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Finanzierung des öffentlichen Gesundheitswesens

Das Gesundheitssystem finanziert sich durch eine Mischung aus einkommensabhängigen Sozialversicherungsbeiträgen, steuerfinanzierten öffentlichen Geldern und aus privaten Mitteln und Zuzahlungen z.B. in Form von direkten und indirekten Kostenbeteiligungen. Die solidarische Finanzierung zielt darauf ab, einen gerechten und gleichen Zugang zu Gesundheitsleistungen zu gewährleisten – unabhängig von Einkommen, Alter, Geschlecht oder Herkunft.

Finanzierung und Finanziers

Die Grafik stellt die Finanzierungsströme und Finanziers des Gesundheitssystems stark vereinfacht dar. Die tatsächlichen Finanzierungsströme sind bedeutend komplexer. (Für eine größere Darstellung bitte auf die Grafik klicken.)

Grafik Finanzierung der Gesundheitsversorgung aus „Das österreichische Gesundheitssystem. Zahlen – Daten – Fakten. Aktualisierte Auflage 2019“
© BMSGPK

Individuelle Zuzahlungen

Die Inanspruchnahme von Leistungen ist zum Teil mit Zuzahlungen von Seiten der Patientin oder des Patienten verbunden. Bei Zuzahlungen kann es sich einerseits um fixe Beträge (z.B. Rezeptgebühr für Medikamente, Kostenbeiträge für Spitalsaufenthalte) oder um prozentuale Selbstbeteiligungen (z.B. Selbstbehalt für Versicherungsleistungen im niedergelassenen Bereich für bestimmte Krankenversicherungsträger) handeln.

Die Kosten für die Inanspruchnahme von Leistungen, die der Leistungskatalog der Sozialversicherung nicht umfasst, sind von den Patientinnen und Patienten selbst zu tragen. Dazu zählen z.B. nicht erstattungsfähige Medikamente oder Aufwände für bestimmte zahnmedizinische Leistungen.

Kostenbefreiungen, z.B. von der Rezeptgebühr oder von Selbstbehalten bei Krankenhausaufenthalten, sind für bestimmte Personengruppen möglich und an Voraussetzungen geknüpft. Die Kostenbefreiungen sollen für einen sozial ausgewogene Zugang zu Gesundheitsleistungen sorgen.

Wahlärztinnen/Wahlärzte oder Wahltherapeutinnen/Wahltherapeuten haben entweder nur selektiv Verträge mit einzelnen Krankenkassen oder gar keinen Vertrag mit einem gesetzlichen Krankenversicherungsträger. Sie können ihre Honorare frei festlegen, welche zunächst von der Patientin oder vom Patienten aus eigener Tasche zu begleichen sind. Auf Antrag erstattet die Krankenversicherung einen Teil des bezahlten Honorars zurück, sofern es sich um eine Kassenleistung handelt: in der Regel 80 Prozent des Kassentarifs.

Finanzierung der Spitäler

Die Spitäler werden aus mehreren Quellen finanziert, hauptsächlich aus Steuern und aus Pauschalbeiträgen der Sozialversicherungsträger. Die wesentlichen Finanziers sind die Länder, die Sozialversicherung und der Bund. Hinzu kommen Mittel, die als Zuzahlungen von den Patientinnen und Patienten zu leisten sind sowie Mittel, die über die stationäre Sonderklasse (private Krankenzusatzversicherung oder Selbstzahler) eingenommen werden.

Die Mittel von Sozialversicherung, Ländern und Bund werden über verschiedene Kanäle an die Spitäler verteilt. Am wichtigsten sind die Bundesgesundheitsagentur auf Bundesebene und in die Landesgesundheitsfonds auf Landesebene, welche die meisten Mittel zur Spitalsfinanzierung sammeln und nach spezifischen Verteilungsschlüsseln und Finanzierungsinstrumenten an die Spitäler weitergeben. Die Landesgesundheitsfonds finanzieren die Spitalsaufenthalte in öffentlichen und gemeinnützigen Akutspitälern („Fondsspitälern“) nach dem System der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung (LKF)

In privaten nicht gemeinnützigen Spitälern (Sanatorien) werden jene Leistungen, für die eine Leistungspflicht der sozialen Krankenversicherung besteht, ebenfalls nach dem LKF-System (über den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (Link: www.prikraf.info) abgerechnet.

Seit 2019 wird in der LKF ein Modell für den spitalsambulanten Bereich verpflichtend angewendet. Durch die schrittweise Einführung einer leistungsorientierten Abrechnung im spitalsambulanten Bereich wird die Transparenz des Leistungsgeschehens verbessert und die Entlastung des stationären Bereichs unterstützt.

Die gesetzlich verpflichtende Dokumentation in den Spitälern als Grundlage für die Abrechnung im LKF-System ist auf Bundesebene geregelt. Sie liefert wichtige für gesundheitspolitische Planungs- und Steuerungsmaßnahmen sowie für die Ergebnisqualitätsmessung.

Gesundheitsausgaben

Die gesamten Gesundheitsausgaben (inklusive Langzeitpflege und Investitionen) betragen rund 41,3 Milliarden Euro oder 11,2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) (2017). Die laufenden Gesundheitsausgaben (inklusive Langzeitpflege, exklusive Investitionen) belaufen sich auf rund 38,5 Milliarden Euro bzw. 10,4 Prozent des BIP.

Rund drei Viertel (74,0 Prozent) der laufenden Gesundheitsausgaben (2017) werden aus öffentlichen Mitteln aufgebracht, dies beinhaltet Ausgaben der Sozialversicherungsträger, des Bundes, der Bundesländer und der Gemeinden. Der Rest (26,0 Prozent) sind private Gesundheitsausgaben.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 1. Juli 2024

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