Der Entlassungsbrief

Nach einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus gibt die Spitalsärztin/der Spitalsarzt den Termin für die Entlassung bekannt. Am Tag der Entlassung sind noch einige Formalitäten zu erledigen unter anderem erhält die Patientin/der Patient den Entlassungsbrief für die behandelnde Ärztin/den behandelnden Arzt. Erfahren Sie, welche Angaben der Entlassungsbrief enthält und wann Sie einen pflegerischen Entlassungsbrief erhalten . . .

Welche Angaben enthält der Entlassungsbrief?

Der Entlassungsbrief enthält wichtige Informationen und Empfehlungen für die weitere Behandlung nach einem Krankenhausaufenthalt. Er richtet sich vor allem an die einweisenden oder weiterbehandelnden Ärztinnen und Ärzte sowie an andere Gesundheitsdiensteanbieter (z.B. Physiotherapeutin/Physiotherapeut), die bei Bedarf die anschließende Betreuung oder Pflege übernehmen.

Der Entlassungsbrief enthält folgende Angaben:

  • Aufnahmegrund,
  • Untersuchungen und deren Ergebnisse,
  • Diagnosen,
  • Therapien,
  • erhobene Befunde (z.B. Röntgen, Ultraschall),
  • empfohlene Medikation.

Hinweis

Falls Kontrolluntersuchungen vorgesehen sind, werden im Entlassungsbrief bereits die Termine dafür festgehalten.

Vorläufiger & endgültiger Entlassungsbrief

Am Tag der Entlassung erhält die Patientin/der Patient entweder einen vorläufigen oder bereits den endgültigen Entlassungsbrief. Ist der endgültige Entlassungsbrief am Tag der Entlassung noch nicht fertig, erhält die Patientin/der Patient eine Art Kurzbericht mit den wichtigsten Informationen für die weitere Behandlung bei der niedergelassenen Ärztin/beim niedergelassenen Arzt. Den ausführlichen (endgültigen) Brief erhalten Patientinnen/Patienten oder die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt per Post oder auf elektronischem Weg.

Sie als Patientin/Patient entscheiden, wer – außer der einweisenden Ärztin/dem einweisenden Arzt – Ihren Entlassungsbrief erhalten soll. Ist der endgültige Entlassungsbrief am Tag der Entlassung aus dem Krankenhaus noch nicht fertig, geben Sie der Spitalsärztin/dem Spitalsarzt bekannt, welche weiterbehandelnden Ärztinnen/Ärzte eine Kopie Ihres Entlassungsbriefs bekommen sollen bzw. ob Sie selbst eine Kopie Ihres Entlassungsbriefs möchten. Häufig kommen Befunde erst in den nächsten 14 Tagen nach der Entlassung. (z.B. mikroskopische Befunde von Probenentnahmen, seltene Laboruntersuchungen). Versäumen Sie nicht sicherheitshalber bei Ärztin oder Arzt Ihres Vertrauens noch einmal nachzufragen.

Pflegerischer Entlassungsbrief

Patientinnen und Patienten, die nach ihrem Aufenthalt im Krankenhaus noch pflegerische Betreuung benötigen, erhalten zusätzlich einen pflegerischen Entlassungsbrief. Er enthält Informationen über einen noch eventuell bestehenden Pflegebedarf, wie z.B. Verbandswechsel, Katheterpflege oder Unterstützung beim Waschen und Ankleiden.

Informationen zur Entlassung von Patientiennen und Patienten erhalten Sie unter Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz.

ELGA: e-Befunde

Bürgerinnen und Bürger, die an ELGA teilnehmen (d.h. wenn man ELGA nicht widersprochen hat), können in ihrer persönlichen ELGA ihre ELGA-Gesundheitsdaten einsehen.

Nach einem Krankenhausaufenthalt erhalten Patientinnen/Patienten den Entlassungsbrief in Papierform. Bei Patientinnen/Patienten, die an ELGA teilnehmen, wird der Entlassungsbrief zusätzlich in ihrer ELGA verfügbar gemacht.

Hinweis

Der Entlassungsbrief in Papierform und der Entlassungsbrief der in ELGA verfügbar gemacht wird, unterscheiden sich in Ihrer Struktur. Das liegt daran, dass ELGA-Befunde in einem neuen digitalen Format dargestellt werden. Dieses erleichtert Patientinnen/Patienten sowie Ärztinnen/Ärzten das Lesen der Befunde am Computer. Darüber hinaus sind ELGA-Befunde für die Computer-Darstellung und den Ausdruck optimiert. Wichtige Informationen werden hervorgehoben, die Orientierung im Text wird durch Vereinheitlichung von Aufbau und Layout verbessert. Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Website der ELGA GmbH.

Hinweis

Befunde von Vertragsärztinnen/Vertragsärzten bzw. Wahlärztinnen/ Wahlärzten werden derzeit noch nicht in ELGA gespeichert. Befunde aus der Zeit vor der Einführung der ELGA können nicht abrufen werden.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

Letzte Aktualisierung: 24. Mai 2019

Erstellt durch: Redaktion Gesundheitsportal

Expertenprüfung durch: MR Dr. Reinhold Glehr

Mein Wegweiser

Ich fühle mich krank

Wo finden Sie rasch Hilfe bei Beschwerden? Wie können Sie sich auf einen Aufenthalt im Krankenhaus vorbereiten? Was sagt ein Laborbefund aus? Erfahren Sie mehr zu diesen und anderen Themen.

Zur Lebenslage "Ich fühle mich krank"
Zurück zum Anfang des Inhaltes