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Kinder im Krankenhaus

Ein Krankenhausaufenthalt ist für ein Kind, aber auch für dessen Eltern eine besondere Herausforderung. Das Kind braucht in dieser Zeit die Eltern besonders, weshalb viele Kliniken auch die Mitaufnahme einer Bezugsperson anbieten. Hilfreich kann es zudem sein, wenn Eltern mit ihrem Kind bereits frühzeitig über den bevorstehenden Krankenhausaufenthalt sprechen. Eltern können sich dazu bereits im Vorfeld über die Abläufe im jeweiligen Krankenhaus informieren.

Wie kann man Kinder auf den Aufenthalt vorbereiten?

Wenn ein Krankenhausaufenthalt konkret bevorsteht, können Eltern mit Ihrem Kind – dem Alter entsprechend – frühzeitig darüber sprechen und es auf das Bevorstehende vorbereiten.

  • Eltern können ihrem Kind altersgemäß erklären, weshalb es ins Krankenhaus muss und was dort gemacht wird, damit es wieder gesund wird und sich besser fühlt.
  • Fachleute empfehlen, möglicherweise schmerzhafte Untersuchungen nicht zu verharmlosen oder zu verschweigen, sondern offen und ehrlich zu sein. Das Kind sollte wissen, dass es z.B. bei der Blutabnahme kurz piekst und Blut kommt oder dass es nach einem Eingriff zunächst noch schmerzen kann. Dafür wird es ihm bald wieder besser gehen.
  • Eltern können ihrem Kind Sicherheit geben, indem sie da sind.
  • In vielen Kliniken haben Sie auch die Möglichkeit, mit Ihrem Kind vorher einmal die Station zu besuchen. Dann ist ihm zumindest die Umgebung nicht mehr ganz so fremd.

Wer sein Kind auf den Spitalsaufenthalt vorbereiten kann, sollte Expertinnen und Experten zufolge diese Zeit nützen. Es gibt eine Vielzahl von Kinderbüchern zum Thema. Auch ein Kinder-Ärztekoffer hilft bei der Vorbereitung und kann die Angst nehmen.

Wie können sich Eltern auf den Aufenthalt vorbereiten?

Für Eltern kann es hilfreich sein, wenn sie sich bei ihrem ersten Kontakt mit der Station genau darüber informieren, was auf ihr Kind und sie selbst zukommen wird. Im Krankenhaus haben Eltern zudem die Möglichkeit, sich nach Informationsmaterialien, üblichen Abläufen und den Verhältnissen vor Ort zu erkundigen. Über die Internet-Seiten der Klinik können sie sich einen ersten Eindruck verschaffen und Antworten auf ihre Fragen zum Aufenthalt erhalten.

Ist die Mitaufnahme eines Elternteils möglich?

Für Kinder und Eltern bedeutet ein Krankenhausaufenthalt eine Ausnahmesituation. Gerade dabei benötigt das Kind seine Bezugsperson(en). Elterliche Nähe und Fürsorge können Fachleuten zufolge eine Behandlung im Krankenhaus erleichtern und den Genesungsprozess unterstützen. Viele Klinken und Abteilungen für Kinder- und Jugendmedizin bieten deshalb die Mitaufnahme einer Bezugsperson des Kindes an. In den meisten Fällen besteht die Möglichkeit, auf einer Liege im Zimmer des Kindes zu übernachten. Manche Kliniken verfügen auch über spezielle Mutter-/Vater-Kind-Zimmer. Je nach örtlichen Gegebenheiten ist auch nur eine Unterbringung in einem anderen Gebäude des Klinikgeländes möglich.

Charta für Kinder im Krankenhaus

Die Europäische Vereinigung für Kinder im Krankenhaus, kurz EACH, ist ein europäischer Dachverband, der sich für das Wohl kranker Kinder in Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen einsetzt.

Im Rahmen von EACH wurden zehn Rechte für Kinder und Bezugspersonen festgelegt, um deren Bedürfnissen vor, während und nach Aufenthalten in Gesundheitseinrichtungen gerecht zu werden. Viele Aspekte der Kinderrechtskonvention finden sich in den zehn Artikeln wieder. Somit sollen für alle Kinder bestmögliche Bedingungen geschaffen werden, um das „höchst erreichbare Maß an Gesundheit“ erreichen zu können.

  • Kinder sollen nur dann in ein Krankenhaus aufgenommen werden, wenn die notwendige medizinische Behandlung nicht ebenso gut zu Hause oder in einer Tagesklinik erfolgen kann.
  • Kinder im Krankenhaus haben das Recht, ihre Eltern oder eine andere Bezugsperson jederzeit bei sich zu haben.
  • Bei der Aufnahme eines Kindes ins Krankenhaus soll allen Eltern die Mitaufnahme angeboten werden. Sie sollen unterstützt und zum Bleiben ermutigt werden. Den Eltern sollen daraus keine zusätzlichen Kosten oder Einkommenseinbußen entstehen. Um an der Pflege ihres Kindes teilnehmen zu können, sollen Eltern über die Grundpflege und den Stationsalltag informiert werden. Ihre aktive Teilnahme daran soll unterstützt werden.
  • Kinder und Eltern haben das Recht, in angemessener Art ihrem Alter und ihrem Verständnis entsprechend informiert zu werden. Es sollen Maßnahmen ergriffen werden, um körperlichen und seelischen Stress zu mildern.
  • Wichtig ist, das Kind ernst zu nehmen. Es sollte immer wissen, was mit ihm geschieht und dass die Zeit im Spital notwendig ist, um gesund zu werden. Genaue Informationen ermöglichen es dem Kind, wenigstens teilweise eine Kontrolle über die Behandlungen zu behalten. Ärztinnen bzw. Ärzte und Eltern sollten nie über den Kopf des Kindes hinweg mit Vokabeln „jonglieren“, die es nicht versteht. Informationen für Kinder sollen dem Alter und dem Verständnis des Kindes entsprechen.
  • Kinder und Eltern haben das Recht, in alle Entscheidungen, die ihre Gesundheitsfürsorge betreffen, einbezogen zu werden. Jedes Kind soll vor unnötigen medizinischen Behandlungen und Untersuchungen geschützt werden.
  • Kinder sollen gemeinsam mit Kindern betreut werden, die von ihrer Entwicklung her ähnliche Bedürfnisse haben. Kinder sollen nicht in Erwachsenenstationen aufgenommen werden. Es soll keine Altersuntergrenze für die kleinen Besucher:innen von Kindern im Krankenhaus geben.
  • Kinder haben das Recht auf eine Umgebung, die ihrem Alter und ihrem Zustand entspricht und die ihnen umfangreiche Möglichkeiten zum Spielen, zur Erholung und Schulbildung gibt. Die Umgebung soll für Kinder geplant, möbliert und mit Personal ausgestattet sein, das den Bedürfnissen von Kindern entspricht.
  • Kinder sollen in einer Kinderklinik oder -station behandelt werden. Die Betreuung von Kindern zusammen mit Erwachsenen im gleichen Raum ist der EACH-Charta zufolge inakzeptabel. Neben der spezialisierten Medizin und dem im Umgang mit Kindern versierten Personal bieten diese Stationen weitere Vorteile: Sie sind kindgerecht ausgestattet, z.B. mit Kindermöbeln, bunten Wandfarben oder Wandmalereien. Kinder haben das Recht auf eine Umgebung, die ihrem Alter und ihrem Zustand entspricht. Zudem sollen ihnen umfangreiche Möglichkeiten zum Spielen, zur Erholung und Schulbildung gegeben werden.
  • Kinder sollen von Personal betreut werden, das durch Ausbildung und Einfühlungsvermögen befähigt ist, auf die körperlichen, seelischen und entwicklungsbedingten Bedürfnisse von Kindern und ihren Familien einzugehen.
  • Die Kontinuität in der Pflege kranker Kinder soll durch ein Team sichergestellt sein.
  • Kinder sollen mit Takt und Verständnis behandelt werden, und ihre Intimsphäre soll jederzeit respektiert werden.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 17. Januar 2024

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Gesundheit Österreich GmbH

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