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Finanzierung des öffentlichen Gesundheitswesens

Das Gesundheitssystem finanziert sich durch eine Mischung aus einkommensabhängigen Sozialversicherungsbeiträgen, steuerfinanzierten öffentlichen Geldern und aus privaten Zuzahlungen in Form von direkten und indirekten Kostenbeteiligungen. Diese solidarische Finanzierung sichert – unabhängig von Einkommen, Alter, Geschlecht oder Herkunft – den gerechten Zugang zu Gesundheitsleistungen.

Finanzierung und Finanziers

Die Grafik stellt die Finanzierung und Finanziers der Gesundheitsversorgung vereinfacht dar. (Für eine größere Darstellung bitte auf die Grafik klicken.)

Grafik Finanzierung der Gesundheitsversorgung aus „Das österreichische Gesundheitssystem. Zahlen – Daten – Fakten. Aktualisierte Auflage 2019“
© BMSGPK

Individuelle Zuzahlungen

Die Inanspruchnahme von Leistungen ist zum Teil mit Zuzahlungen von Seiten der Patientin/des Patienten verbunden. Bei Zuzahlungen kann es sich einerseits um fixe Beträge (z.B. Rezeptgebühr für Medikamente) oder um prozentuale Selbstbeteiligungen (z.B. Selbstbehalt für Versicherungsleistungen im niedergelassenen Bereich) handeln. Die Kosten für die Inanspruchnahme von Leistungen, die der Leistungskatalog der Sozialversicherung nicht einschließt, sind von den Patientinnen und Patienten selbst zu tragen. Dazu zählen Ausgaben für rezeptfreie Medikamente, Taggeld für stationäre Aufenthalte oder Aufwände für bestimmte zahnmedizinische Leistungen.

Kostenbefreiungen, z.B. von der Rezeptgebühr oder vom Selbstbehalts bei Krankenhausaufenthalten, sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und sollen für einen sozial ausgewogene Zugang zu Gesundheitsleistungen sorgen.

Werden Ärztinnen/Ärzte oder Therapeutinnen/Therapeuten ohne Kassenvertrag, die ihre Honorare frei bestimmen können (Wahlärztinnen/-ärzte, Wahltherapeutinnen/ -therapeuten), in Anspruch genommen, sind die entstehenden Kosten von der Patientin/ dem Patienten vorerst selbst zu begleichen. Auf Antrag erstattet die Krankenversicherung einen Teil des Tarifs, den die Krankenkasse für die Leistung zahlen würde.

Finanzierung der Spitäler

Die Spitäler werden aus mehreren Quellen finanziert, hauptsächlich aus Steuern und aus Pauschalbeiträgen der Sozialversicherungsträger. Die wesentlichen Finanziers sind die Sozialversicherung, die Länder und der Bund. Zusätzlich leisten die Patientinnen und Patienten geringe Zuzahlungen („Taggeld“).

Die Mittel von Sozialversicherung, Ländern und Bund werden in die Bundesgesundheitsagentur und in die Landesgesundheitsfonds eingebracht. Die Landesgesundheitsfonds finanzieren damit die Spitalsaufenthalte in öffentlichen und gemeinnützigen Akutspitälern („Fondsspitälern“) nach dem System der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung (LKF)

In privaten nicht gemeinnützigen Spitälern (Sanatorien) werden jene Leistungen, für die eine Leistungspflicht der sozialen Krankenversicherung besteht, ebenfalls nach dem LKF-System (über den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (Link: www.prikraf.info) abgerechnet.

Im Jahr 2017 wurde die LKF um ein Modell für den spitalsambulanten Bereich erweitert, welches ab 2019 verpflichtend anzuwenden ist. Durch die schrittweise Einführung einer leistungsorientierten Abrechnung im spitalsambulanten Bereich wird die Transparenz des Leistungsgeschehens verbessert und die Entlastung des stationären Bereichs unterstützt.

Die gesetzlich verpflichtende Dokumentation in den Spitälern als Grundlage für die Abrechnung im LKF-System ist auf Bundesebene geregelt. Sie liefert wichtige für gesundheitspolitische Planungs- und Steuerungsmaßnahmen sowie für die Ergebnisqualitätsmessung.

Gesundheitsausgaben

Die gesamten Gesundheitsausgaben (inklusive Langzeitpflege und Investitionen) betragen rund 41,3 Milliarden Euro oder 11,2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) (2017). Die laufenden Gesundheitsausgaben (inklusive Langzeitpflege, exklusive Investitionen) belaufen sich auf rund 38,5 Milliarden Euro bzw. 10,4 Prozent des BIP.

Rund drei Viertel (74,0 Prozent) der laufenden Gesundheitsausgaben (2017) werden aus öffentlichen Mitteln aufgebracht, dies beinhaltet Ausgaben der Sozialversicherungsträger, des Bundes, der Bundesländer und der Gemeinden. Der Rest (26,0 Prozent) sind private Gesundheitsausgaben.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 13. Juni 2019

Erstellt durch:
  • Gesundheit Österreich GmbH, Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen, Abteilung Gesundheitsökonomie
  • Redaktion Gesundheitsportal
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