Gesetzlich geregelte Gesundheitsberufe
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen und Hintergrund
Im österreichischen Gesundheits- und Sozialwesen ist eine große Bandbreite an Berufsgruppen tätig. Als „Gesundheitsberuf“ gelten jene Berufe, deren Tätigkeiten, Ausbildung, Berufsbezeichnung uvm. gesetzlich geregelt und geschützt sind. Ziel dieser gesetzlichen Regelung ist es, die Qualität und Sicherheit der Gesundheitsversorgung sicherzustellen.
Die Berufsgesetzte legen einheitliche Standards für Ausbildung und Berufsausübung und stellen dadurch sicher, dass die erbrachten Leistungen nur von qualifizierten Personen durchgeführt werden. Zudem enthalten sie auch klar definierte Befugnisse sowie Tätigkeits- und Berufsvorbehalte. Das bedeutet, dass bestimmte Tätigkeiten nur von speziell ausgebildeten Gesundheitsberufen durchgeführt werden dürfen. Angehörige anderer Gesundheitsberufe dürfen diese Tätigkeiten nur dann ausführen, wenn sie – ebenfalls in geregelter Weise – an sie übertragen wurden.
Neben den Gesundheitsberufen gibt es weitere Berufsfelder, die eng mit dem Gesundheits- und Sozialwesen verbunden sind. Nähere Informationen dazu unter Angrenzende Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen.
Rechtlicher Rahmen
Als gesetzlich geregelte Gesundheitsberufe gelten jene Berufsgruppen, deren Tätigkeiten und Voraussetzungen in eigenen Bundesgesetzen geregelt sind, z.B. im Ärztegesetz, dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG), dem Psychologengesetz oder dem MTD-Gesetz (MTD – medizinisch-therapeutisch-diagnostische Gesundheitsberufe). Die Zuständigkeit, solche Berufsgesetze zu erlassen, ist im Bundes-Verfassungsgesetz festgelegt (Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG).
Zu den gesetzlich geregelten Gesundheitsberufen zählen unter anderem Ärztinnen und Ärzte, Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege, Pflegefachassistenz, Pflegeassistenz), Hebammen, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Radiologietechnologinnen und Radiologietechnologen, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten oder Musiktherapeutinnen und Musiktherapeuten. Diese Berufe beinhalten Tätigkeiten, die am Menschen oder für den Menschen erbracht werden, mit dem Ziel, Gesundheit zu erhalten, wiederherzustellen, fördern oder zu verbessern. Die jeweiligen Berufsgesetzte regeln unter anderem:
- Die Tätigkeitsbereiche und die Bezeichnung bzw. den Titel des jeweiligen Berufs,
- die erforderliche Ausbildung und Qualifikation,
- Fortbildungspflicht,
- die Voraussetzungen für die Berufsausübung sowie
- berufsspezifische Pflichten und Rechte.
Die Berufsgesetze werden regelmäßig angepasst, um Entwicklungen im Gesundheits- und Sozialwesen zu berücksichtigen. Aufgrund der Aktualisierungen, sogenannten „Novellierungen“, können auch neue Berufsbezeichnungen entstehen.
Für viele dieser Berufe ist zusätzlich eine Eintragung in ein offizielles Berufsregister oder eine Berufsliste verpflichtend, um die Berufsberechtigung zu erwerben, z.B. in das Gesundheitsberuferegister (GBR), die Ärzteliste, das Hebammenregister oder die Berufsliste Psychotherapie.
Nähere Informationen finden Sie unter Register und Berufslisten.
Aufgaben und Einsatzorte
Gesundheitsberufe übernehmen zentrale Aufgaben in der Gesundheitsversorgung und Betreuung der Bevölkerung. Sei es in der akuten Behandlung, der Langzeitpflege oder im Bereich der Gesundheitsförderung. Dabei arbeiten sie in unterschiedlichen Einsatzorten. Zu diesen gehören u.a:
- Krankenhäuser,
- Pflege- und Betreuungseinrichtungen,
- Primärversorgungseinrichtungen,
- selbstständige Praxen,
- Therapie- und Rehazentren,
- Forschung, Lehre oder Ausbildung sowie
- das häusliche Umfeld oder im Rahmen mobiler Dienste.
Eine vollständige Auflistung aller gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe finden Sie unter Gesundheitsberufe A – Z.
Weitere Informationen:
- Register, Berufslisten
- Broschüre Gesundheitsberufe in Österreich (BMASGPK)
- Informationen zu Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation in einem sonstigen nichtärztlichen Gesundheitsberuf
- BMASGPK (2026): Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation in einem sonstigen nichtärztlichen Gesundheitsberuf. Online abgerufen im Jänner 2026 unter www.sozialministerium.at
- BMASGPK (2026): Berufe A bis Z, Berufslisten und Gesundheitsberuferegister. Online abgerufen im Februar 2026 unter www.sozialministerium.gv.at
- BMSGPK (2019): Broschüre Gesundheitsberufe in Österreich, Wien. Online abgerufen im Jänner 2026 unter www.sozialministerium.at
- Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes (RIS) (2026): diverse Rechtsvorschriften. Online abgerufen im Jänner 2026 unter www.ris.bka.gv.at
Letzte Aktualisierung: 12. März 2026
Erstellt durch: Gesundheit Österreich GmbH, Abteilung Gesundheitsberufe und Langzeitpflege