Kinder im Krankenhaus
Kinder auf den Aufenthalt vorbereiten
Wer sein Kind auf den Spitalsaufenthalt vorbereiten kann, sollte diese Zeit nützen: Es gibt eine Vielzahl von Kinderbüchern zum Thema, auch ein Kinder-Ärztekoffer hilft bei der Vorbereitung und kann die Angst nehmen. Manche Krankenhäuser halten immer wieder Aktionstage ab, an denen (gesunde) Kinder und Jugendliche den Alltag im Spital miterleben können. Ziel ist, den Kindern die Angst vor einem möglichen Aufenthalt zu nehmen. Egal, wie gut Sie Ihr Kind auf das Spital vorbereiten: Sie müssen darauf gefasst sein, dass Ihr Kind trotz allem mitunter aggressiv oder ängstlich reagiert, wenn es ins Krankenhaus kommt.
Wichtig ist, das Kind ernst zu nehmen. Es sollte immer wissen, was mit ihm geschieht und dass die Zeit im Spital notwendig ist, um gesund zu werden. Ärztin/Arzt und Eltern sollten nie über den Kopf des Kindes hinweg mit Vokabeln „jonglieren“, die es nicht versteht.
Wer die Möglichkeit hat, sollte sein Kind in einer Kinderklinik oder -station behandeln lassen statt auf einer Erwachsenenabteilung. Neben der spezialisierten Medizin und dem im Umgang mit Kindern versierten Personal bieten diese Stationen weitere Vorteile: Sie sind kindgerecht ausgestattet, z.B. mit Kindermöbeln, bunten Wandfarben oder Wandmalereien. Außerdem werden sie regelmäßig von Clowns (Rote-Nasen-Clowns, CliniClowns, Clown Doctors) besucht, was wesentlich zur Aufmunterung der kleinen Patientinnen und Patienten beiträgt.
Charta für Kinder im Krankenhaus
In den 1980er-Jahren verabschiedete die Europäische Vereinigung für Kinder im Krankenhaus („European Association for Children in Hospital“, EACH) die Europäische Charta für die Rechte des Kindes im Krankenhaus. Sie gilt für Kinder und Jugendliche im Alter von null bis 18 Jahren. Die zehn Punkte der Charta sollen Eltern und Kinder auf ihre Rechte aufmerksam machen.
- Kinder sollen nur dann in ein Krankenhaus aufgenommen werden, wenn die notwendige medizinische Behandlung nicht ebenso gut zu Hause oder in einer Tagesklinik erfolgen kann.
- Kinder im Krankenhaus haben das Recht, ihre Eltern oder eine andere Bezugsperson jederzeit bei sich zu haben.
- Bei der Aufnahme eines Kindes ins Krankenhaus soll allen Eltern die Mitaufnahme angeboten werden. Sie sollen unterstützt und zum Bleiben ermutigt werden. Den Eltern sollen daraus keine zusätzlichen Kosten oder Einkommenseinbußen entstehen. Um an der Pflege ihres Kindes teilnehmen zu können, sollen Eltern über die Grundpflege und den Stationsalltag informiert werden. Ihre aktive Teilnahme daran soll unterstützt werden.
- Kinder und Eltern haben das Recht, in angemessener Art ihrem Alter und ihrem Verständnis entsprechend informiert zu werden. Es sollen Maßnahmen ergriffen werden, um körperlichen und seelischen Stress zu mildern.
- Kinder und Eltern haben das Recht, in alle Entscheidungen, die ihre Gesundheitsfürsorge betreffen, einbezogen zu werden. Jedes Kind soll vor unnötigen medizinischen Behandlungen und Untersuchungen geschützt werden.
- Kinder sollen gemeinsam mit Kindern betreut werden, die von ihrer Entwicklung her ähnliche Bedürfnisse haben. Kinder sollen nicht in Erwachsenenstationen aufgenommen werden. Es soll keine Altersuntergrenze für die kleinen Besucherinnen/Besucher von Kindern im Krankenhaus geben.
- Kinder haben das Recht auf eine Umgebung, die ihrem Alter und ihrem Zustand entspricht und die ihnen umfangreiche Möglichkeiten zum Spielen, zur Erholung und Schulbildung gibt. Die Umgebung soll für Kinder geplant, möbliert und mit Personal ausgestattet sein, das den Bedürfnissen von Kindern entspricht.
- Kinder sollen von Personal betreut werden, das durch Ausbildung und Einfühlungsvermögen befähigt ist, auf die körperlichen, seelischen und entwicklungsbedingten Bedürfnisse von Kindern und ihren Familien einzugehen.
- Die Kontinuität in der Pflege kranker Kinder soll durch ein Team sichergestellt sein.
- Kinder sollen mit Takt und Verständnis behandelt werden, und ihre Intimsphäre soll jederzeit respektiert werden.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 20. August 2018
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Dr. Erich Sieber