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Obduktionsassistenz

Obduktionen werden zur Feststellung von Todesursachen vorgenommen. Die Obduktionsassistenz umfasst die Assistenz bei der Leichenöffnung im Rahmen der Anatomie, Histopathologie, Zytopathologie sowie der Gerichtsmedizin nach Anordnung und unter Aufsicht durch eine Ärztin oder einen Arzt.

Offizielle Berufsbezeichnung

Obduktionsassistent:in, vormals Prosekturgehilfin und Prosekturgehilfe

Aufgaben und Arbeitsbereiche

Der Tätigkeitsbereich der Obduktionsassistenz umfasst v.a.:

  • Wartung und Aufbereitung der für die Obduktion erforderlichen Instrumente sowie des Obduktionstisches,
  • Assistenz bei der Leichenöffnung und bei der Organ- oder Probenentnahme,
  • Mitwirkung bei anatomischen Präparationen,
  • Durchführung von Konservierungsverfahren,
  • Assistenz bei der Umsetzung der Hygienerichtlinien hinsichtlich des Obduktionsraums, der Gerätschaften und der Instrumente,
  • Assistenz bei der Dokumentation der Leichenöffnung (u.a. Fotodokumentation) und
    Versorgung und Vorbereitung der Verstorbenen für die Bestattung (Waschen, Rasieren, Ankleiden etc.).

Wo arbeiten Obduktionsassistentinnen und Obduktionsassistenten?

Obduktionsassistentinnen und Obduktionsassistenten arbeiten in pathologischen oder gerichtsmedizinischen Abteilungen in unterschiedlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens wie z.B. Krankenanstalten sowie Instituten für Gerichtsmedizin.

Fundierte Ausbildung

Die Ausbildung in der Obduktionsassistenz umfasst mindestens 650 Stunden, wobei mindestens die Hälfte auf die praktische und mindestens ein Drittel auf die theoretische Ausbildung entfällt. Die Ausbildung erfolgt in einer Schule für medizinische Assistenzberufe oder in einem Lehrgang für Obduktionsassistenz. Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Medizinischen-Assistenzberufe-Gesetzes (MABG) den Berufstitel Prosekturgehilfin oder Prosekturgehilfe hatten, sind nunmehr berechtigt, die Berufsbezeichnung Obduktionsassistent:in zu tragen.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Die Leistungen der Obduktionsassistenz werden über den Krankenhausaufenthalt abgerechnet.

Rechtliche Grundlagen

  • BMASGPK (2026): Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation in einem sonstigen nichtärztlichen Gesundheitsberuf. Online abgerufen im Jänner 2026 unter www.sozialministerium.at
  • BMASGPK (2026): Berufe A bis Z, Berufslisten und Gesundheitsberuferegister. Online abgerufen im Februar 2026 unter www.sozialministerium.gv.at
  • BMSGPK (2019): Broschüre Gesundheitsberufe in Österreich, Wien. Online abgerufen im Jänner 2026 unter www.sozialministerium.at
  • Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes (RIS) (2026): diverse Rechtsvorschriften. Online abgerufen im Jänner 2026 unter www.ris.bka.gv.at

Letzte Aktualisierung: 3. März 2026

Erstellt durch: Gesundheit Österreich GmbH, Abteilung Gesundheitsberufe und Langzeitpflege

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