weiteren Reinigung (manuell und maschinell),
- Sicht- und Funktionskontrollen an gereinigten Instrumentarien,
- Vorbereitung und Durchführung von Desinfektionen sowie Sterilisation mittels Dampfsterilisatoren,
- Reinigen, Warten und Vorbereiten der im Rahmen der Desinfektion, Sterilisation und Entwesung eingesetzten Geräte sowie die Beseitigung einfacher Ablaufstörungen,
- Überwachung, Kontrolle und Dokumentation des Desinfektions- und Sterilisationsprozesses,
- Lagerung des Sterilguts und Kontrolle des Haltbarkeitsdatums sowie die Aufbereitung und Entsorgung von Ver- und Gebrauchsgütern,
- Durchführung der Desinfektion von Medizinprodukten sowie der Flächendesinfektion,
- Reduktion und Beseitigung (Entwesung, Entlausung) parasitärer makroskopischer Organismen von Menschen, Objekten und Räumen mittels chemischer Substanzen,
- Einhaltung der Sicherheits- und Qualitätsstandards im Rahmen der Desinfektion, Sterilisation und Entwesung.
Fundierte Ausbildung
Die Desinfektionsassistenz ersetzt die bisherige Desinfektionsgehilfin und den bisherigen Desinfektionsgehilfen. Die Ausbildung umfasst mindestens 650 Stunden, mindestens die Hälfte erfolgt in der praktischen Ausbildung, mindestens ein Drittel ist theoretischer Unterricht. Die Ausbildung erfolgt an einer Schule für medizinische Assistenzberufe oder in einem Lehrgang für Desinfektionsassistenz. Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Medizinisches-Assistenzberufe-Gesetzes (MABG) den Berufstitel Desinfektionsgehilfin oder Desinfektionsgehilfe hatten, sind nunmehr berechtigt, die Berufsbezeichnung Desinfektionsassistent:in zu tragen.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Die Leistungen einer Desinfektionsassistentin oder eines Desinfektionsassistenten werden über den Krankenhaus- bzw. Arztbesuch abgerechnet. Weitere Informationen erhalten Sie unter Der Arztbesuch – Kosten und Selbstbehalte sowie Was kostet der Spitalsaufenthalt?.
Informative Links
- Broschüre Gesundheitsberufe in Österreich des BMSGPK
- Informationen zu Gesundheitsberufen auf der Website des BMASGPK
- Berufsverband DMTF/MAB Österreich www.dmtf-mab.at
Rechtliche Grundlagen
- Bundesgesetz über medizinische Assistenzberufe und die Ausübung der Trainingstherapie (Medizinisches-Assistenzberufe-Gesetz – MABG), BGBl. I Nr. 100/2024, i.d.g.F.
- Verordnung über Ausbildung und Qualifikationsprofile der medizinischen Assistenzberufe (MAB-Ausbildungsverordnung – MAB-AV), BGBl. II Nr. 177/2022
- BMASGPK (2026): Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation in einem sonstigen nichtärztlichen Gesundheitsberuf. Online abgerufen im Jänner 2026 unter www.sozialministerium.at
- BMASGPK (2026): Berufe A bis Z, Berufslisten und Gesundheitsberuferegister. Online abgerufen im Februar 2026 unter www.sozialministerium.gv.at
- BMSGPK (2019): Broschüre Gesundheitsberufe in Österreich, Wien. Online abgerufen im Jänner 2026 unter www.sozialministerium.at
- Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes (RIS) (2026): diverse Rechtsvorschriften. Online abgerufen im Jänner 2026 unter www.ris.bka.gv.at
Letzte Aktualisierung: 3. März 2026
Erstellt durch: Gesundheit Österreich GmbH, Abteilung Gesundheitsberufe und Langzeitpflege