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Gesundheitsberufe: Register & Berufslisten

Register und Berufslisten ermöglichen es, rasch und verlässlich zu prüfen, ob eine Person zur Berufsausübung berechtigt ist, welche Qualifikation sie besitzt und ob sie aktuell registriert ist. Sie tragen wesentlich zur Qualitätssicherung und der Transparenz im österreichischen Gesundheitswesen bei.

Register und Listen in Gesundheitsberufen

Viele Gesundheitsberufe dürfen nur ausgeübt werden, wenn eine Eintragung in ein gesetzlich geregeltes Register oder eine Berufsliste erfolgt ist. Die Eintragung bestätigt die abgeschlossene Ausbildung, die Berufsberechtigung und das Recht, eine geschützte Berufsbezeichnung zu führen. Welche Angaben öffentlich einsehbar sind, unterscheidet sich je nach Register: Während etwa die Ärzteliste umfassendere Informationen enthält, zeigt das Gesundheitsberuferegister nur die gesetzlich vorgesehenen Daten. Ob eine Registrierung erforderlich ist, ergibt sich immer aus den jeweiligen Berufsgesetzen.

Die Register unterstützen sowohl Einrichtungen als auch die Bevölkerung dabei, Qualifikationen und Berufsberechtigungen nachvollziehbar zu überprüfen. Sie erleichtern damit die Personalsuche und bieten Transparenz über die berufliche Tätigkeit im Gesundheitswesen.

Zu den wichtigsten offiziellen Registern und Berufslisten zählen u.a.:

  • Ärzteliste: Gesetzlich vorgeschriebene Berufs­liste der Österreichischen Ärztekammer für alle Ärztinnen und Ärzte.
  • Gesundheitsberuferegister (GBR) Pflichtregister für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe und MTD-Berufe sowie der OTA
  • Hebammenliste: Berufsliste des Österreichischen Hebammengremiums für alle Hebammen.
  • Psychotherapeut:innenliste: Pflichtliste gemäß Psychotherapiegesetz.
  • Psycholog:innenliste: Berufsliste für Gesundheitspsychologie und Klinische Psychologie.
  • Apothekenregister: Offizielle Übersicht aller Apothekenstandorte. Wichtig: keine personenbezogene Liste für Apotheker:innen.
  • Kardiotechnikerliste: geführt vom BMASGPK
  • Zahnärzteliste: geführt von der Österreichischen Zahnärztekammer
  • Musiktherapeutin, Musiktherapeut: geführt vom BMASGPK
  • Liste der Trainingstherapeuten: geführt vom BMASGPK

Wie erfolgt die Registrierung?

Die Registrierung erfolgt je nach Berufsgruppe und Register direkt über die zuständige Stelle. Zu den typischen Nachweisen zählen etwa der Ausbildungsabschluss, Identitätsnachweise, eine Strafregisterbescheinigung oder der Nachweis der gesundheitlichen Eignung. Vollständige Informationen zu Unterlagen, Fristen und Kontaktstellen finden sich auf den jeweiligen Registrierungsplattformen.

Weiterführende Links: 

Letzte Aktualisierung: 3. März 2026

Erstellt durch: Gesundheit Österreich GmbH, Abteilung Gesundheitsberufe und Langzeitpflege

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