Der Transport ins Krankenhaus
Die Transportkosten in ein Spital werden von der Sozialversicherung dann zur Gänze oder teilweise übernommen, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Grundsätzlich muss Ihre Ärztin/Ihr Arzt den Transport anordnen und die Transportart (Taxi oder Rettung) festlegen. In den meisten Fällen wird die Krankenkasse den Transport bei medizintechnischer Notwendigkeit bewilligen.
Hinweis
Der Transport in medizinischen Notfällen bedarf keiner Bewilligung.
Privater Pkw
Manche Kassen übernehmen einen Teil der Transportkosten, wenn die Patientin/der Patient in einem Privatauto transportiert wird – allerdings nur dann, wenn sie/er nicht selbst fährt. Basis dieser Abrechnung ist meist das halbe amtliche Kilometergeld.
Krankentransport
Ist es medizinisch notwendig, werden Patientinnen und Patienten mit einem Krankenwagen ins Spital transportiert. Die Sozialversicherung übernimmt diese Kosten im Regelfall nur dann, wenn Ihre Ärztin/Ihr Arzt den Transport anordnet und Sie liegend oder sitzend in einem Tragsessel transportiert werden.
Taxi
Manche Taxiunternehmen haben Verträge mit den Krankenkassen und befördern Patientinnen und Patienten ins Krankenhaus, zur Ambulanz oder zu anderen Untersuchungs- oder Therapieorten.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Grundsätzlich übernimmt Ihre Sozialversicherung im gesetzlichen Ausmaß einen Teil der Kosten, es können Selbstbehalte anfallen.
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 20. August 2018
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Dr. Erich Sieber