Im Krankenhaus: die stationäre Versorgung
Inhaltsverzeichnis
Mehr als 2,5 Millionen stationäre Aufenthalte pro Jahr wurden in Österreich laut Statistik Austria in Akut-Krankenanstalten in den letzten Jahren gezählt. Ein Aufenthalt im Spital dauerte durchschnittlich rund fünf bis sechs Tage.
Mit dem Fortschritt medizinischer Untersuchungs- und Behandlungstechniken stieg die Zahl an weniger schweren (minimal-invasiven) Eingriffen. Für diese Operationen sind oft nur kurze Spitalsaufenthalte notwendig. Auch die Zahl der in einer Tagesklinik vorgenommenen Eingriffe stieg in den letzten Jahren an. In einer Tagesklinik werden weniger schwere Operationen durchgeführt, und die Patientin/der Patient kann das Spital am selben Tag verlassen.
Hinweis
Statistische Informationen zu den stationären Aufenthalten in Österreich finden Sie auf den Web-Seiten der Statistik Austria.
Wie ist die Spitalsversorgung in Österreich organisiert?
In Österreich gibt es etwas mehr als 260 Krankenanstalten. Rund drei Fünftel der Spitaler sind für die Akutversorgung zuständig, rund zwei Fünftel übernehmen nicht akute Versorgungen.
Die Akutversorgung umfasst sowohl die ungeplante (akute) als auch die geplante bzw. planbare Behandlung der Versorgung (mit einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von 18 Tagen oder weniger). Der Großteil der Akutspitäler übernimmt Aufgaben der Allgemeinversorgung. Dazu zählt ein breites Angebot an operativen und konservativen Leistungen, zumindest der Inneren Medizin und der Allgemeinchirurgie.
Ein kleiner Teil der Akutversorgung erfolgt in spezialisierten Bereichen, z.B. die Spezialversorgung von Personen mit bestimmten Krankheitsbildern (z.B. Krankenhäuser für neurologische und psychiatrische Erkrankungen) oder bestimmter Altersstufen (z.B. Kinderkrankenhäuser).
Zur nicht akuten Versorgung zählen Rehabilitationszentren und Langzeitversorgungseinrichtungen (mit einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von mehr als 18 Tagen).
Um eine umfassende medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, werden regelmäßige Planungen auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen vorgenommen. Weitere Informationen finden Sie unter ÖSG 2017: Planung der Gesundheitsversorgung.
Welche Aufgaben der Versorgung haben verschiedene Spitäler?
Die verschiedenen Typen von Spitälern und ihre Aufgaben in der Akut- und Nicht-Akutversorgung sind gesetzlich verankert (§ 2 des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes - KAKuG). Der Gesetzgeber unterscheidet Allgemeine Krankenanstalten, Sonderkrankenanstalten, Sanatorien und Pflegeanstalten für chronisch Kranke.
Die Nicht-Akutversorgung erfolgt in Pflegeanstalten für chronisch Kranke, Rehabilitationszentren, teilweise auch in Sonderkrankenanstalten und Sanatorien.
In welchen Spitälern erfolgt die Akutversorgung?
Die Akutversorgung erfolgt in Allgemeinen Krankenanstalten bzw. Krankenhäusern, zum Teil auch in Sonderkrankenanstalten und Sanatorien.
Die Allgemeinen Krankenanstalten sind je nach Versorgungsaufgabe eingeteilt in Standard-, Schwerpunkt-, Zentralkrankenanstalten. Die Versorgungsleistungen werden im KAKuG beschrieben:
- Standardkrankenanstalten sind für die Grundversorgung zuständig und verfügen neben den Abteilungen für Innere Medizin und Chirurgie zumindest über eine weitere bettenführende Abteilung sowie zusätzlich über weitere Einrichtungen zur Grundversorgung, wie z. B. für Anästhesiologie und Röntgendiagnostik.
- Schwerpunktkrankenanstalten führen Abteilungen in mehreren Fachbereichen, darunter Augenheilkunde, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten, Innere Medizin, Kinder- und Jugendheilkunde, Orthopädie und Traumatologie, Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin sowie Urologie. Zudem sind Einrichtungen für Anästhesiologie, für Hämodialyse, für Strahlendiagnostik und -therapie sowie Nuklearmedizin, für Physikalische Medizin, für Intensivpflege und für Zahnheilkunde vorhanden und werden durch Fachärztinnen und -ärzte des entsprechenden Sonderfaches betreut. Zusätzlich sind weitere Einrichtungen wie z. B. Anstaltsapotheke, Pathologisches Institut sowie Institut für medizinische und chemische Labordiagnostik zu führen.
- Zentralkrankenanstalten und Universitätskliniken führen grundsätzlich in allen Fachbereichen Abteilungen und decken damit die ganze Palette der medizinischen Versorgung nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft ab. Das AKH Wien oder das LKH Graz sind zum Beispiel Zentralkrankenanstalten. Wenn Zentralkrankenanstalten an eine medizinische Universität angeschlossen sind und Forschung und Lehre anbieten, handelt es sich um Universitätskliniken.
Welches Gesundheitspersonal arbeitet im Krankenhaus?
Jede Abteilung eines Spitals hat eine medizinische und eine pflegerische Leitung. An der Abteilungsspitze steht auf ärztlicher Seite die Abteilungsvorständin/der Abteilungsvorstand (Primaria/Primar) und auf der pflegerischen Seite die Stationsleiterin/der Stationsleiter. Eine Stationsleitung ist in der Regel nur für eine Station zuständig. Oberschwestern und Oberpfleger haben die Leitung über mehrere Stationen.
Ärztliches Personal
Zum ärztlichen Personal einer Abteilung zählen:
- Primaria/Primar: Sie stehen der Abteilung vor und sind letztverantwortlich für die medizinisch-fachliche Behandlung.
- Oberärztinnen/Oberärzte sowie Fachärztinnen/Fachärzte: Sie arbeiten direkt mit den Patientinnen und Patienten. Sie leiten die täglichen Visiten und den Ambulanzbetrieb.
- Stationsärztinnen/Stationsärzte: Diese sind in der Regel Allgemeinmedizinerinnen/-mediziner.
- Turnusärztinnen/Turnusärzte: Sie haben ihr Medizinstudium abgeschlossen und befinden sich entweder in der letzten Ausbildungsstufe zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin (Dauer: drei Jahre) oder in der Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt (Dauer: sechs Jahre).
In kleineren öffentlichen Krankenanstalten ist es auch üblich, dass Fachärztinnen/Fachärzte eines bestimmten Fachgebietes, das es nicht mit einer eigenen Abteilung in diesem Krankenhaus gibt, als Konsiliarärztinnen/Konsiliarärzte beigezogen werden können.
Pflegepersonal und Fachkräfte
In enger Zusammenarbeit mit dem ärztlichen Personal kümmern sich weitere Gesundheitsberufe um das Wohl der Patientinnen und Patienten. Neben diplomiertem Gesundheits- und Krankenpflegepersonal zählen dazu u.a. medizinisch-technische Dienste, weiters Pflegeberufe, Hebammen und andere Gesundheitsberufe. Weitere Informationen finden Sie unter Wer arbeitet im Krankenhaus?
Was passiert bei einem medizinischen Notfall?
Bei einem medizinischen Notfall wird der Rettungsdienst (Rufnummer 144 bzw. 141) verständigt, der professionelle Erste Hilfe leistet. Die Erstversorgung erfolgt, je nach Schwere des Notfalls, durch Sanitäterinnen/Sanitäter, Notfallsanitäterinnen/Notfallsanitäter oder Notärztinnen/Notärzte. Oft ist ein rascher Transport in ein Spital notwendig. Mehr Informationen zu Notfällen und Erster Hilfe finden Sie unter Notfälle und Erste Hilfe.
Ist die Patientin/der Patient transportfähig, beginnt der Transport in das nächste geeignete Krankenhaus. Welches Spital die Rettung anfährt, hängt einerseits vom Notfall ab, andererseits von der Erreichbarkeit des Spitals und davon, ob in diesem Krankenhaus Betten frei sind.
Im Krankenhaus angekommen, wird die Patientin/der Patient in der Notaufnahme erstversorgt. Ist der Zustand kritisch, wird die Patientin/der Patient auf der Intensivstation behandelt. Bessert sich der Gesundheitszustand, kommt die Patientin/der Patient auf eine normale Bettenstation oder kann bereits nach ambulanter Behandlung wieder nach Hause entlassen werden.
Manche Patientinnen/Patienten werden im Notfall direkt von Angehörigen oder Freundinnen/Freunden ins Spital (Notaufnahme) gebracht.
Hinweis
Aufgrund der Corona-Pandemie gelten in Spitäler besondere Schutzmaßnahmen!
Welche Aufgaben haben Spitalsambulanzen?
Nicht jede Patientin/jeder Patient muss in einem Spital stationär aufgenommen werden. In allen Akut-Krankenhäusern gibt es Ambulanzen, in denen Patientinnen und Patienten untersucht und behandelt werden. Sie bleiben nicht über Nacht – es sei denn, es ist medizinisch notwendig. In Ambulanzen werden auch stationäre Spitalspatientinnen und -patienten untersucht und behandelt.
Notfall- und Erstversorgungsambulanzen werden immer öfter bei harmlosen Erkrankungen aufgesucht. Dadurch steht für die Versorgung von Notfallpatientinnen und -patienten viel weniger Zeit zur Verfügung. Um die Versorgung akut und schwer erkrankter Menschen nicht zu gefährden, suchen Sie bitte eine Erstversorgungsambulanz nur dann auf, wenn Sie Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt oder Ihre Fachärztin/Ihren Facharzt nicht erreichen oder sie/er Ihnen rät, die Ambulanz direkt aufzusuchen. Ist Ihre Hausärztin/Ihr Hausarzt auf Urlaub, muss eine Vertretung angeboten werden – dies ist daher kein Grund für einen Ambulanzbesuch. Sie können sich auch an die telefonische Gesundheitsberatung 1450 wenden.
Bei Tagesaufenthalten handelt es sich um stationäre Aufenthalte, bei denen die Patientinnen und Patienten noch am selben Tag nach der Aufnahme wieder entlassen werden.
Welche Abteilungen hat ein Krankenhaus?
Eine Abteilung in einem Krankenhaus ist eine bettenführende Station für stationäre Behandlungen.
Auf einer Normalstation erfolgt die Versorgung der Patientinnen und Patienten, die keine besondere Betreuung oder Überwachung der Organfunktionen benötigen.
Ein Krankenhaus hat Normalstationen für verschiedene medizinische Fachabteilungen. Welche Fachabteilungen geführt werden, hängt vom Versorgungsauftrag des jeweiligen Krankenhauses ab.
Hinweis
Kliniksuche.at unterstützt bei der Suche nach Krankenhäusern, Abteilungen, Ambulanzen und ihren Leistungen für Diagnose und Behandlung.
Innerhalb der Fachabteilungen kann es in größeren Krankenhäusern weitere Spezialisierungen geben. So legt z. B. eine Abteilung der Inneren Medizin ihren Schwerpunkt auf Herzkrankheiten, eine andere auf Krebserkrankungen und eine dritte auf Nierenkrankheiten. Die Chirurgie kann in Spezialabteilungen für Gefäßchirurgie, Herzchirurgie oder Thoraxchirurgie unterteilt sein. Das erklärt auch, warum es in manchen Schwerpunkt- oder Zentralkrankenhäusern eine erste, zweite oder dritte „Medizinische Abteilung“ gibt.
Für eine Fachabteilung gibt es manchmal in einem Krankenhaus mehrere Bettenstationen. Weiters besteht auch noch die Möglichkeit des „gemischten Belags“. In diesem Fall liegen Patientinnen und Patienten verschiedener Fachrichtungen auf einer Station.
Es gibt aber auch nicht bettenführende Organisationseinheiten, sogenannte Institute, z.B. Labormedizin, Röntgen, Physikalische Medizin und den OP-Bereich.
Welche Spezialabteilungen gibt es im Spital?
Wichtige Abteilungen im Krankenhaus sind die Intensivstation und die sogenannte Intermediate Care Unit (IMCU), eine Station mit Intensivüberwachung der Patientinnen und Patienten, die als Bindeglied zwischen Intensivstation und Normalstation fungiert. Auf der Intensivstation werden Patientinnen und Patienten mit schweren oder lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Verletzungen intensivmedizinisch behandelt. Mehr Informationen dazu finden Sie unter Intensivmedizinische Versorgung im Spital.
In vielen Spitälern gibt es zudem Spezialabteilungen oder -zentren für die Behandlung bestimmter Erkrankungen. Dazu zählen:
- Stroke Unit (Intensivüberwachungseinheit für Schlaganfallpatientinnen und -patienten)
- Diabetesambulanz
- Allergieambulanz
- Schlaflabor (Abklärung und Behandlung von Schlafstörungen)
- Wundmanagement oder
- Interdisziplinäre operative Tagesklinik (für Operationen, nach denen Patientinnen und Patienten nicht stationär aufgenommen werden, sondern nach Hause gehen)
Welche Einrichtungen gibt es noch im Spital?
Neben den medizinischen Einrichtungen gibt es in Spitälern andere Einrichtungen, die für den Betrieb wichtig sind oder einen Beitrag zur Versorgung der Patientinnen und Patienten leisten.
- Ombudsstelle (kümmert sich um Anliegen und Beschwerden von Patientinnen und Patienten)
- Anstaltsapotheke
- Seelsorge
- Hygieneteam
- Küche
- Entlassungsmanagement und Sozialarbeit
Dazu kommen weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mit denen die Patientinnen und Patienten nicht direkt in Kontakt kommen. Zu ihnen gehören unter anderem Personen aus den Bereichen:
- Betriebsärztlicher Dienst, Arbeitsmedizin
- Brandschutz- und Sicherheitstechnik
- Haustechnik
- Küchenpersonal
- Gebäudereinigung
- Informatik
- Projektmanagement und Organisationsentwicklung
- Qualitätsmanagement
- Umweltschutz und Abfall
- Sekretariat
- Einkauf
- PR/Marketing
- Patientenadministration
Wer betreibt Spitäler in Österreich?
Zu den Betreibern bzw. Trägern der Spitäler zählen die Länder mit ihren Landesgesellschaften, Gemeinden bzw. Gemeindeverbände, geistliche Orden und Glaubensgemeinschaften (konfessionelle Träger), Sozialversicherungsträger oder private Träger.
Die stationäre Versorgung einer Patientin/eines Patienten kann in einem öffentlichen und gemeinnützigen Spital („Fondskrankenanstalt“) oder einem rein privaten Spital erfolgen. Die Spitäler werden aus unterschiedlichen Quellen finanziert. Weitere Informationen unter: Finanzierung des öffentlichen Gesundheitswesens.
Sozialversicherte Patientinnen/Patienten müssen für einen Spitalsaufenthalt in der allgemeinen Gebührenklasse nur einen Kostenbeitrag pro Tag leisten. Weitere Informationen unter: Was kostet der Spitalsaufenthalt?
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Letzte Aktualisierung: 14. April 2021
Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal
Expertenprüfung durch: Gesundheit Österreich GmbH, Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen, Abt. Planung und Systementwicklung