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Gesundheitspsychologie

Gesundheitspsychologinnen und Gesundheitspsychologen informieren über Gesundheitsrisiken und Schutzfaktoren in verschiedenen Lebensabschnitten bzw. -situationen. Sie unterstützen Personen aller Altersstufen und Gruppen z.B. in Hinblick auf gesundheitsbezogenes Risikoverhalten in den Bereichen u.a. Ernährung, Bewegung, Stress, Rauchen und Substanzmissbrauch wie z.B. Alkohol einschließlich der Beratung zu gesundheitsfördernden Maßnahmen.

Offizielle Berufsbezeichnung

Gesundheitspsychologin oder Gesundheitspsychologe

Aufgaben und Arbeitsbereiche

Gesundheitspsychologie beschäftigt sich sowohl mit der Frage „Was macht den Menschen krank?“, als auch mit der Frage „Was hält den Menschen gesund und trotz Belastungen stabil?“.

Die Gesundheitspsychologie hat als Teilgebiet der Psychologie vor allem folgende Aufgaben:

  • Durchführung von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und -erhaltung,
  • Mitwirkung bei der Vorbeugung von Krankheiten,
  • Bestimmung von Risikoverhalten,
  • Unterstützung bei der Bewältigung von Erkrankungen und Rehabilitation mittels psychologischer Methoden,
  • Mitarbeit bei der Verbesserung des gesundheitlichen Versorgungssystems.

Gesunde Alltagsgestaltung sowie das Trainieren von Bewältigungsmechanismen in schwierigen Lebensphasen (etwa Scheidung, Arbeitslosigkeit oder Krankheit) sind ebenso Themenbereiche der Gesundheitspsychologie. Zudem hilft diese bei der Bewältigung von Stress. Zum Tätigkeitsprofil von Gesundheitspsychologinnen und Gesundheitspsychologen zählendie gesundheitspsychologische Diagnostik und Beratung bzw. Betreuung oder Begleitung. Ebenso sind diese zuständig für die Evaluierung von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz, in der Schule und im Lebensumfeld sowie Entwicklung von Maßnahmen gegen diese Belastungen.

Die Arbeit erfolgt entweder mit einzelnen Personen, Gruppen oder Familien, aber auch z.B. im Rahmen von Gesundheitsförderungs- oder Präventionsprojekten in Schulen, Betrieben, Krankenhäusern oder Rehabilitationszentren.

Wo arbeiten Gesundheitspsychologinnen und Gesundheitspsychologen?

Gesundheitspsychologinnen und Gesundheitspsychologen sind z.B. in Beratungsstellen, Krankenhäusern, Rehabilitationszentren und Schulen, aber auch in Organisationsberatungsfirmen, der öffentlichen Verwaltung und in Forschungsinstituten tätig. Ein Teil bietet in freier Praxis für Einzelpersonen oder Gruppen gezielte Beratung und Begleitung an. Sie können ihren Beruf in einem Dienstverhältnis oder freiberuflich ausüben.

Fundierte Ausbildung

Die Ausbildung zur Gesundheitspsychologin oder zum Gesundheitspsychologen erfolgt nach Abschluss des Psychologiestudiums in einer durch das Psychologengesetz geregelten Ausbildung. Diese beinhaltet sowohl theoretische als auch praktische Inhalte im Gesamtausmaß von 1.940 Stunden. Nach der Ausbildung ist eine Eintragung in die Liste der Gesundheitspsychologen des BMSGPK notwendig, um als Gesundheitspsychologin oder Gesundheitspsychologe tätig zu sein.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Im Krankenhaus

Wenn Sie während eines Spitalsaufenthaltes von einer Gesundheitspsychologin oder einem Gesundheitspsychologen betreut werden, sind die Kosten durch Ihren Krankenversicherungsträger abgedeckt. Weitere Informationen finden Sie unter Krankenhausaufenthalt.

Bei einem Reha- oder Kuraufenthalt

Wenn Sie während eines von den Sozialversicherungsträgern bewilligten Reha- oder Kuraufenthaltes von einer Gesundheitspsychologin oder einem Gesundheitspsychologen betreut werden, sind die Kosten dafür abgedeckt. Für Reha- und Kuraufenthalte ist vom Versicherten eine einkommensabhängige Zuzahlung zu leisten. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Sozialversicherung. Wissenswertes über den Kuraufenthalt und die damit verbundenen Kosten finden Sie unter Reha und Kur.

Im niedergelassenen Bereich

Die Kosten bei niedergelassenen Gesundheitspsychologinnen oder Gesundheitspsychologen müssen Sie selbst tragen. Es gibt hierfür keine Kostenübernahme bzw. Zuschüsse von den Krankenversicherungsträgern. Informationen über die zu tragenden Kosten erhalten Sie direkt in der jeweiligen Praxis.

In sonstigen Einrichtungen

Behandlungen und Beratungen in speziellen Einrichtungen des Gesundheits- oder Sozialwesens oder eines anderen öffentlich finanzierten Bereiches (z.B. Familienberatungsstellen) können teilweise auch kostenlos bzw. kostengünstig in Anspruch genommen werden.

Rechtliche Grundlagen

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 2. August 2019

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Berufsverband österreichischer PsychologInnen (BÖP)

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