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BGA

Synonyme:  Bundesgesundheitsagentur

Öffentlich-rechtlicher Fonds zur Planung, Steuerung und Finanzierung des Gesundheitswesens auf Bundesebene

Um die regionen- und sektorenübergreifende Planung, Steuerung und gesamthafte Finanzierung des Gesundheitswesens zu erleichtern, kamen Bund und Länder zu Beginn der 2000er-Jahre überein, eine Bundesgesundheitsagentur (BGA) und – auf Landesebene – Landesgesundheitsfonds einzurichten. Laut der Vereinbarung gemäß Artikel 15a Bundesverfassungsgesetz (B-VG) über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens (BGBl. I Nr. 105/2008) ist die BGA ein öffentlich-rechtlicher Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Geschäftsführung dem für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium obliegt.

Die Organe der BGA sind die Bundes-Zielsteuerungskommission und der Ständige Koordinierungsausschuss. Hier finden Sie weitere Informationen zur Bundesgesundheitsagentur.

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