Rehabilitations- und Kuraufenthalt

Nach einem Krankenhausaufenthalt kann mitunter ein Rehabilitations- oder Kuraufenthalt notwendig sein. Dafür ist ein Antrag beim zuständigen Sozialversicherungsträger erforderlich. Bei der Rehabilitation steht die „Reparatur“ im Vordergrund, hingegen geht es bei einer Kur v.a. um Vorbeugung. Im Folgenden erfahren Sie, wodurch sich Rehabilitation und Kur im Detail unterscheiden.

Was ist ein Reha-Aufenthalt?

Der Begriff Rehabilitation leitet sich vom lateinischen Wort „rehabilitatio“ ab, das bedeutet „Wiederherstellung“. Bei der medizinischen Rehabilitation geht es darum, durch Unfälle oder Krankheiten verloren gegangene Fähigkeiten wiederherzustellen. Ziel der medizinischen Rehabilitation ist es, die Patientin/den Patienten dabei zu unterstützen, wieder am Erwerbs- und Alltagsleben teilzunehmen. Finanziert werden Maßnahmen zur Rehabilitation durch das Sozialministeriumsservice, die Unfall-, die Pensions- und die Krankenversicherung. Anspruch auf Rehabilitationsaufenthalte haben Patientinnen und Patienten auf jeden Fall nach einem Arbeitsunfall oder bei Beschwerden wegen Berufskrankheiten.

Ein stationärer Reha-Aufenthalt ist nur über einen Antrag möglich. Das dafür erforderliche Formular liegt bei Ärztinnen und Ärzten auf. Zum Download des Formulars: Antrag auf Rehabilitations-, Kur- oder Erholungsaufenthalt. Abzugeben ist der vollständig ausgefüllte Antrag bei Ihrem Kranken-, Pensions- oder Unfallversicherungsträger („Allspartenservice“). Auch Ihre Ärztin/Ihr Arzt kann den Antrag abschicken. Wenn nötig, wird der Antrag an den zuständigen Rehabilitationsträger weitergeleitet. Ist bereits im Spital klar, dass die Patientin/der Patient eine Rehabilitation benötigt, kann das Krankenhaus den Rehabilitationsantrag direkt stellen („Anschlussheilverfahren“, z.B. bei Schlaganfall).

Der Antrag wird von den ärztlichen Diensten der Sozialversicherung geprüft und im Anschluss daran genehmigt oder abgelehnt. Das Ergebnis wird der Antragstellerin/dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt. Zusätzlich zur Genehmigung macht die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter des ärztlichen Dienstes einen Vorschlag über Dauer, Ort sowie Art und Weise der Reha-Maßnahmen. Im Falle einer Ablehnung des Antrags werden die Gründe dafür angegeben. Prinzipiell besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung eines Rehabilitationsaufenthalts – ausgenommen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Die Rehabilitation findet in speziellen Zentren statt. Nähere Informationen zur Rehabilitation finden Sie unter help.gv.at.

Was ist ein Kur-Aufenthalt?

Auf den ersten Blick ist das sogenannte Kurheilverfahren dem Reha-Aufenthalt sehr ähnlich, dennoch unterscheiden sie sich in einem wichtigen Punkt: Rehabilitation soll die Gesundheit der Patientin/des Patienten wiederherstellen. Die Kur soll die Gesundheit der Patientin/des Patienten aufrechterhalten. Bei der Kur geht es also mehr um Vorbeugung als um „Reparatur“.

Eine Kur machen zum Beispiel Menschen mit chronischen Rückenschmerzen oder Kreislaufbeschwerden. Mehrere Sozialversicherungsträger bieten auch Kuraufenthalte im Ausland an. So fahren beispielsweise Personen mit Psoriasis (Schuppenflechte) ans Tote Meer. Voraussetzung dafür ist, dass Krankenkasse oder Pensionsversicherung den Aufenthalt bewilligen.

Dazu ist ein Antrag notwendig. Das dafür erforderliche Formular liegt bei Ärztinnen und Ärzten auf. Die Ärztin/der Arzt füllt den Antrag aus und sendet ihn zum zuständigen Sozialversicherungsträger (Krankenkasse, Pensions- oder Unfallversicherung). Die Träger sind nicht verpflichtet, den Kuraufenthalt zu finanzieren. Zum Download des Formulars: Antrag auf Rehabilitations-, Kur- oder Erholungsaufenthalt.

Bewilligt die Sozialversicherung den Kuraufenthalt, übernimmt sie auch einen Großteil der Kosten. Die Patientin/der Patient zahlt abhängig vom Einkommen einen Selbstbehalt. Eine Kur wird in fünf Jahren maximal zweimal bewilligt.

Rehabilitationszentren online suchen

Auf der Serviceseite Rehabilitationskompass  können Sie sich vorab über Reha- und Kurzentren informieren. Der Rehabilitationskompass ist ein Service vom Dachverband der österreichischen Sozialversicherung und von der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG). Er liefert Informationen zur Organisation, zum medizinischen Angebot und zur Ausstattung der stationären Rehabilitationseinrichtungen in Österreich.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 20. August 2018

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Dr. Erich Sieber

Mein Wegweiser

Ich fühle mich krank

Wo finden Sie rasch Hilfe bei Beschwerden? Wie können Sie sich auf einen Aufenthalt im Krankenhaus vorbereiten? Was sagt ein Laborbefund aus? Erfahren Sie mehr zu diesen und anderen Themen.

Zur Lebenslage "Ich fühle mich krank"
Zurück zum Anfang des Inhaltes