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Physiotherapie

Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sind spezialisiert auf Bewegungsentwicklung und -kontrolle und haben das Fachwissen zur Erhaltung, Förderung, Wiederherstellung und Verbesserung von Bewegungs- und Funktionsfähigkeit sowie Lebensqualität. Sie sind Expertinnen und Experten für Bewegung in allen Lebensphasen und -situationen und sind in den unterschiedlichsten medizinischen Fachgebieten tätig.

Offizielle Berufsbezeichnung

Physiotherapeut:in

Aufgaben und Arbeitsbereiche

Physiotherapie ist die umfassende Gestaltung und Verantwortung des physiotherapeutischen Prozesses (siehe unten). Ziel einer physiotherapeutischen Therapie ist die weitgehende Wiederherstellung der Bewegungs- und Funktionsfähigkeit sowie Selbstständigkeit nach Erkrankung bzw. Unfall sowie Schmerzreduktion bei der Patientin und dem Patienten. Neben Therapie und Rehabilitation zählen Gesundheitsförderung und Prävention sowie Palliative Care zu den Tätigkeitsbereichen der Physiotherapie. Insbesondere unter den Aspekten „Erleben und Verhalten“ wird der mentalen Gesundheit Rechnung getragen.

Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten arbeiten nicht nur in Spitälern und Ambulatorien, sondern u.a. auch im Bereich der Sport- und Trainingsberatung, Entwicklungsförderung und Haltungsschulung, in der Arbeitsplatzgestaltung und ergonomischen Beratung sowie in der Schwangerschaftsbetreuung und Geburtsvorbereitung. Kinder werden in ihrer Bewegungsentwicklung unterstützt, chronischen Krankheiten wird mit Bewegungsförderung begegnet. Älteren Menschen helfen Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten z.B. in der Sturzprävention und dem Mobilitätstraining. Physiotherapie soll somit bereits der Entstehung von Schäden am Bewegungsapparat vorbeugen.

Der physiotherapeutische Prozess umfasst die Therapie von der physiotherapeutischen Befunderhebung über die Festlegung von Therapiezielen und -planung bis zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen und Erfolgskontrolle durch Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten. Im Krankheitsfall bedarf es einer ärztlichen Verordnung der Therapie. Zu den in der Physiotherapie eingesetzten Maßnahmen zählen z.B. sämtliche Arten der Bewegungstherapie, manuelle Therapie, Atem-, Reflexzonen- und Ultraschalltherapie, Heilmassagen, komplexe physikalische Entstauungstherapie oder Lymphdrainage, elektro-, hydro- und balneotherapeutische Methoden. Darüber hinaus sind Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten in Lehre, Forschung und Entwicklung tätig.

Wo arbeiten Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten?

Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sind in allen medizinischen Fachgebieten tätig. Sie arbeiten z.B. in Spitälern, Ambulatorien, Sanatorien, Rehabilitations- und Therapieeinrichtungen, Instituten für physikalische Medizin, Pflegeheimen, Hospizen, Behinderteneinrichtungen sowie in der Gesundheitsförderung und Prävention in Fitnessstudios, Wellnesszentren, Thermen, Sportvereinen etc. Mit dem Ziel der betrieblichen Gesundheitsförderung sind sie auch in unterschiedlichen Betrieben, in Schulen und Kindergärten sowie ähnlichen Einrichtungen tätig. Sie können ihren Beruf in einem Dienstverhältnis oder freiberuflich in einer eigenen Praxis sowie als mobile oder mobiler Therapeut:in ausüben.

Fundierte Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt im Rahmen von sechs-semestrigen Bachelorstudiengängen
an Fachhochschulen (Studiengang Physiotherapie) und schließt mit dem akademischen Grad eines Bachelor of Science in Health Studies (BSc) ab. Um ständig auf dem aktuellen Stand zu sein, sind Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten dazu verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Dafür steht ein breites Spektrum an Weiterbildungsmöglichkeiten zur Verfügung. Für bestimmte Fachbereiche gibt es zusätzliche Weiterbildungsangebote an Universitäten oder Fachhochschulen auf Master-Ebene, z.B. in der muskuloskelettalen, kardiorespiratorischen oder der Sportphysiotherapie.

Seit Juli 2018 gilt die verpflichtende Registrierung für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten im Gesundheitsberuferegister.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Im Krankenhaus

Wenn Sie während eines Spitalsaufenthaltes von einer Physiotherapeutin oder einem Physiotherapeuten betreut werden, sind die Kosten dafür abgedeckt. Weitere Informationen finden Sie unter Krankenhausaufenthalt.

Bei einem Reha- oder Kuraufenthalt

Wenn Sie während eines von der Sozialversicherung bewilligten Kuraufenthaltes von einer Physiotherapeutin oder einem Physiotherapeuten betreut werden, sind die Kosten dafür abgedeckt. Für Reha- und Kuraufenthalte ist vom Versicherten eine einkommensabhängige Zuzahlung zu leisten. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Sozialversicherung. Wissenswertes über den Kuraufenthalt und damit verbundene Kosten finden Sie unter Rehabilitations- und Kuraufenthalt.

Im niedergelassenen Bereich

Wenn eine Physiotherapie ärztlich verordnet wird und die oder der Physiotherapeut:in einen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger hat, werden die Kosten direkt mit dem Krankenversicherungsträger abgerechnet. In bestimmten Fällen oder ab einer bestimmten Zahl an Behandlungen ist eine chefärztliche Bewilligung erforderlich. Bei einer Wahltherapeutin oder einem Wahltherapeuten ohne Kassenvertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger wird bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung und allenfalls einer chefärztlichen Bewilligung Kostenersatz in der Höhe von 80 Prozent des jeweiligen Vertragstarifes geleistet.

Angebote der Krankenkassen

Bestimmte Krankenversicherungsträger bieten Physiotherapie in eigenen Einrichtungen an. In diesem Fall wird von der oder dem ärztlichen Leiter:in die Therapie festgelegt, Vorbewilligung ist keine erforderlich. Anzahl und Dauer der Therapieeinheiten ist abhängig vom Krankheitsbild und kann variieren.

Für nähere Informationen hierzu wenden Sie sich an Ihren Krankenversicherungsträger.

Weitere Informationen erhalten Sie zudem auf der Website des Bundesverbandes der Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten Österreichs, Physio Austria, unter FAQ für Patientinnen und Patienten.

Hinweis

Für die vorbeugende Betreuung durch eine Physiotherapeutin oder einen Physiotherapeuten ist keine ärztliche Verordnung erforderlich. Für diese präventive Maßnahmen und ihre Gesundheitsförderung erfolgt kein Kostenersatz durch die Krankenversicherungsträger.

Rechtliche Grundlagen

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 2. August 2019

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: Bundesverband der PhysiotherapeutInnen Österreichs

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