Die richtigen Erstmaßnahmen bei einer Verletzung an der Sportstätte bzw. am Unfallort sind entscheidend. Sie stellen die Weichen für die weitere Diagnostik und Therapie. Die PECH-Regel ist eine wichtige Orientierungshilfe für die Erstmaßnahmen bei Sportverletzungen. Sie bezeichnet die vier elementaren Behandlungsprinzipien: Pause, Eis, Kompression und Hochlagerung.
P – wie Pause
Bei einer Verletzung muss die sportliche Aktivität beendet, also eine Pause eingelegt werden. Besteht der Verdacht auf das Vorliegen eines Knochenbruchs oder einer Gelenkverletzung, sollte die betroffene Körperregion durch eine Schienung ruhig gestellt werden.
Da professionelles Schienungsmaterial vor Ort nur selten vorhanden ist, kann eine provisorische Ruhigstellung, z.B. bei Hand- oder Fußgelenkverletzungen, mit einer gefalteten und mit einer Binde fixierten dicken Zeitung oder einem Brett erfolgen. Dabei ist auf eine Polsterung zur Vermeidung von Druckstellen zu achten. Bei Fingerverletzungen kann z.B. ein Holzspatel verwendet werden. Ein Dreiecktuch lässt sich unter anderem aus einem T-Shirt oder Schal anfertigen – z.B. zur Ruhigstellung bei einem Schulter-, Schlüsselbein- oder Oberarmbruch. Bei Halsverletzungen kann ein zusammengerolltes Handtuch als provisorische Halskrawatte eingesetzt werden.
E – wie Eis
Eine Sportverletzung sollte frühzeitig vorsichtig gekühlt werden. Die Kälteanwendung (Kryotherapie) hat viele positive Effekte: Sie wirkt schmerzlindernd, entzündungshemmend und beugt einer stärkeren Schwellung vor. Kleine Blutgefäße ziehen sich zusammen, dadurch wird die Einblutung in das verletzte Gewebe vermindert. Je geringer eine Schwellung bleibt, umso kürzer ist die Heilungszeit.
Die Kühlung kann z.B. mit Eiswürfeln oder Eisbrei (zerstoßenen Eiswürfeln) in einem Handtuch, einem Plastikbeutel oder einem Socken erfolgen, die der verletzten Körperregion angepasst und mit einer Binde fixiert werden. Alternativen sind Eiswasser- oder Cool-Packs sowie Kühlgelpackungen. Um eine lokale Erfrierung zu vermeiden, dürfen sie nicht in direkten Kontakt mit der Haut kommen. Auch bei sogenannten Kältesprays besteht die Gefahr einer lokalen Erfrierung. Riskant ist vor allem die „Vereisung“ mit dem immer noch gebräuchlichen Chloräthyl.
Hinweis
Die Kälteanwendung ist unter Sportmedizinerinnen und Sportmedizinern umstritten. Insbesondere über ihre Dauer bestehen unterschiedliche Meinungen. Grundsätzlich gilt, dass die Sportlerinnen und Sportler die Kühlung nicht als unangenehm empfinden dürfen. Bei Sensibilitäts- oder Durchblutungsstörungen muss die Kälteanwendung unterbleiben. Außerdem gilt: Kein Eis auf offene Wunden.
C – wie Compression (Kompression)
Das Anlegen eines Druckverbandes soll eine Schwellung verhindern. Die elastische Binde darf nicht zu fest gewickelt und sollte immer von der Körperperipherie in Richtung Körpermitte angelegt werden, also beispielsweise von den Fingerspitzen in Richtung Schulter. Gute Kombinationen von Kältetherapie und Kompression sind sogenannte Hot-Ice-Verbände, Kühlmanschetten bzw. -bandagen.
Hinweis
Die/der Verletzte darf den Verband niemals als unangenehm empfinden. Es gilt, nicht zu kalt und nicht zu eng! Bei Taubheitsgefühl, Kribbeln, zunehmenden Schmerzen oder Stauungszeichen bzw. Durchblutungsstörungen – also wenn es vor (körpernah) oder nach (körperfern) dem Verband zu einer Schwellung oder Blau- oder Weißverfärbung der Haut kommt – muss der Verband gelöst oder lockerer gewickelt werden.
H – wie Hochlagerung
Die Hochlagerung soll bei Verletzungen am Bein oder Arm ebenfalls der weiteren Einblutung und damit auch der Schwellung entgegenwirken. Außerdem wird der „Abtransport“ von Flüssigkeit im Gewebe erleichtert. Dies bedeutet, dass der Fuß oberhalb der Ebene des Kniegelenks gelagert wird bzw. die Hand oberhalb der Ebene des Ellbogengelenks, idealerweise sogar höher als die Ebene des Schultergelenks.
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