Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Angrenzende Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen

Neben den gesetzlich geregelten Gesundheitsberufen leisten zahlreiche weitere Berufsgruppen einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung, Begleitung und Unterstützung von Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen. Ihre Aufgaben können technisch, beratend, ergänzend oder organisatorisch ausgerichtet sein.

Regelung von angrenzenden Berufen im Gesundheits- und Sozialwesen

Wie diese Berufe geregelt sind, variiert: Einige fallen unter die Gewerbeordnung, andere sind als Lehrberufe organisiert oder durch landesrechtliche Bestimmungen festgelegt. Teilweise gibt es auch eigene Spezialgesetze oder sie orientieren sich vor allem an Ausbildungsordnungen und Standards.

Berufe mit gesundheitsbezogener Funktion

Dazu zählen: 

  • Augenoptiker:in,
  • Bandagist:in,
  • Fußpflege und Kosmetik (inkl. Piercen und Tätowieren)
  • Hörgeräteakustiker:in,
  • Lebens- und Sozialberater:in (LSB)
  • Masseur:in (gewerbliche Massage Unterschied zur bzw. zum Medizinischen Masseur:in sowie Heilmasseur:in)
  • Orthopädieschuhmacher:in,
  • Orthopädietechniker:in,
  • Zahntechniker:in.

Diese Berufe sind in der Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Für ihre Ausübung ist grundsätzlich eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Handelt es sich um ein reglementiertes Gewerbe (wie etwa Zahntechnik), muss zusätzlich ein Befähigungsnachweis nach § 94 GewO erbracht werden. Zuständig für die Reglementierung und die Eintragung ist die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) bzw. die jeweils zuständige Bezirksverwaltungsbehörde. Nähere Informationen auf der WKO-Website Gesundheitsberufe.

Ein weiterer Bereich umfasst Berufsgruppen, die überwiegend durch Landesgesetze geregelt sind. Die rechtlichen Grundlagen und Ausbildungswege unterscheiden sich dabei je nach Bundesland. Dazu gehören:

  • Fach-Sozialbetreuung (z.B. Alten-, Behinderten- oder Familienarbeit)
  • Heimhilfe
  • Sozialpädagogik / Behindertenpädagogik

Außerdem gibt es bundesweit geregelte Ausbildungen, z.B.:

  • Pharmazeutisch-kaufmännische Assistent:innen (PKA, geregelt durch das Arzneimittelgesetz)

Neben den genannten Berufsfeldern tragen auch infrastrukturelle und hauswirtschaftliche Tätigkeiten beispielsweise in den Bereichen Reinigung, Küche, Haustechnik oder Logistik wesentlich zum reibungslosen Betrieb von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen bei. Sie werden jedoch nicht den gesundheits- oder sozialbezogenen Berufen im fachlichen Sinn zugeordnet.

Abgrenzung zu gesundheitsbezogenen Arbeitsfeldern und Dienstleistungen

In Österreich gibt es Tätigkeiten und Angebote, die auf Wohlbefinden, gesundheitsbewusste Lebensführung, Bewegung, Entspannung oder Stärkung persönlicher Ressourcen ausgerichtet sind. Dazu zählen beispielsweise

  • Humanenergetiker:innen
  • Ernährungs- und Gesundheitscoaches
  • Mentaltrainer:innen
  • Fitness- und Wellnesstrainer:innen

Die dafür vorgesehenen Ausbildungen sind jeweils anbieterabhängig organisiert und folgen meist freiwilligen Ausbildungsstandards oder institutsbezogenen Qualitätsrichtlinien. Eine einheitliche gesetzliche Grundlage für Ausbildung, Berufsbild oder Berufsausübung besteht nicht. Diese Tätigkeiten dienen der ergänzenden Förderung von Bewegung, Entspannung, Motivation, gesundheitsbewussten Lebensgewohnheiten oder subjektivem Wohlbefinden und beinhalten keine medizinischen, diagnostischen oder therapeutischen Befugnisse.

Soziale Arbeit

Ein eigenes und klar abgegrenztes Berufsfeld stellt die Soziale Arbeit dar.

Die Soziale Arbeit ist ein eigenständiger Fachbereich mit klarer fachlicher und ethischer Ausrichtung. Im Mittelpunkt steht der Mensch im Zusammenhang mit seinem sozialen Umfeld und begleitet ihn, ebenso wie seine An- und Zugehörigen, in unterschiedlichsten Lebenslagen, insbesondere in belastenden oder herausfordernden Situationen. Das kann etwa bei Krankheit, Armut, Sucht, Gewalt, psychischer Belastung oder familiären Konflikten der Fall sein.

Die Ausbildung erfolgt in Österreich über ein Studium an Fachhochschulen, mit einem Abschluss auf Bachelorniveau. Sozialarbeiter:innen verfügen über Wissen zu rechtlichen Rahmenbedingungen und Unterstützungsangeboten und helfen Menschen dabei, diese gezielt in Anspruch zu nehmen. Sie hören zu, beraten, vernetzen Hilfen und unterstützen Betroffene dabei, ihren Alltag wieder besser zu bewältigen. In ihrer Arbeit stehen sie in engem Austausch mit anderen Berufsgruppen wie z.B. mit Ärztinnen und Ärzten, Pflegefachkräften oder Psycholog:innen.

Die Einsatzgebiete der Sozialen Arbeit sind vielfältig und reichen von der Kinder- und Jugendhilfe über Einrichtungen der Pflege und Betreuung bis hin zu Suchthilfe, Flüchtlingsbegleitung, Straffälligenhilfe oder der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen. Dabei kann es um akute Krisen gehen, aber auch um langfristige Begleitung und die Entwicklung neuer Perspektiven.

Soziale Arbeit orientiert sich an Werten wie Respekt, sozialer Gerechtigkeit und der Stärkung von Eigenverantwortung.

Mit ihrem ganzheitlichen Blick auf den Menschen und seine Lebenswelt trägt die Soziale Arbeit wesentlich dazu bei, soziale Probleme zu erkennen, Teilhabe zu fördern und eine gerechtere Gesellschaft mitzugestalten.

Nähere Informationen zum Berufsbild finden Sie unter: Österreichischer Berufsverband der Sozialen Arbeit

Gesundheitsbezogene Studiengänge

Akademische Gesundheitsstudiengänge ermöglichen Funktionen im Bereich Management, Bildung, Gesundheitsförderung oder Public Health und leisten dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung, Steuerung und Qualitätssicherung im Gesundheitssystem. Sie sind jedoch kein gesetzlich geregelter Gesundheitsberuf im engeren Sinn, sondern qualifizieren für Aufgaben in Organisation, Forschung, Lehre oder Prävention. In manchen Fällen wird für die Ausübung einer Tätigkeit ein gesetzlich geregelter Gesundheitsberuf verlangt z.B. für das Pflegemanagement oder Lehrende im Bereich der Gesundheits-und Krankenpflege.

Beispiele für Studienrichtungen

  • Gesundheits- und Pflegemanagement
  • Gesundheitspädagogik
  • Public Health
  • Gesundheitsförderung
  • Case- und Care Management
  • Gesundheitswissenschaften
  • Angewandte Gesundheitswissenschaften

Häufige Einsatzbereiche

  • Leitung und Organisation im Gesundheitswesen
  • Bildungseinrichtungen und Aus- bzw. Fortbildung
  • Gesundheitsförderungsprogramme und Prävention
  • Forschung, Evaluation und Qualitätssicherung
  • Beratung und Projektmanagement

Ausbildung

Die Ausbildung in den jeweiligen Berufsgruppen erfolgt entweder an Universitäten, Fachhochschulen, berufsbildenden Schulen etc. oder über gesetzlich geregelte Lehrgänge.

Auch die Voraussetzungen für die Berufsausübung, etwa hinsichtlich Selbstständigkeit oder Registrierung, sind gesetzlich unterschiedlich festgelegt.

Viele Berufe bieten neben der Grundausbildung die Möglichkeit zur Spezialisierung in bestimmten Fachbereichen. Darüber hinaus bestehen Vorgaben oder Angebote zur Fort- und Weiterbildung, die je nach Berufsgruppe verpflichtend, empfohlen oder freiwillig sein können.

Weiterführende Links:

  • BMASGPK (2026): Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation in einem sonstigen nichtärztlichen Gesundheitsberuf. Online abgerufen im Jänner 2026 unter www.sozialministerium.at
  • BMASGPK (2026): Berufe A bis Z, Berufslisten und Gesundheitsberuferegister. Online abgerufen im Februar 2026 unter www.sozialministerium.gv.at
  • BMSGPK (2019): Broschüre Gesundheitsberufe in Österreich, Wien. Online abgerufen im Jänner 2026 unter www.sozialministerium.at
  • Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes (RIS) (2026): diverse Rechtsvorschriften. Online abgerufen im Jänner 2026 unter www.ris.bka.gv.at

Letzte Aktualisierung: 12. März 2026

Erstellt durch: Gesundheit Österreich GmbH, Abteilung Gesundheitsberufe und Langzeitpflege

Zurück zum Anfang des Inhaltes