Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Wir haben Videos eingebettet, die auf externen Video-Plattformen (z.B. YouTube) liegen. Es besteht die Möglichkeit, dass externe Video-Plattformen Cookies setzen. Wenn Sie dem zustimmen, können solche Videos abgespielt werden. Dazu besuchen Sie bitte unsere Cookie-Einstellungen. Weitere Informationen bietet unsere Datenschutzerklärung.

Fachärztin / Facharzt

Fachärztinnen und Fachärzte sind Ärztinnen/Ärzte, die nach der Basisausbildung eine mehrjährige, spezialisierte Zusatzausbildung in einem medizinischen Sonderfach absolviert haben. Sie verfügen über vertiefte fachliche Kenntnisse für bestimmte Krankheitsbilder oder Organe und sind für die Abklärung, Behandlung und Betreuung sowie für spezialisierte diagnostische und therapeutische Verfahren zuständig.

Berufsbild und gesetzliche Regelungen

Die offizielle Berufsbezeichnung lautet „Fachärztin“ bzw. „Facharzt“, jeweils ergänzt um das entsprechende medizinische Sonderfach, z.B. „Fachärztin für Neurologie“.

Die fachärztliche Tätigkeit ist in Österreich an gesetzlich festgelegte medizinische Sonderfächer gebunden. Diese umfassen konservative, chirurgische, internistische, diagnostische sowie spezielle klinische Fachrichtungen und bestimmen Ausbildung, Tätigkeitsbereich und Berufsbezeichnung. Fachärztinnen und Fachärzte arbeiten eigenverantwortlich und in enger Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen.

Die rechtlichen Grundlagen der fachärztlichen Tätigkeit bilden das Ärztegesetz 1998, die Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 sowie einschlägige Verordnungen der Österreichischen Ärztekammer, insbesondere zu Fortbildung und Spezialisierungen. Für Fachärztinnen und Fachärzte im Kassenbereich sind zusätzlich vertragliche Vereinbarungen mit den Sozialversicherungsträgern maßgeblich. Die Österreichische Ärztekammer ist die gesetzliche Berufsvertretung der Ärztinnen und Ärzte in Österreich und nimmt standesrechtliche Aufgaben wahr. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend und Voraussetzung für die ärztliche Berufsausübung. Ergänzend bestehen in den einzelnen medizinischen Fachrichtungen freiwillige wissenschaftliche Fachgesellschaften.

Einsatzorte und Tätigkeitsformen

Fachärztinnen und Fachärzte sind in allen Bereichen der medizinischen Versorgung tätig. Sie arbeiten in öffentlichen und privaten Krankenanstalten, Universitätskliniken, Fachambulatorien sowie in Rehabilitations- und Spezialeinrichtungen. Im niedergelassenen Bereich sind sie in Einzelordinationen, Gruppenpraxen oder Primärversorgungseinheiten tätig.

Weitere Einsatzfelder finden sich im öffentlichen Gesundheitsdienst, im militärischen oder polizeiärztlichen Bereich, in Forschung und Lehre sowie in der pharmazeutischen Industrie, der Medizintechnik, im Qualitätsmanagement oder im Gutachterwesen. Nach abgeschlossener Ausbildung ist sowohl eine angestellte als auch eine selbstständige Tätigkeit möglich.

Je nach Fachrichtung kommen unterschiedliche diagnostische und therapeutische Verfahren zum Einsatz, um Krankheiten festzustellen und zu behandeln. Dazu gehören zum Beispiel spezielle Bluttests, mit denen Allergien erkannt werden können, bildgebende Untersuchungen wie Ultraschall, Röntgen oder MRT oder Messungen der Herz-, Gehirn- oder Lungenfunktion (EKG-, EEG- oder Lungenfunktion). In vielen Fächern werden zusätzlich interventionelle oder operative Maßnahmen durchgeführt, beispielsweise Herzkatheteruntersuchungen in der Kardiologie, endoskopische Eingriffe in der Gastroenterologie (z.B. Magen-Darm-Spiegelung), kleinere ambulante Eingriffe bis hin zu komplexen Operationen wie in der Chirurgie, Gynäkologie oder Orthopädie. Darauf aufbauend folgt die entsprechende Therapie sowie die Nachsorge.

Ausbildung zur Fachärztin / zum Facharzt

Voraussetzung für die fachärztliche Ausbildung ist der Abschluss des Studiums der Humanmedizin sowie die Absolvierung der neunmonatigen Basisausbildung. Die Facharztausbildung dauert mindestens 63 Monate und erfolgt gemäß der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015.

Die Ausbildung ist bundesweit einheitlich geregelt und gliedert sich in eine Sonderfach-Grundausbildung und eine darauf aufbauende Schwerpunktausbildung sowie verpflichtenden Weiterbildungsinhalten (KEF-Katalog). Sie findet in anerkannten Krankenanstalten, Universitätskliniken, Ambulatorien und, je nach Fachrichtung, auch in Lehrordinationen statt. Die zu erwerbenden Kompetenzen sind in verbindlichen Ausbildungskatalogen festgelegt und zu dokumentieren.

Den Abschluss der Ausbildung bildet die Facharztprüfung, die von der Österreichische Akademie der Ärztinnen und Ärzte organisiert wird. Nach bestandener Prüfung erfolgt die Eintragung als Fachärztin beziehungsweise Facharzt in die Ärzteliste der Österreichische Ärztekammer. Danach ist die selbstständige fachärztliche Berufsausübung zulässig.

Am Ende des Artikels finde Sie eine Liste der medizinischen Sonderfächer.

Fortbildungspflicht

Fachärztinnen und -ärzte unterliegen einer gesetzlichen Fortbildungspflicht. Ziel ist die Sicherstellung einer aktuellen, qualitätsgesicherten medizinischen Versorgung. Die Fortbildung erfolgt im Rahmen des Diplom-Fortbildungs-Programms (DFP). Innerhalb eines festgelegten Zeitraums sind Fortbildungspunkte zu erwerben und zu dokumentieren (250 Punkte in 5 Jahren). Die genauen Anforderungen, das Punktesystem sowie das elektronische Dokumentationssystem sind auf der Website der Österreichische Akademie der Ärztinnen und Ärzte ausführlich beschrieben. Die kontinuierliche fachliche Weiterentwicklung ist ein zentraler Bestandteil des ärztlichen Berufsverständnisses.

Zugang zu einer Fachärztin/ einem Facharzt

Der Zugang zu Fachärztinnen und Fachärzten richtet sich nach der medizinischen Fragestellung, der Art der Beschwerden und dem jeweiligen Sonderfach. Je nach Situation ist ein direkter Facharztkontakt möglich oder eine ärztliche Überweisung erforderlich, insbesondere bei spezialisierten diagnostischen Leistungen, geplanten Eingriffen oder der Inanspruchnahme von Spezialambulanzen. Der Zugang zu Fachärztinnen und Fachärzten erfolgt häufig durch ärztliche Hinweise bzw. Empfehlungen, wo Kontakte zu Ordinationen, Ambulatorien oder Einrichtungen in der näheren Umgebung empfohlen werden.

Zusätzlich bietet die öffentliche Ärzteliste der Österreichische Ärztekammer eine bundesweite Übersicht aller zur Berufsausübung berechtigten Fachärztinnen und Fachärzte mit Suchmöglichkeiten nach Fachrichtung, Ort und Tätigkeitsform. Ergänzend stellen die Landesärztekammern regionale Ärzteverzeichnisse bzw. Arztführer zur Verfügung, die eine gezielte Suche vor Ort erleichtern. Auch Krankenhäuser, Ambulatorien und Gesundheitszentren informieren über ihre fachärztlichen Angebote. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite Arztbesuch.

Kosten

Die Kostenübernahme richtet sich nach dem Versorgungsbereich und der Art der Leistung. Im stationären, öffentlichen Bereich sind fachärztliche Leistungen grundsätzlich Teil der stationären Versorgung.

Im niedergelassenen Bereich werden Leistungen von Kassenfachärzt:innen in der Regel über die Sozialversicherung abgerechnet, je nach Leistung können jedoch Selbstbehalte oder Zusatzkosten anfallen. Bei Wahlärztinnen und Wahlärzten sind die Kosten zunächst selbst zu tragen, wobei eine teilweise Rückerstattung durch die zuständige Sozialversicherung im Nachhinein oder je nach privater Zusatzversicherung möglich ist. Nähere Informationen unter Kassen- Wahl- oder Privatarzt.

Liste medizinischer Sonderfächer

 Hier finden Sie eine Übersicht der medizinischen Sonderfächer in Österreich mit kurzen Erläuterungen und einer redaktionellen Einordnung der Fächer nach inhaltlichen Schwerpunkten.

  • Anästhesiologie und Intensivmedizin
  • Augenheilkunde und Optometrie
  • Dermatologie und Venerologie (Hauterkrankungen, Allergien, Geschlechtskrankheiten)
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe (Gynäkologie, Schwangerschaftsbetreuung, Geburtshilfe, operative Gynäkologie)
  • Gerichtsmedizin (medizinisch-wissenschaftliche Untersuchungen bei Todesfällen, Rechtsmedizin, Forensik)
  • Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde (Erkrankungen im Kopf-Hals-Bereich, Hören, Schmecken, Atmen, Stimme)
  • Neurologie (Erkrankungen des Nervensystems wie Schlaganfall, Epilepsie, Parkinson)
  • Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin (Psychische Erkrankungen, Krisenintervention, Psychotherapie)
  • Nuklearmedizin (Bildgebung und Therapien mit radioaktiven Substanzen, z.B. Schilddrüse, PET-CT)
  • Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation
  • Radiologie (Röntgen, CT, MRT, Ultraschall; bildgebende Diagnostik und Interventionen)
  • Strahlentherapie-Radioonkologie
  • Transfusionsmedizin
  • Urologie

Chirurgische Fächer

  • Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie (Operationen an Organen der Bauchhöhle, Schilddrüse, Tumorchirurgie)
  • Allgemeinchirurgie und Gefäßchirurgie (Operationen an Arterien und Venen, z.B. Bypass, Aneurysmen)
  • Herzchirurgie (Operationen am Herzen, z.B. Klappenersatz, Bypasschirurgie)
  • Kinder- und Jugendchirurgie (Chirurgische Behandlung von Kindern und Jugendlichen)
  • Mund-, Kiefer- und Gesichtchirurgie (Operationen im Kiefer- und Gesichtsbereich; erfordert Medizin- UND Zahnmedizin-Ausbildung)
  • Neurochirurgie (Operationen am Gehirn, Rückenmark und Nervensystem)
  • Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie (Wiederherstellung nach Verletzungen/Operationen, Verbrennungen, ästhetische Eingriffe)
  • Thoraxchirurgie (Operationen im Brustkorb, z.B. Lunge, Brustwand)
  • Orthopädie und Traumatologie (Bewegungsapparat, Knochen, Gelenke, Verletzungen, Sporttraumatologie)

Internistische Fächer

  • Innere Medizin und Angiologie (Gefäßerkrankungen, Durchblutungsstörungen)
  • Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie (Hormonerkrankungen, Schilddrüse, Diabetes Mellitus)
  • Innere Medizin und Gastroenterologie und Hepatologie (Magen-, Darm- und Lebererkrankungen)
  • Innere Medizin und Hämatologie und internistische Onkologie (Blut- und Krebserkrankungen)
  • Innere Medizin und Infektiologie (Infektionskrankheiten, z.B. Hepatitis, Tropenkrankheiten, HIV)
  • Innere Medizin und Intensivmedizin (Behandlung lebensbedrohlich erkrankter Menschen auf Intensivstationen)
  • Innere Medizin und Kardiologie (Herz- und Kreislauferkrankungen)
  • Innere Medizin und Nephrologie (Nieren- und Bluthochdruckerkrankungen z.B. Dialyse)
  • Innere Medizin und Pneumologie (Lungen- und Atemwegserkrankungen, z.B. Asthma, COPD)
  • Innere Medizin und Rheumatologie (entzündliche und degenerative Erkrankungen des Bewegungsapparats)

Kinder und Jugendfächer

  • Kinder- und Jugendheilkunde (Gesundheit von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen)
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie (psychische Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen)
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin (kombinierte psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgung)

Diagnostische und Laborfachrichtungen

  • Klinische Pathologie und Molekularpathologie (Untersuchung von Gewebeproben, zellebasierten Diagnosen, Tumoranalysen)
  • Klinische Pathologie und Neuropathologie (Diagnostik von Erkrankungen des Nervensystems auf Gewebeebene)
  • Klinische Mikrobiologie und Hygiene (Nachweis und Bewertung von Bakterien, Viren, Pilzen; Hygieneüberwachung)
  • Klinische Mikrobiologie und Virologie (Diagnostik viraler Erkrankungen wie Influenza, COVID-19, Hepatitis)
  • Medizinische und Chemische Labordiagnostik (Laboranalysen von Blut, Urin und Körperflüssigkeiten)

Klinisch-immunologische Fächer

  • Klinische Immunologie (Immunsystem, Autoimmunerkrankungen, Immundefekte)
  • Klinische Immunologie und Spezifische Prophylaxe und Tropenmedizin (Impfmedizin, Reise- und Tropenmedizin, spezielle Infektionsprävention)
  • Medizinische Genetik (Erkrankungen, die durch genetische Veränderungen verursacht werden; Diagnostik, Beratung)
  • Pharmakologie und Toxikologie (Wirkung von Arzneimitteln und Giften, Arzneimittelsicherheit) 

  • BMASGPK (2025): Ärztinnen- und Ärzteausbildung. Online abgerufen im Jänner 2026 unter www.sozialministerium.gv.at
  • BMASGPK (2026): Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation in einem sonstigen nichtärztlichen Gesundheitsberuf. Online abgerufen im Jänner 2026 unter www.sozialministerium.at
  • BMASGPK (2026): Berufe A bis Z, Berufslisten und Gesundheitsberuferegister. Online abgerufen im Februar 2026 unter www.sozialministerium.gv.at
  • BMSGPK (2019): Broschüre Gesundheitsberufe in Österreich, Wien. Online abgerufen im Jänner 2026 unter www.sozialministerium.at
  • Österreichische Akademie der Ärzte: Informationen Sonderfächer. Online abgerufen im Jänner 2026 unter www.arztakademie.at
  • Österreichische Ärztekammer (2025): Informationen zur Ausbildung. Ausbildungsverordnung. Online abgerufen im Jänner 2026 unter www.aerztekammer.at
  • Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes (RIS) (2026): diverse Rechtsvorschriften. Online abgerufen im Jänner 2026 unter www.ris.bka.gv.at

Letzte Aktualisierung: 3. März 2026

Erstellt durch: Gesundheit Österreich GmbH, Abteilung Gesundheitsberufe und Langzeitpflege

Zurück zum Anfang des Inhaltes